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Autos vor Sturm sicher – aber nicht vor anderen Fahrern

10.03.2019 • Daniel Schneider • Aufrufe: 411
10.03.2019
Daniel Schneider
Aufrufe: 411

Zwei beschädigte Autos und eine Diebestour in einem Schuppen sind die Bilanz der Polizei an diesem Wochenende.

Polizeifahrzeug Wunstorf

Fahrzeug der Wunstorfer Polizei (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (red). Ein Lindhorster und ein Rehburg-Loccumer dürften sich geärgert haben, ihre Autos am Freitag in Wunstorf abgestellt zu haben. Aber nicht das stürmische Wetter war es, keine herabfallenden Äste von Bäumen, sondern andere Verkehrsteilnehmer, die für Schäden sorgten: die Unbekannten beschädigten die geparkten Fahrzeuge und begingen dann in beiden Fällen Fahrerflucht. Der Touran aus Lindhorst war an der Straße geparkt, der Honda aus Rehburg-Loccum stand auf dem Steinhuder Lidl-Parkplatz.

Info: Fahrerflucht
Wer sich nach einem Unfall dazu entscheidet, nicht eine angemessene Zeit zu warten und ggf. auch danach nichts sofort unternimmt, um seine Personalien feststellen zu lassen, begeht Fahrerflucht (juristisch: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) – eine Straftat, die von Polizei und Justiz entsprechend verfolgt werden muss. Wer sich innerhalb von 24 Stunden zu einem späteren Zeitpunkt z. B. beim Unfallgegner oder der Polizei meldet, beseitigt nicht die Unfallflucht, kann aber auf eine deutlich geringere Strafe oder sogar Straflosigkeit hoffen. Das gilt aber nur, wenn es ein geringer Sachschaden (unter 1.500-1.300 €) war, der abseits des normalen Straßenverkehrs entstanden ist (z. B. beim Parken). Bei höheren Schadenssummen, Personenschäden, Unfällen im fließenden Verkehr oder nach 24 Stunden profitiert der Unfallverursacher nicht von dieser Regelung.

Kompressordiebe

Schaden verursachten außerdem Diebe in der Luther Winterstraße: dort verschwand in der Nacht von Freitag auf Samstag das unabgeschlossene Fahrrad aus einen Holzschuppen. Auch einen dort stehenden Kompressor nahmen die Täter mit.

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