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Mehr Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen

17.01.2019 • Redaktion • Aufrufe: 196
17.01.2019
Redaktion
Aufrufe: 196

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des „Starke-Familien-Gesetzes“ beschlossen. Der Kinderzuschlag wird neu gestaltet, zugleich werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche verbessert.

Mehr Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Starke-Familien-Gesetzes beschlossen.

„Mit dem Maßnahmenpaket unterstützen wir Familien und Alleinerziehende mit kleinem Einkommen, bei denen das Geld trotz Arbeit knapp ist, und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut“, betont die SPD-Bundestagsabgeordnete Caren Marks.

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, den Kinderzuschlag zum 1. Juli 2019 von derzeit maximal monatlich 170 auf 185 Euro zu erhöhen und ihn leichter zugänglich zu machen. „Für 2 Millionen Kinder in Deutschland wird künftig ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen. Wer den Kinderzuschlag dann bezieht, wird überall in Deutschland von den Kitagebühren befreit und kann Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen. Das heißt, es bleibt deutlich mehr im Portemonnaie der Familien. Der beste Schutz vor Kinderarmut ist, wenn Eltern arbeiten und die Familie davon leben kann“, erläutert Caren Marks.

Übersichtsgrafik Starke-Familien-Gesetz

Übersichtsgrafik des „Starke-Familien-Gesetz“ | Quelle: BMFSFJ

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Unterstützung für Familien mit zu geringem Einkommen und wird bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Ob eine Familie Kinderzuschlag erhält, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. Einkommen der Eltern, Anzahl und Alter der Kinder oder Wohnkosten. „Zukünftig wird der Antragsaufwand für Familien deutlich einfacher und verlässlicher. Der Kinderzuschlag wird dann für sechs Monate gewährt und nicht mehr rückwirkend überprüft“, sagt Marks.

Alle Familien, die den Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen, können zukünftig die verbesserten Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten. Das Schulstarterpaket für Ranzen und Schulmaterial zum Schuljahresbeginn wird von 100 auf 150 Euro aufgestockt. Die Eigenbeteiligung an den Kosten für Mittagessen in Kitas und Schulen sowie für die Schülerbeförderung entfällt. Nachhilfeunterricht kann zukünftig auch schon genutzt werden, bevor die Versetzung gefährdet ist.
Die Verbesserungen sollen zum 1. August 2019 gelten, damit jedes Schulkind gut ausgestattet in das neue Schuljahr starten kann.

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