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Testpflicht für Friseurbesuche

28.04.2021 • Redaktion • Aufrufe: 524

Friseure werden zu Schnelltestüberwachern gemacht … und riskieren, selbst in Quarantäne zu kommen, wenn ein Test im Salon positiv ausfällt.

28.04.2021
Redaktion
Aufrufe: 524

Wunstorf (red). Die Stadtverwaltung Wunstorf weist darauf hin, dass die neuen Infektionsschutzregeln auch Auswirkungen auf Friseurbesuche haben. Seit Samstag gelten daher auch für einen solchen Termin vier Voraussetzungen: Der Termin muss vorher per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden, Kontaktdaten sind anzugeben, eine FFP2-Maske ist zu tragen und ein negativer Coronatest muss nachgewiesen werden. Der Test sollte als PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest erfolgen. Sofern dazu keine Möglichkeit besteht (spontane Besuche im Wunstorfer Testzentrum sind nicht möglich) besteht die Möglichkeit, im Beisein eines Friseursalon-Mitarbeiters einen Selbsttest vor Ort (im Freien) durchzuführen und sich das Ergebnis vom jeweiligen Inhaber bescheinigen zu lassen. Fällt das Ergebnis positiv aus, dürfen die Räumlichkeiten nicht betreten werden und der Friseur hat das Gesundheitsamt zu informieren. Befänden sich positiv getestete Kunden bereits im Laden, könne auch für die Friseure selbst Quarantäne angeordnet werden. Einen zuhause durchgeführten Schnelltest mitzubringen ist nicht zulässig.

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Kommentare


  • Bernd-Michael Rosenbusch sagt:

    Immer noch nicht begriffen, dass Schnelltest, egal von wem, nicht aussagekräftig sind!! also lasst den quatsch und verschlimmert nicht die Lage.

  • Grit D. sagt:

    Gut für mich, dass meine „gezüchtete Corona-Matte“ noch nicht derart gruselig aussieht- meiner Meinung nach-, dass ich meine, ratz-fatz in „meinen“ Salon rennen zu müssen.

    Nicht zuletzt, dass die Verpflichtung zur FFP2-Maske für mich ausgesprochen unangenehm werden könnte.

    Ich bin keine Anhängerin davon, alleine den Geimpften zum jetzigen Zeitpunkt alle Grundrechte zurück zu geben und diejenigen, die Impf-technisch noch immer „Nase machen“ derart zu benachteiligen.

    Wobei ich es durchaus begrüßen würde, ab 14 Tage nach Erhalt der 2. „Dröhnung“ ;) ( bei mir am 20. Mai- interessiert vermutlich keinen Menschen) von diesen aufwenigen Tests befreit zu werden.
    Wird in der Politik ja schon heiß diskutiert…

  • Bernd-Michael Rosenbusch sagt:

    Auch nach einer zweiten Impfung ist man nicht immun, sondern kann sich jederzeit mit Corona anstecken. Nur soll man den Ärzten zufolge keine schweren Verläufe bekommen. auch kann man, wenn man den Virus in sich hat, ihn umwissentlich weitergeben. Also trotz und alledem : immer schön Vorsicht bleiben und die Regeln, wie Maskenpflicht und Abstände halten.
    die unsinnigen Diskussion in der Politik bringen gar nichts. Auch Endgempimpfte dürfen keine Ausnahmen bekommen, sonst werden wir die Pandemie nie los.

    • Grit D. sagt:

      @ Bernd-Michael Rosenbusch

      Korrekt: trotz Impfung ist eine erneute Infektion mit dem Virus möglich; dankenswerterweise sind- das hat sich beispielsweise in Alten- und Pflegeeinrichtungen gezeigt- die auftrtenden Symptome mild.

      Korrekt ist weiterhin, dass NICHT mit Sicherheit feststeht, dass Geimpfte nicht dennoch weiterhin „Virenschleudern“ sind.

      Und unbestreirbar ist, dass weiterhin die AHA-Regeln- auch von Geimpften!- eingehalten werden müssen!

      Mein ganz persönlicher Pferdefuß ist- so vermittelt das Bild- die üblich werdende Pflicht der FFP2-Masken.

    • Dirk Morche sagt:

      Hobbyimmunologie??

      • Grit D. sagt:

        @ Dirk Moche

        Sollte deine/ihre Frage an mich gerichtet sein, kann ich die mit einem eindeutigen „Nein“ beantworten, weil ich weder vom Fach bin, noch die Immunologie- von dir/ihnen als „Hobby“ benannt- meinen Interessensschwerpunkten zuzurechnen ist.

        Bei in meinem Kommentar Erwähnten handelt es sich um Erwiesenes.

        Der letzte Satz um eine rein persönliche Anmerkung.

        Dir/ihnen ein erholsames und gesundes (!) Wochenende.

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