Wunstorf (red). Dem Bürgermeister der Stadt Wunstorf wird auch die private Nutzung eines Dienstwagens zugestanden. Das beschloss der Stadtrat am vergangenen Mittwoch.
Bislang bestand die Regelung, dass Dienstwagen aus dem Fuhrpark der Stadtverwaltung ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt werden dürfen. Nicht als dienstlicher Zweck gelten dabei Fahrten zu Nebentätigkeiten oder ehrenamtlichen Verpflichtungen, selbst wenn diese im Sinne der Stadt ausgeübt werden. Der Bürgermeister müsste dazu sein Privatfahrzeug nutzen – was bei sich abwechselnden Terminen dienstlich/nicht-dienstlich nicht der Lebenswirklichkeit und nötigen Mobilität entspricht.
Die neue Regelung erleichtert dem Bürgermeister die Amtsführung, ohne ständig die Fahrzeuge wechseln zu müssen. Als Ausgleich muss er für jeden gefahrenen Kilometer eine Entschädigung in Höhe von mindestens 0,30 Euro zahlen – ab dem ersten Kilometer, denn auf eine „Bagatellgrenze“ wurde bewusst verzichtet. Auch einen alleinigen, exklusiven Dienstwagen erhält der Bürgermeister nicht.
Muss er nicht dafür zahlen, wenn er ihn privat benutzt? Das müssen doch alle, wenn sie einen Dienstwagen privat zur Verfügung haben.
Ich hab ihn bis jetzt nur mit Fahrrad gesehen. Da sei im doch der Luxus gegönnt auch mal mit den auto zu fahren.
Unabhängig davon, ob ich Rolf-Axel Eberhardt in Sympathie verbunden bin, oder nicht:
Er hat in den zwanzig Jahren seiner Amtszeit als Bürgermeister der Stadt Wunstorf über Parteigrenzen hinweg einiges erreichen können und in Bewegung gebracht.
Für die „vermasselten“ Nord-Umgehung zeichnet er mit Sicherheit nicht verantwortlich- zumindest nicht alleine.
Da sei ihm doch bitte die private Nutzung des Dienstwagen gegönnt.
Ich meine, dass es wesentlich Bedeuterendes gibt, über das sich echauffiert werden kann- mit gutem Grund erregt werden kann (und sollte!).
Ist das nötig?