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Viele Fahrzeuge ohne Licht im Dunkeln auf der Straße unterwegs

25.10.2016 • Daniel Schneider • Aufrufe: 523
25.10.2016
Daniel Schneider
Aufrufe: 523

In der zweiten Oktoberwoche führte die Wunstorfer Polizei Schwerpunktkontrollen im Straßenverkehr durch, um defekte Beleuchtung an Fahrzeugen aufzuspüren und damit einen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten. Vom 10. bis zum 16. 10. waren die Beamten am Abend und in der Nacht verstärkt unterwegs und warfen ein wachsames Auge auf den fließenden Verkehr – der tatsächlich nicht immer korrekt beleuchtet war. Fast 50 Fahrzeuge waren mit kaputtem oder sogar völlig ohne Licht unterwegs.

Fahrradlicht in der Nacht | Foto: Daniel Schneider

Fahrradlicht in der Nacht | Foto: Daniel Schneider

Bei den Kraftfahrzeugen hatten die Beamten nicht viel zu beanstanden. Lediglich 16 Fahrzeuge wurden an den Kontrolltagen mit defekter Beleuchtung angehalten. Als häufigste Fehlerquelle stellten sich dabei defekte Scheinwerfer und Bremsleuchten heraus. Die Autofahrer gingen pragmatisch mit den Kontrollen um: viele der Mängel wurden noch direkt vor Ort repariert, wenn etwa Glühbirnchen durchgebrannt waren. Einige Fahrer hatten Sets mit Ersatzglühlampen sogar dabei, andere besorgten sich an nahegelegenen Tankstellen schnell die passenden Ersatzteile.

Manchmal half Gewalt

Manchmal reichte auch einfach das Ab- und erneute Anstecken eines Anhängersteckers, um einen durch Feuchtigkeit bedingten Massefehler zu beheben. In einem Fall reichte selbst ein dezenter Faustschlag gegen die Rückleuchte, um für eine „Spontanheilung“ zu sorgen. Bei Fehlern, die sich nicht so salopp beheben ließen, z. B. falsch eingestellte Scheinwerfer, wurden von der Polizei Mängelmeldungen geschrieben.

Info: Mängelmeldung
Sowohl Fahrer als auch Halter eines Fahrzeuges sind dafür verantwortlich, dass sich ihr Gefährt auf der Straße in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Ist das nicht der Fall und kann der Mangel nicht sofort behoben werden, stellt z. B. die Polizei bei einer entsprechenden Kontrolle eine sogenannte Mängelkarte aus. Das Dokument verpflichtet gemäß § 5 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) aber nur den Fahrzeughalter oder Eigentümer, den Mangel an seinem Fahrzeug unverzüglich zu beheben oder beheben zu lassen – und dies der ausstellenden Behörde nachzuweisen. Auf der Meldung ist z. B. vermerkt, was an welchem Fahrzeug beanstandet wurde, wo und wann es beanstandet wurde und wo man die Beseitigung des Mangels nachzuweisen hat. Auch die Frist, in welcher der Mangel zu beseitigen ist (in der Regel einige Tage), ist angegeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist dies normalerweise quasi ein kostenloser Service zur Verkehrssicherheit. Wird der Mangel nicht fristgemäß beseitigt oder die Behörde nicht über die Behebung des Mangels informiert, kann eine Verwarnung folgen und ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. In letzter Konsequenz kann die Nichtbeseitigung des Mangels auch zur Stilllegung des Fahrzeugs führen; es wird dann zur Fahndung ausgeschrieben und die Plaketten werden vom Kennzeichen entfernt.

Düsteres Bild bei den Radlern

Bei den Radfahrern hatten die Beamten mehr zu beanstanden. Knapp 30 Fahrradfahrer wurden angehalten, die trotz Dunkelheit komplett unbeleuchtet mit ihrem Drahtesel unterwegs waren. Von diesen etwa dreißig Fällen hatten lediglich drei Fahrräder überhaupt eine funktionierende Lichtanlage an Bord, die jedoch erst nach Aufforderung durch die Beamten eingeschaltet wurde.

Bei den übrigen Dunkelradlern war entweder gar keine Beleuchtung vorhanden oder es lagen Defekte vor, deren Ursache sich während der Kontrollen nicht finden ließ. Viele der so im Dunkeln fahrenden Radfahrer waren zudem auch noch dunkel gekleidet und gefährdeten auf diese Weise nicht nur sich selbst, sondern auch andere.

Info: Fahrradlicht
Während früher (fast) jedes Fahrrad einen Dynamo haben musste, ist seit 2013 auch batteriebetriebene Beleuchtung erlaubt. Die Politik wollte dabei auch die von vielen Radfahrern bereits benutzten Stecklichter legalisieren, schaffte es aber bislang nicht, das auch so ins Gesetz zu schreiben. § 67 StVZO spricht weiterhin davon, dass Fahrradlichter fest installiert sein müssen und abnehmbares Licht nur ausnahmsweise bei Rennrädern bis zu einem bestimmten Gewicht erlaubt ist. Abnehmbare Batterie-Stecklichter sind daher im Grunde immer noch nicht ausreichend, um ein Fahrrad verkehrssicher im Straßenverkehr bewegen zu dürfen. In der Praxis wird man bei funktionierenden Stecklichtern in der Regel jedoch nicht behelligt. Das ebenso oft beliebte Blinklicht ist übrigens nicht erlaubt, blinkende Fahrradlichter bekommen in Deutschland keine Zulassung.

Radfahrer versuchten, mit der Polizei zu verhandeln

Die Polizei untersagte diesen Radfahrern aufgrund der festgestellten Verkehrsunsicherheit die Weiterfahrt und wies sie an, das Fahrrad nur noch zu schieben. Dafür zeigten die meisten der Radfahrer jedoch wenig Verständnis, wie Polizeioberkommissar Joachim Wildemann der Wunstorfer Auepost sagte. Man würde „ja vorsichtig fahren“ oder man sei „schon fast am Ziel“ waren einige der Äußerungen, die die Beamten zu hören bekamen. Auch wurden die Polizisten mitunter gebeten, beide Augen zuzudrücken und „doch mal eine Ausnahme“ zu machen.

Derlei Kommentare hatten jedoch lediglich die Konsequenz, dass nicht nur das Verwarngeld erhoben wurde, sondern dass auch das abschließend durchgeführte verkehrserzieherische Gespräch umso länger ausfiel.

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