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Hilfe, ich werde Wahlhelfer – Teil 2

23.09.2017 • Redaktion • Aufrufe: 1364

Während man in Deutschland nicht wählen gehen muss, ist die Berufung zum Wahlhelfer durchaus eine Pflicht, die man nicht einfach so ablehnen kann. Wer es ohne wichtigen Grund doch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.

23.09.2017
Redaktion
Aufrufe: 1364

In Wunstorf gibt es viele freiwillige und altgediente Wahlhelfer – allerdings lehnen auch in der Auestadt immer wieder einzelne Bürger das Ehrenamt ab, zu dem sie berufen wurden. Unser Erst-Wahlhelfer verzichtet am Sonntag hingegen nur auf den Stadion-Besuch bei Hannover 96. Teil 2 der Auepost-Miniserie zur Bundestagswahl 2017.

Aus dem Brief zur Berufung zum Wahlhelfer

In Wunstorf versucht man, die Zahl der benötigten Wahlhelfer stets durch Freiwillige zu gewinnen, so auch jetzt zur Bundestagswahl und Landtagswahl. In den 29 Wahllokalen der Auestadt werden insgesamt 232 Wahlhelfer im Einsatz sein – Wahlhelfer, die bereits in der Vergangenheit im Einsatz waren, und viele neue Freiwillige, die sich selbst bei der Verwaltung für das Ehrenamt gemeldet haben. Die neuen Wahlhelfer werden gemeinsam mit den bewährten Kräften des „Personenpools“, aus dem die Stadt ihre Wahlhelfer rekrutiert, bei den kommenden Wahlen im Einsatz sein, wie Stadtsprecher Alexander Stockum der Auepost mitteilte. Dabei wird darauf geachtet, dass eine „gute Mischung“ herrscht und nicht etwa in einem Wahllokal nur Wahlhelfer eingesetzt werden, die zum ersten Mal dabei sind. So können sich die Neuen auf die Erfahrung der bereits routinierten älteren Wahlhelfer verlassen.

Die Verwaltung wählt, wenn nicht genügend Freiwillige bereitstehen, anhand der Einwohnermeldedaten unter den Wahlberechtigten mögliche Kandidaten aus, in letzter Konsequenz zufällig. Die Pflicht der so Berufenen, das Ehrenamt zu übernehmen, ergibt sich aus dem Bundeswahlgesetz. § 11 BWahlG/BWG legt fest, dass jeder Wahlberechtigte auch verpflichtet werden kann, als Wahlhelfer tätig zu werden.

Info: § 11 Bundeswahlgesetz
„Die Beisitzer der Wahlausschüsse und die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme dieses Ehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Das Ehrenamt darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.“

Wie viele Wunstorfer das Ehrenamt dieses Jahr zum ersten Mal ausüben und wie viele davon ohne eigenes Zutun berufen wurden, konnte die Verwaltung derzeit nicht mitteilen. Einen gewissen Anteil von „Wahlhelfermüdigkeit“ gab und gibt es trotz vieler Freiwilliger jedoch auch in Wunstorf: Berufene, die keinen wichtigen Grund für ihre Verhinderung angeben, aber trotzdem das Ehrenamt ablehnen oder am Wahltag nicht im Wahllokal erscheinen. Das ist nach § 49a Bundeswahlgesetz eine Ordnungswidrigkeit. Solche Fälle werden in Wunstorf an die Region Hannover gemeldet, die dann ein Bußgeldverfahren einleitet. Das grundlose Ablehnen des Ehrenamtes kann dann schnell einige hundert Euro Geldbuße kosten. Das seien aber absolute Einzelfälle, betont der Stadtsprecher. Die große Mehrheit übt das Ehrenamt gewissenhaft aus, und wenn tatsächlich ein wichtiger Grund dagegen spricht, wird selbstverständlich ein anderer Wahlhelfer akquiriert.

Einen wichtigen Grund hat „unser“ Ehrenamtlicher nicht, er hat das Ehrenamt angetreten. Daher bekommt er nun im nächsten Schritt einen Anruf:

Persönliche Erfahrungen eines „Erst-Wahlhelfers“ (2)

Zwei Wochen vor der Wahl klingelt abends zur Primetime das Telefon. Jemand Unbekanntes möchte mich sprechen. Es ist der Wahlvorsteher, quasi mein Vorgesetzter am Wahltag. Neben dem Schriftführer und uns Beisitzern ist er der Chef im Wahllokal. Super Zeitpunkt, denke ich und bin froh, dass ich nicht in Wirklichkeit laut vor mich hin fluche.

„bin jetzt schon genervt“

Ein wenig hoffe ich noch, dass er gleich sagt „Vielen Dank, Sie brauchen doch nicht zu kommen“, aber das bleibt Wunschdenken. Der Wahlvorsteher fragt mich, welche „Schicht“ ich übernehmen möchte. Ich entscheide mich für die Spätschicht, von 12.30 Uhr bis abends, weil ich ja sowieso dann wieder für die Auszählung hinmuss. Weiter mitzubringen habe ich nichts, ich soll einfach rechtzeitig da sein. Hätte ich keinen Anruf erhalten, hätte ich mich auf jeden Fall um 7.30 Uhr im Wahllokal melden müssen, das stand schon im ersten Brief, der mir die freudige Nachricht von meinem neuen Ehrenamt überbracht hatte.

Noch 14 Tage bis zur Wahl, aber ich bin jetzt schon genervt. Vor allem, weil ich das Heimspiel von Hannover 96 gegen Köln verpassen werde. Daran hatte ich ja gar nicht mehr gedacht. Ob das ein wichtiger Grund gewesen wäre, das Ehrenamt abzulehnen? Würde die Stadt die Angabe „Dauerkartenbesitzer“ gelten lassen? Wahrscheinlich nicht, und so bleibt mein Platz im Stadion dieses Mal wohl einfach frei. Immerhin werde ich finanziell mit einem „Erfrischungsgeld“ entschädigt.

„werde froh sein, wenn es rum ist“

Nein, ich wäre wirklich nie auf die Idee gekommen, mich freiwillig als Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen. Ich werde froh sein, wenn es rum ist.

Einen Tag später trudelt ein neuer Brief ein. Absender ist wieder die Gemeindeverwaltung. Es geht um die Landtagswahl 3 Wochen später. Ich wurde erneut als Wahlhelfer berufen.

* * *

Fortsetzung folgt.

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