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Hilfe, ich werde Wahlhelfer – Teil 1

22.09.2017 • Redaktion • Aufrufe: 836

Bei der Bundestagswahl gibt es nicht nur wieder viele Erstwähler, sondern auch einige „Erst-Wahlhelfer“. Während man in Deutschland nicht wählen gehen muss, ist die Berufung zum Wahlhelfer durchaus eine Pflicht, die man nicht einfach so ablehnen kann. Einen dieser Verpflichteten begleiten wir in den kommenden Tagen bei seinem ersten Einsatz als Ehrenamtlicher.

22.09.2017
Redaktion
Aufrufe: 836

Zum Wahlhelfer werden kann man ganz schnell – ein Brief von der Gemeinde reicht, und schon ist man ein Ehrenamtlicher. Wie ein Neu-Wahlhelfer seinen Einsatz erlebt.

Brief zur Berufung zum Wahlhelfer

Im September wählen auch die Wunstorfer einen neuen Bundestag, im Oktober den neuen Niedersächsischen Landtag. Doch dass sie am 24. 9. und am 15. 10. ihre Kreuzchen in der Wahlkabine machen können, geht nur, weil es Bürger gibt, die am Tag der Wahl die Stimmzettel ausgeben, den Ablauf überwachen und am Abend die Stimmen auszählen – die Wahlhelfer. Wie einer von ihnen seinen ersten Einsatz als Ehrenamtlicher erlebt, haben wir für ihn aufgeschrieben. Er möchte anonym bleiben, nur so viel sei verraten: Er ist Anfang 30, ledig, ist beruflich Handwerker und wohnt in einem Dorf in einer von Wunstorfs Nachbargemeinden.

Persönliche Erfahrungen eines „Erst-Wahlhelfers“ (1)

Der Brief trifft mich unvorbereitet. Ein amtlich aussehendes Schreiben. Absender: die Stadt. Ein Knöllchen? Bin ich zu schnell gefahren? Werde ich doch noch zum Wehrdienst einberufen? Oder habe ich versehentlich im Vorgarten des Bürgermeisters geparkt? Schlimmer. Ich wurde zum Wahlhelfer bestimmt.

Begeistert bin ich nicht gerade. „Warum ausgerechnet ich?“, ist mein erster Gedanke. Gibt es nicht genügend andere mit mehr Zeit, die sich am Sonntag, meinem einzig wirklich freien Tag einer arbeitsreichen Woche, ins Wahllokal hocken können? In bestimmendem Tonfall erklärt mir der Brief, dass ich zum Wahlhelfer berufen worden bin. Und dass ich zur Übernahme des Ehrenamts verpflichtet bin. Zur Bundestagswahl soll ich eine Schicht lang Beisitzer sein und abends mithelfen, die Stimmen auszuzählen.

„Warum ausgerechnet ich?“

Ein Ehrenamt, zu dem man praktisch gezwungen wird? Das war mir neu. Ich dachte immer, das Merkmal des Ehrenamts sei, dass man es freiwillig ausüben würde. Falsch gedacht, klärt mich Wikipedia auf. Neben dieser gesellschaftlichen Definition gibt es noch den engeren, ursprünglichen Ehrenamtsbegriff: eine Tätigkeit in öffentlicher Funktion, die man statt für Geld ehrenhalber ausübt.

Dazu gibt es viele, viele Informationen als Merkblatt. Warum ich ausgewählt wurde, erfahre ich allerdings nicht. Nur, dass normalerweise nur Leute zum Wahlhelfer berufen werden, die von einer Partei dafür vorgeschlagen wurden oder die im öffentlichen Dienst sind und auf Vorschlagslisten stehen oder die früher schon mal Wahlhelfer waren – oder wenn man sich selbst für das Ehrenamt beworben hat. Die Betonung liegt auf normalerweise, denn keiner der Punkte trifft auf mich zu. Persönliches Pech.

„mach es doch einfach mal“

Als wichtige Gründe, warum man das Ehrenamt ablehnen kann, werden z. B. Krankheit oder berufliche Verpflichtungen genannt. Na super. Fühle ich mich doch topfit und habe sonntags frei. Ich pflege keine Angehörigen und bin nicht über 65. Wie komm ich aus der Nummer wieder raus? Meine Mutter fällt mir in den Rücken: „Junge, mach es doch einfach mal, ist vielleicht sogar ganz interessant. Siehste mal was Neues und lernst vielleicht sogar nette Leute kennen.“ Ja sicher, Kontakteknüpfen am Sonntag irgendwo zwischen AfD und Linkspartei.

Mir bleibt wohl nichts anderes übrig. Ich fülle das schon beiliegende frankierte Antwortschreiben mit meinen Kontaktdaten aus und kreuze an, dass ich das Ehrenamt antrete. Ich werde Wahlhelfer.

* * *
Die Fortsetzung: Teil 2: Warum auch Nicht-Freiwillige zum Ehrenamt berufen werden und wie es weitergeht auf dem Weg zum Wahlhelfer.

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