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Flüchtlinge, Grenzsicherung und der Familiennachzug aus Wunstorfer Perspektive

15.06.2018 • Redaktion • Aufrufe: 264
15.06.2018
Redaktion
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Heute stimmte der Bundestag über den künftigen Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge und die Zurückweisung an den Grenzen ab. Auch die für Wunstorf angetretenen Abgeordneten stimmten ab.

Der deutsche Bundestag | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (red). Das Thema Flüchtlinge, Familiennachzug und Grenzsicherung beschäftigt nicht nur die Bundespolitik. Denn das, was in Berlin entschieden wird, betrifft zuallererst die Kommunen – so auch Wunstorf.

Migration in Wunstorf

Wunstorf darf von sich behaupten, seit dem Jahr 2015 alles richtig gemacht zu haben: Es wurde frühzeitig reagiert und langfristig geplant, kein Flüchtling musste in Turnhallen oder Behelfsquartieren unterkommen. Zugewiesene Flüchtlinge wurden möglichst dezentral auf das gesamte Stadtgebiet verteilt, vor allem Familien oft in angemieteten Wohnungen untergebracht. Dazu kam das Flüchtlingsheim am Luther Weg.

Doch der Wohnungsmarkt ist angespannt, und die eigentlich zu viel gebauten Container in Großenheidorn, in die inzwischen auch ein Kindergarten eingezogen war und nur noch als Reserve vorgehalten wurden, mussten im März doch noch als Flüchtlingsunterkunft aktiviert werden, weil die Kapazitäten am Luther Weg erschöpft waren.

Familiennachzug

Während anerkannte Asylbewerber ihre Familien jedoch nach Deutschland nachholen können, war dies für subsidiär Schutzberechtigte seit 2016 nicht mehr möglich.

INFO: Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte
Wer keinen Asylgrund vorbringen kann, weil er etwa nicht wegen bestimmter Gründe als Person verfolgt wird (und damit Flüchtling im engeren Sinne gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist), kann dennoch sogenannten subsidiären Schutz erhalten, wenn er stichhaltige Gründe vorbringt, weswegen ihm in seinem Heimatland ein ernsthafter Schaden droht. Dazu zählen auch Krieg oder Bürgerkrieg.

Die Große Koalition hatte den gerade erst eingeführten Familiennachzug im Zuge des Flüchtlingszustroms 2016 ausgesetzt. In der Folge war über eine Obergrenze für den Familiennachzug diskutiert worden – die ab August nun Wirklichkeit wird.

Die Obergrenze beim Familiennachzug kommt

Heute stimmte der Bundestag darüber ab, wie der Familiennachzug künftig geregelt werden soll. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah vor, künftig monatlich 1.000 unmittelbare Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten nachkommen zu lassen. Das können Ehepartner oder ledige minderjährige Kinder oder die Eltern von hier lebenden Minderjährigen sein. Der Bundestag stimmte mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU mehrheitlich dafür. Bei CDU/CSU gab es nur eine Gegenstimme, bei der SPD 3 Enthaltungen.

Die Oppositionsparteien stimmten aus unterschiedlichen Gründen geschlossen dagegen: Die AfD will den Familiennachzug vollständig abschaffen. Die FDP favorisiert dagegen eine weitere Aussetzung für 2 Jahre, um langfristig nicht einfach beliebig nach einer willkürlichen Zahl, sondern nach konkreten Kriterien, was ein Härtefall ist, im Einzelfall zu entscheiden – und zwar auf europäischer Ebene. Auch die Linkspartei sieht die Ungleichbehandlung gleicher Fälle als Unding und möchte stattdessen uneingeschränkten Familiennachzug. Die Grünen sehen durch das Gesetz ebenfalls Flüchtlinge 1. und 2. Klasse entstehen.

Auch die aus dem Wunstorfer Wahlkreis im Bundestag sitzenden Abgeordneten haben – entsprechend ihrer Fraktionszugehörigkeit – erwartungsgemäß abgestimmt. Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU) und Caren Marks (SPD) stimmten für die Obergrenze beim Familiennachzug, Grigorios Aggelidis (FDP), Dietmar Friedhoff (AfD) und Dr. Dieter Dehm (Die Linke) stimmten dagegen.

Zurückweisungen an der Grenze

Die FDP- sowie AfD-Fraktionen brachten außerdem eigene Anträge zur Debatte um die Zurückweisung von Flüchtlingen an der deutschen Grenze ein und bezogen sich dabei auf den fraktionsinternen Zwist von CDU/CSU der letzten Tage.

Grigorios Aggelidis (FDP) teilte der Auepost dazu mit, dass dieser Streit das ganze Land lähmen würde. Es würde deutlich, dass CDU und CSU nur von Wahl zu Wahl dächten. Die Menschen würden Änderungen in der Flüchtlingspolitik fordern, die Unionspartei sich aber eher wieder auf einen Kompromiss einigen. Daher habe man den Antrag eingebracht.

„Bereits vor der Bundestagswahl konnten nur durch einen faulen Kompromiss die widersprüchlichen Positionen notdürftig überbrückt werden.“Gregorios Aggelidis

Mit dem FDP-Antrag sollte die Regierung aufgefordert werden, Flüchtlinge, die bereits in einem anderen EU-Land oder einen sicheren Drittstaat registriert wurden, die Einreise zu verweigern – also zum Dublin-III-Verfahren zurückzukehren, jedenfalls solange, bis das gemeinsame europäische Asylsystem reformiert sei. Damit zwang die FDP die Abgeordneten zur namentlichen Abstimmung darüber, ob sie für oder gegen Zurückweisungen an der deutschen Grenze seien.

Der Plan ging jedoch nicht auf, die übrigen Parteien – mit Ausnahme der AfD – lehnten den Antrag der FDP beinahe geschlossen ab. Aus der AfD gab es Enthaltungen. Der Antrag wurde daher mit großer Mehrheit abgelehnt.

Hoppenstedt, Marks, Dehm und Friedhoff gegen Abweisungen an der Grenze

Auch alle aus dem Wunstorfer Wahlkreis stammenden im Bundestag sitzenden Abgeordneten beteiligten sich an der Abstimmung. Von diesen stimmte dementsprechend allein Grigorios Aggelidis (FDP) für den Antrag, die Schengen-Regeln anzuwenden und somit Flüchtlinge, die bereits in einem anderen EU-Land registriert wurden, nicht einreisen zu lassen. Caren Marks, Hendrik Hoppenstedt, Diether Dehm und Dietmar Friedhoff stimmten dagegen, Flüchtlinge an der Grenze zurückzuweisen.

Die AfD stellte einen eigenen, in diesem Punkt ähnlichen Antrag, wollte Flüchtlinge aber generell an den Grenzen abweisen. Auch hierfür gab es erwartungsgemäß keinerlei Zustimmung der übrigen Fraktionen, der Antrag wurde ebenso abgelehnt.

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