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Krimineller Freitag in Wunstorf

13.11.2016 • Daniel Schneider • Aufrufe: 639
13.11.2016
Daniel Schneider
Aufrufe: 639

Wohnungseinbruch, zerkratztes Auto, illegales Autofahren und ein kurioser Diebstahl – der vergangene Freitag entpuppte sich für die Wunstorfer Polizei in Sachen Kriminalitätsverfolgung als arbeitsreicher Tag.

Fahrzeug der Wunstorfer Polizei (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Fahrzeug der Wunstorfer Polizei (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Wieder kam es in der vergangenen Woche zu einem Wohnungseinbruch, diesmal in Steinhude. Zwischen 18.00 und 21.30 Uhr wurde die Tat dort am Freitag begangen. Der oder die Täter warfen die Terrassentür eines Einfamilienhauses ein und durchsuchten daraufhin alle Räume des Hauses nach Wertvollem. Die Hausbesitzer verloren Bargeld und Schmuck in bislang unbekannter Höhe.

Frierender Dieb?

Am gleichen Tage machte ein 53-Jähriger aus Suthfeld (zu Bad Nenndorf) in einem Baumarkt im Wunstorfer Industriegebiet kurz nach 19.00 Uhr lange Finger und toppte damit wahrscheinlich noch die Rangliste der ungewöhnlichsten Diebstähle in Wunstorf: Keinen goldenen Löwen, sondern eine etwa 80 Zentimeter große Feuerschale lud er ohne zu bezahlen im Außenbereich in sein Auto und fuhr davon. Die herbeigerufene Polizei konnte das Fahrzeug kurz darauf ausfindig machen und stoppen – das Diebesgut wurde sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.

Zur möglicherweise selben Zeit zerkratzte jemand an der Großenheidorner Straße in Steinhude den Lack eines geparkten VW Golf.

Strafanzeigen statt Führerscheinvorbereitung

Doppelt falsch verhielten sich Mutter und Sohn ebenfalls am späten Freitagnachmittag im Bereich Stiefelholz. Der 17-Jährige übte dort mit dem Fahrzeug seiner Mutter das Autofahren. Da er keinen Führerschein hatte, wurde von der Polizei eine Anzeige geschrieben. Da das Auto dem Sohn von der Mutter zum Üben überlassen worden war, wurde auch gegen die Mutter ein Strafverfahren eingeleitet.

Info: Autofahren üben ohne Führerschein
Wenn ein Fahranfänger in seiner ersten Fahrstunde behauptet, zuvor noch nie hinter dem Steuer gesessen zu haben, wird ihm das vom Fahrlehrer in der Regel kaum geglaubt. Das private Vorbereiten auf die Praxis ist gang und gäbe, kleine „Übungsrunden“ auf leeren Parkplätzen oder abgelegenen Strecken gehören zum guten Ton innerhalb der Familie oder unter Freunden, von denen einer bereits den Führerschein hat. Dabei ist dies nach dem Straßenverkehrsgesetz alles andere als eine Bagatelle: § 21 StVG bestraft Fahren ohne Führerschein mit maximal einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe. Damit Freunde und Familienangehörige gar nicht erst in Versuchung geraten, den Führerscheinanwärter ein paar Runden drehen zu lassen, wird auch das Überlassen des Fahrzeugs an einen Fahrer ohne Führerschein auf dieselbe Weise bestraft. Wenig bekannt: Auch Privatgrundstücke wie Supermarktplätze, die von jedermann befahren werden können, zählen zum öffentlichen Straßenraum und sind für private Fahrstunden tabu. Legal ist führerscheinfreies Fahren auf eingezäuntem Privatgelände oder extra dafür vorgesehenen Verkehrsübungsplätzen, die jedoch Geld kosten – etwa ein Viertel des Preises einer normalen Fahrstunde in einer Fahrschule. Der nächste Verkehrsübungsplatz befindet sich beim ADAC in Hannover-Laatzen.

Ob der Fahrer des Wagens einen Führerschein hatte, der einen Tag darauf in Großenheidorn am Bordenauer Weg 18 offenbar beim Vorbeifahren einen am Fahrbahnrand geparkten Kia beschädigte und danach Unfallflucht beging, ist hingegen nicht bekannt. Die Polizei bittet in diesem Fall um Zeugenhinweise unter der Telefonnummer 05031-95300.

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