Wunstorfer Streuobstwiesen
18.08.2020 • Mirko Baschetti • Aufrufe: 738
Umgangssprachlich wird es Mundraub genannt, wenn leckere Früchte in kleinen Mengen zum Eigenverzehr entwendet werden.
Bis 1975 galt diese „Verbrauchsmittelentwendung” als eigenständige Straftat, seitdem wird gesetzlich kein Unterschied mehr gemacht zwischen dem Stehlen eines Apfels oder eines Kugelschreibers.
Die Stadt Wunstorf stellt Bürgern jedoch unentgeltlich die Nutzung von Obstwiesen zum Eigenverzehr zur Verfügung. Sie bittet nur darum, „pfleglich zu ernten und dabei keine Äste oder Zweige abzubrechen”. Wir wünschen guten Appetit!
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