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Mehr Zeit, aber auch mehr Umstände für Neubürger

30.10.2015 • Daniel Schneider • Aufrufe: 174
30.10.2015
Daniel Schneider
Aufrufe: 174

Auch für Wunstorfer Neubürger oder Wohnungswechsler ändert sich am 1. November das Verfahren zur Anmeldung eines Wohnsitzes beim Bürgerbüro. Mit dem neuen Bundesmeldegesetz, das die bisherigen Landesmeldegesetze ablöst, macht die Bundesregierung das 2004 liberalisierte Meldewesen wieder ein Stück weit bürgerfeindlicher. War vor 2004 bei einer polizeilichen Anmeldung auf dem Einwohnermeldeamt neben dem Mietvertrag stets auch die Unterschrift des Vermieters auf dem Anmeldeforumular erforderlich, so entfiel diese Regelung danach komplett. Für die Anmeldung am neuen Wohnort genügte die Angabe der neuen Adresse und der Personalausweis.

gesetze

Das sparte den Umziehenden zusätzliche Wege und war eine echte Verbesserung. Doch wie so oft – wo den Menschen mehr Freiheiten gewährt werden, werden diese auch missbraucht. Dieser Missbrauch nahm in den letzten Jahren überhand; Scheinanmeldungen waren ein Leichtes, etwa um Betrügereien zu ermöglichen oder z. B. Vollstreckungen zu vereiteln. Oder Eltern meldeten sich vorübergehend einfach in anderen Gegenden einer Stadt an, um für ihre Kinder den Besuch einer besseren Schule zu ermöglichen. Daher wird nun beim neuen Gesetz, das ab dem 1. November 2015 gilt, wieder zurückgerudert. Für den Missbrauch einiger müssen nun alle Bürger wieder das alte, umständliche Verfahren über sich ergehen lassen.

Die Vorlage eines Mietvertrages allein reicht dabei nicht aus, es wird explizit die gesonderte Unterschrift des Vermieters mit Aus- bzw. Einzugsdatum benötigt. Bürger, die in Wohneigentum ziehen, sind dabei privilegiert – sie können sich eine entsprechende Erklärung einfach selbst ausstellen. Die Masse der Mieter, die in eine neue Wohnung zieht, muss sich hingegen nun nicht nur um den neuen Mietvertrag kümmern, sondern sich künftig auch wieder den entsprechenden Stempel vom Vermieter besorgen. Das gilt selbstverständlich auch, wenn innerhalb einer Stadt umgezogen wird und sich die Meldeadresse dadurch ändert.

Kleiner Trost für alle Niedersachsen: Durch das neue Bundesrecht hat man nun 2 Wochen Zeit, sich beim Bürgerbüro zu melden. Bislang blieb einem im Umzugsstress nur eine Woche Zeit dafür.

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