Steinhude (red). Am Abend des ersten Weihnachtstages kontrollierten Beamte des Wunstorfer Kommissariats ein Auto im Bruchdamm in Steinhude. Gegen 22.30 Uhr war der Mercedes wegen einer unsicheren Fahrweise aufgefallen. Am Steuer saß ein 16-Jähriger ohne Führerschein. Der Wagen gehörte der 19-jährigen Beifahrerin, die ihrem Bekannten das Steuer für eine kostenlose Fahrstunde überlassen hatte. Sowohl gegen den Fahrer als auch die Halterin wurden Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
[box type=“info“ align=““ class=““ width=““]Das Autofahren ohne eine gültige Fahrerlaubnis ist keine Bagatelle, sondern eine Straftat. Dabei spielt es keine Rolle, ob überhaupt noch nie ein Führerschein erworben wurde oder, z. B. wegen einem Verkehrsverstoß, gerade ein Fahrverbot besteht und der Führerschein deswegen vorübergehend abgegeben ist. Die Tat wird mit maximal einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe bestraft. Wenig bekannt: Ein Fahrzeughalter, der wissentlich jemand anders ohne gültige Fahrerlaubnis seinen Wagen benutzen lässt, wird genauso bestraft, als hätte er selbst den Wagen ohne Führerschein gefahren.[/box]
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