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16-Jähriger mit Wagen des Vaters unterwegs

24.06.2018 • Redaktion • Aufrufe: 141
24.06.2018
Redaktion
Aufrufe: 141

Einen Minderjährigen am Steuer entdeckten Wunstorfer Polizisten vergangene Nacht auf Wunstorfs Straßen. Von einer gültigen Fahrerlaubnis war er noch weit entfernt.

Fahrzeug der Wunstorfer Polizei (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Mitten in der vergangenen Nacht, in der Nacht von Sonnabend auf Sonntag, fiel einer Polizeistreife gegen 3.55 Uhr ein VW Sharan auf der Neustädter Straße in Wunstorf auf, weil der Fahrer unsicher fuhr.

Die Beamten kontrollierten das Fahrzeug und fanden hinter dem Steuer einen 16-jährigen Wunstorfer vor – der noch keinen Führerschein hatte. Den Fahrzeugschlüssel für das Auto hatte er sich offensichtlich ohne Wissen des Fahrzeughalters – seinem Vater – angeeignet. Der befindet sich gerade im Urlaub.

INFO: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Das Autofahren, ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu haben, ist keine Bagatelle, sondern eine Straftat. Die Tat wird bei Erwachsenen mit maximal einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe bestraft. Bei Jugendlichen können z. B. Erziehungsmaßregeln angeordnet werden. Das kann etwa die Weisung sein, an Verkehrsunterricht teilzunehmen oder Sozialstunden zu leisten. Wenig bekannt: Ein Fahrzeughalter, der wissentlich jemand anders ohne gültige Fahrerlaubnis seinen Wagen benutzen lässt, wird genauso bestraft, als hätte er selbst keinen gültigen Führerschein.
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Kommentare


  • Dann mal zügig den Urlaub beenden und den Bengel kräftig einnorden.

  • Grit Decker sagt:

    Dumm gelaufen!
    -für Vater und Sohnemann.

    Der „Missetäter“ hat nun nicht nur ein Verfahren ‚an der Backe‘, sondern darf sich auch des „Ordnungsgong“ vom Herrn Papa sicher sein.
    Was schwerer wiegt, kann und will ich nicht beurteilen…

    Der Vater wird sich -sollte es!- nun ganz genau überlegen, ob er wieder in den Urlaub -oder wohin auch immer- fahren wird, ohne die Autoschlüssel vor Sohnemanns Zugriff zu sichern.

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