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Fahrerflucht am Luther Kornblumenweg

10.01.2021 • Redaktion • Aufrufe: 186
10.01.2021
Redaktion
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Wunstorf (red). Das Kommissariat Wunstorf meldet eine Fahrerflucht in Luthe am vergangenen Freitag: Im Zeitraum zwischen 6 und 16.30 Uhr wurde dort der Kotflügel eines geparkten Autos beschädigt. Der Wagen stand auf einem vom Kornblumenweg abgehenden Grundstückserschließungsweg, als die Tat passierte. Der Sachschaden beträgt etwa 500 Euro. Zeugenhinweise nimmt die Polizei unter Telefon (05031) 95300 entgegen.

[box type=“info“ align=““ class=““ width=““]Fahrerflucht: Wer sich nach einem Unfall dazu entscheidet, nicht eine angemessene Zeit zu warten und ggf. auch danach nichts sofort unternimmt, um seine Personalien feststellen zu lassen, begeht Fahrerflucht (juristisch: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) – eine Straftat, die von Polizei und Justiz entsprechend verfolgt werden muss. Wer sich innerhalb von 24 Stunden zu einem späteren Zeitpunkt z. B. beim Unfallgegner oder der Polizei meldet, beseitigt nicht die Unfallflucht, kann aber auf eine deutlich geringere Strafe oder sogar Straflosigkeit hoffen. Das gilt aber nur, wenn es ein geringer Sachschaden (unter 1.500–1.300 €) war, der abseits des normalen Straßenverkehrs entstanden ist (z. B. beim Parken). Bei höheren Schadenssummen, Personenschäden, Unfällen im fließenden Verkehr oder nach 24 Stunden profitiert der Unfallverursacher nicht von dieser Regelung. Das richtige Verhalten nach einem Unfall ohne Anwesenheit des Geschädigten ist, an der Unfallstelle zu warten oder gleich die Polizei zu informieren, dass ein anderes Fahrzeug beschädigt wurde.[/box]

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