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Stadt wehrt sich gegen Vorwürfe der Bürgerinitiative Klosterstraße

09.11.2016 • Daniel Schneider • Aufrufe: 421
09.11.2016
Daniel Schneider
Aufrufe: 421

Der Streit um die Klosterstraße in Großenheidorn wird nun mit offenen Anschuldigungen geführt: Die Bürgerinitiative wirft der Verwaltung Irreführung von Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister das Nichteinhalten von Versprechen vor. Die Stadt widerspricht dem vehement.

gesetze

In seiner Sitzung am 14. Dezember 2015 hatte der Verwaltungsausschuss der Stadt Wunstorf den endgültigen Beschluss zum Ausbau der Klosterstraße gefasst. Gegen diese Pläne regte sich von Anfang an Widerstand seitens der Anwohner. Zuletzt konnte die Bürgerinitiative den Ortsrat Großenheidorn auf seine Seite ziehen, der daraufhin beim Verwaltungsausschuss intervenierte. Doch dieser lehnte den entsprechenden Antrag des Ortsrates auf erneute Diskussion des Beschlusses am 17. Oktober 2016 ab. Die ursprünglichen Pläne sollen weiter Bestand haben.

Info: Streit um die Klosterstraße
Die Klosterstraße in Großenheidorn ist reparaturbedürftig und soll im Zuge einer Sanierung gleich als Spielstraße neugebaut werden, mit eingefassten Grüninseln und Bepflanzung, verkehrsberuhigenden Maßnahmen – und dafür weniger Parkmöglichkeiten. Anwohner, die sich in einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen haben, sind gegen die Pläne. Zu teuer, zu unnötig, zu aufwändig, könnte man die Positionen der betroffenen Großenheidorner zusammenfassen. Kernpunkt des Streits ist zudem, dass die Anlieger der Straße auch für die Sanierung des Kirchplatzes zahlen sollen, weitere Nutznießer wie städtische Schule und kirchliche Einrichtungen jedoch nicht an den Kosten beteiligt werden. Aus Sicht der Bürgerinitiative wäre bei der Baumaßnahme eine Aufteilung in Abschnitte sinnvoller, so dass nicht die gesamte Klosterstraße neu entstehen müsste.

Die Verwaltung hofft auf ein kostengünstigeres Ergebnis der Ausschreibung in den kommenden Wochen. Die ursprüngliche Ausschreibung hätte eine Verteuerung um 200.000 Euro bedeutet.

Die Auseinandersetzung hat für die Stadt jedoch auch generelle Bedeutung: Bürgermeister Eberhardt griff die Causa Klosterstraße in seiner Haushaltsrede auf und skizzierte anhand dessen, was den Ortsteilen drohen könnte, wenn beim Straßenausbau Abstriche gemacht würden.

Vorwürfe der Bürgerinitiative

Die Bürgerinitiative wiederum warf der Bauverwaltung am 3. November in einem offenen Brief („Wohin geht die Reise, Herr Bürgermeister?“) vor, den Verwaltungsausschuss absichtlich falsch informiert zu haben. Zudem habe der Bürgermeister sein Versprechen für ein persönliches Gespräch bislang nicht eingelöst. Die Bürgerinitiative Klosterstraße fordert darin weiter eine „ernsthafte“ Beteiligung der Anlieger an einer Überarbeitung der Pläne und behält sich rechtliche Schritte vor. Die Initiative geht davon aus, dass die Ratsmitglieder bei Vorliegen aller Informationen anders abgestimmt hätten.

„Herr Bürgermeister, schauen Sie aus Ihrem Bürofenster, hier findet gerade eine Rechtswidrigkeit statt!“
aus dem offenen Brief der Bürgerinitiative Klosterstraße Großenheidorn

Verwaltungsausschuss sieht keine Fehler

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wunstorf hat die gegen die Stadt erhobenen Vorwürfe nun zurückgewiesen. Die Entscheidung zum Ausbau der Straße sei keineswegs erschlichen worden.

Die Pläne seien den Anliegern bei zwei Versammlungen vorgestellt und im Großenheidorner Ortsrat mehrfach öffentlich beraten worden. Sie seien 2015 zweimal und 2016 dreimal Tagesordnungspunkt gewesen. Auch weitere informelle und öffentliche Beratungen habe es gegeben, u. a. im Umweltausschuss. Die Notwendigkeit des Vorhabens und die Pläne seien vorgestellt und diskutiert worden.

Änderungswünsche seien von Seiten der Verwaltung auf Umsetzbarkeit geprüft worden und in die anschließenden Beratungen eingeflossen; dabei wurden manche Wünsche positiv aufgegriffen, andere verworfen. Die Beschlussfassung sei daher transparent und rechtlich einwandfrei erfolgt. Dem Ortsrat Großenheidorn wurde im Rahmen seines gesetzlich verankerten Anhörungsrechts Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Davon habe er reichlich Gebrauch gemacht. Auch dessen Änderungswünsche seien berücksichtigt und ein Änderungsantrag fristgerecht entschieden worden. Der Vorwurf einer erschlichenen Entscheidung sei daher rechtlich unbegründet und angesichts vieler umfassenden Beratungen nicht nachvollziehbar.

Die Darstellung der Initiative, ein Beschluss in der Sache werde „durchgepeitscht“, ist nach Ansicht der Stadt ebenso keinesfalls zutreffend. Das sieht auch der Verwaltungsausschuss so, der der Verwaltung ein korrektes Vorgehen bestätigt.

Stadt: Kein gebrochenes Versprechen

Zu dem Vorwurf, der Bürgermeister habe sich persönlichen Gesprächen verweigert, nimmt die Stadt ebenfalls Stellung: Im Jahr 2015 hätte der Bürgermeister bei Anliegerversammlungen, Ortsratssitzungen und auch persönlichen Gesprächen viermal zur Verfügung gestanden, dazu kämen viele Schriftwechsel. Die geäußerte Kritik der Bürgerinitiative sei vor diesem Hintergrund sowohl in ihrer Wortwahl befremdlich als auch inhaltlich absolut unzutreffend.

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