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Verwirrung am Parkplatz „Alter Markt“ beseitigt

27.05.2016 • Daniel Schneider • Aufrufe: 799
27.05.2016
Daniel Schneider
Aufrufe: 799

Ein Schildbürgerstreich an Wunstorfs Innenstadt-Parkplatz sorgte monatelang für Verwirrung bei den Parkplatzsuchenden. Die Wunstorfer Auepost hat recherchiert – und dafür gesorgt, dass die Stadtverwaltung nachgebessert hat.

Alte Beschilderung

Alte Beschilderung

Der Parkplatz „Alter Markt“ in Wunstorf sorgte an einem Tag in der Woche immer wieder für Verwirrung: An fast jedem Samstag sah man immer wieder parkende Autofahrer, die ratlos vor dem Parkscheinautomat standen. Denn der Automat nahm kein Geld an, er schien defekt zu sein. Viele warfen erneut einen Blick auf das Parkplatzschild, um sich der Parkzeiten zu vergewissern, kehrten zurück zum Automaten, scheiterten abermals – und parkten dann einfach ohne zu bezahlen oder legten „sicherheitshalber“ die Parkscheibe ins Fenster.

Einheimische wissen indes, dass samstags dort gar nicht gezahlt werden muss, daher nahm der Automat an Samstagen auch kein Geld an. Die Verwirrung gerade bei auswärtigen Autofahrern oder Gelegenheitsparkern war jedoch verständlich. Denn das Parkplatzschild, das die Gebührenpflicht auswies, sah bis vor Kurzem noch so aus wie oben abgebildet.

Parkschein + Parkscheibe am Samstag?

Für Samstag wurde einerseits eine Gebührenpflicht bekanntgegebenen (Mitte), das untere Zusatzschild wies darüber hinaus auch auf die Parkscheibenpflicht hin. Was galt hier also samstags zwischen 9 und 13 Uhr? Durfte man nur mit Parkscheibe parken? Oder musste man einen Parkschein ziehen? Musste man einen Parkschein ziehen und zusätzlich die Parkscheibe auslegen? Oder musste man einen Parkschein ziehen, durfte aber höchstens 2 Stunden parken? Oder brauchte man nur einen Parkschein lösen, wenn man keine Parkscheibe dabei hatte? Oder durfte man sich aussuchen, was einem lieber war?

Die Gebührenübersicht direkt am Parkscheinautomaten hätte zwar darüber aufgeklärt, dass samstags nichts bezahlt werden muss, doch das Täfelchen ist oft unleserlich, außerdem gelten im Zweifel die Parkschilder. Nicht wenige Autofahrer hatten daher ein großes Fragezeichen im Gesicht. Oder sie lasen das Schild nur bis zur Parkscheinpflicht – und wunderten sich dann, dass am Parkscheinautomat nur Geld von Montag bis Freitag verlangt wurde. Um die Verwirrung perfekt zu machen, nahm der Automat am Samstag nicht nur keine Münzen an, sondern blendete stattdessen auch den Hinweis ein, dass nur Kartenzahlung möglich wäre, wenn man einen Knopf drückte.

Falsche Beschilderung

Wir haben daher bei der Stadt Wunstorf nachgefragt, was sich die Verkehrsplanung bei dieser Beschilderung eigentlich gedacht hat. Christine Lambrecht vom Fachdienst Straßenverkehr antwortete umgehend, nachdem das Problem erkannt war:

„Die derzeit aufgestellte Beschilderung ist tatsächlich widersprüchlich und entspricht nicht der verkehrsbehördlichen Anordnung. Versehentlich wurde nach Beschädigung der ursprünglichen Beschilderung die (…) Beschilderung aufgestellt. (…)“

Daraufhin wurde umgehend eine Umbeschilderung beim Baubetriebshof in Auftrag gegeben, die irreführende Beschilderung beseitigt. Der Bauhof ging dabei recht pragmatisch vor: Das Zusatzschild wurde einfach ein wenig höher gesetzt, so dass es den doppelt vorhandenen Wochentag nun verdeckt. So sieht es nun am Alten Markt aus:

neue Beschilderung

neue Beschilderung

Autofahrer werden sich nun also nicht mehr als Falschparker fühlen müssen, wenn sie am Samstag korrekterweise die Parkscheibe auslegen.

Dass sich die Verwaltung mit der Beseitigung der widersprüchlichen Beschilderung beeilte, liegt überdies auch in ihrem Interesse: Denn eine widersprüchliche Beschilderung führt dazu, dass sich die Behörde als Verursacherin die daraus entstehenden Unklarheiten zurechnen lassen muss. Theoretisch hätte also mit Hinweis auf den vermeintlich defekten Automaten samstags bislang länger als 2 Stunden mit Parkscheibe am Alten Markt geparkt werden können, nämlich bis zur am Automaten angegebenen Höchstparkdauer – ohne dass ein Bußgeld gerechtfertigt gewesen wäre. Autofahrer, die in der Vergangenheit ein Knöllchen wegen Überziehung der Parkzeit am Alten Markt kassiert haben, könnten den Gebührenbescheid daher womöglich erfolgreich anfechten.

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