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Anstiftung zum Drogenverkauf

14.08.2018 • Mirko Baschetti • Aufrufe: 178
14.08.2018
Mirko Baschetti
Aufrufe: 178

Sonntagnachmittag konnten Wunstorfer Polizisten einen Neustädter festnehmen, der im Verdacht steht, 2 Jugendliche zum Drogenverkauf angestiftet zu haben.

Symbolbild Marihuana

Symbolfoto Marihuana

Der 21-jährige Neustädter steht im Verdacht, 2 Jugendliche (16 und 17 Jahre alt) aus Wunstorf dazu benutzt zu haben, für ihn Drogen zu verkaufen. Die Beamten konnten umfangreiches Beweismaterial  sicherstellen, so dass der Beschuldigte auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter beim Amtsgericht Neustadt vorgeführt wurde. Dieser schickte den polizeibekannten „Drogendealer“ umgehend in Untersuchungshaft. Dem Verdächtigen droht eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren.

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Kommentare


  • Normal in Wunstorf :D

  • Und deswegen Legalize! Durch eine Legalisierung wäre ein Jugendschutz garantiert.

  • Grit Decker sagt:

    Der Artikel ist „alt“ und zu dem jetzt noch meinen „Senf abzugeben“ mag dem einen und anderen Lerser*in als unangebracht aufstossen.
    Damit kann ich leben.

    Dennoch möchte ich meine Erleichterung -und ja: durchaus auch Freude- ausdrücken, dass endlich mal ein Täter festgesetzt werden konnte.

    Also richtig festgesetzt.
    Nix da mit Aufnahme der Personalien, vielleicht noch die erkennungsdienstlichen Maßnahmen und dann -wieder einmal- „Tschüß und guten Weg noch“.

    Nee: der darf bis zum Beginn seines Prozesses schon mal den „Duft der unfreien Welt“ atmen.

    Zu Recht!
    Denn es kann meiner unmaßgeblichen Meinung nach nicht angehen, dass die Polizei selbst „alte Bekannte“ unverrichteter Dinge ziehen lassen müssen, weil der zuständige Richter keine Untersuchungshaft anordnet.

    Ich bin beileibe keine „Hardlinerin“, dennoch geht es nicht an, dass polizeibekannte Täterinnen und Täter auch nach der X-ten begangenen Straftat zumeist ohne jegliche für sie spürbaren Konsequenzen davon kommen.

    Gerade unter pädagogischen Aspekten betrachtet (komme aus der Richtung), greifen „abschreckende Folgen“ für den Täter -wenn überhaupt- zumeist nur dann, wenn diese frühzeitig kommen.
    Also auch mal ein Jugendarrest oder gar -strafe.

    Und so bleibt die zweckoptimistische Hoffnung, dass der junge Mann in diesem geschilderten Fall was für’s Leben begreifen wird.

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