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Ein Wochenende voller Fahrerfluchten

07.05.2017 • Daniel Schneider • Aufrufe: 420
07.05.2017
Daniel Schneider
Aufrufe: 420

Wunstorf – Viele Autofahrer hatten es zum Ende der vergangenen Woche besonders eilig – vor allem die, die in Unfälle verwickelt waren. Gleich fünf Mal begingen Autofahrer Fahrerflucht, nachdem sie andere Fahrzeuge beschädigt hatten.

Fahrzeug der Wunstorfer Polizei (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Am Wochenende ereigneten sich insgesamt 5 Verkehrsunfallfluchten, wovon bislang 3 aufgeklärt werden konnten. Am Freitag, den 5. Mai, wurde zwischen morgens und dem frühen Nachmittag ein ordnungsgemäß geparkter VW-Kleinbus T4 beschädigt. Der 48 Jahre alte Fahrer entdeckte eine Lackbeschädigung an der Fahrertür, die von einem roten Fahrzeug stammen muss. Der Verursacher entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle. Der Schaden wird auf 500 Euro geschätzt.

LKW-Fahrer wird beobachtet

Ebenfalls irgendwann im Verlauf des Freitags wurde in der Straße „An den Auewiesen“ ein Mauerpfosten eines Grundstückes durch einen LKW beschädigt. Auch hier entfernte sich der Fahrer unerlaubt von der Unfallstelle. Durch Hinweise eines Nachbarn konnte der Verursacher aber schnell ausfindig gemacht werden. Der entstandene Schaden wird mit 200 Euro beziffert.

Info: Fahrerflucht
Um die Fahrerflucht, juristisch das „unerlaubte Entfernen vom Unfallort“, ranken sich viele Legenden. Man habe 24 Stunden Zeit, sich bei der Polizei zu melden. Ein Zettel an der Windschutzscheibe würde reichen usw. Doch wer sich nach einem Unfall dazu entscheidet, nicht eine angemessene Zeit (kann zwischen 15 Min. und 2 Std. liegen) zu warten (und es keinen äußerst wichtigen Grund gibt, warum er nicht warten kann) und auch danach nichts sofort unternimmt, um seine Personalien feststellen zu lassen, begeht Fahrerflucht – eine Straftat, die von Polizei und Justiz entsprechend verfolgt werden. Einen Rettungsanker gibt es aber noch: Wer sich zu einem späteren Zeitpunkt z. B. beim Unfallgegner oder der Polizei meldet, beseitigt nicht die Unfallflucht, kann aber auf eine deutlich geringere Strafe oder sogar Straflosigkeit hoffen. Das gilt allerdings nur, wenn es ein kleiner Sachschaden (unter 1.500-1.300 €) war, der abseits des normalen Straßenverkehrs entstanden ist (z. B. beim Parken). Diese nachträgliche Identitätsangabe muss innerhalb von 24 Stunden geschehen. Bei höheren Schadenssummen, längerem Abwarten, Personenschäden oder Unfällen im fließenden Verkehr profitiert der Unfallverursacher nicht von dieser Regelung. Das richtige Verhalten nach einem Unfall ohne Anwesenheit des Geschädigten ist, an der Unfallstelle zu warten oder gleich die Polizei zu informieren, dass ein anderes Fahrzeug beschädigt wurde.

Zeugen notieren Kennzeichen

Am Samstag, den 6. Mai, kam es nach Mittag auf einem Parkplatz vor einem Restaurant in der Straße „Am Hasenpfahl“ zu einem Verkehrsunfall: Beim Ausparken touchierte der Fahrer eines Mercedes mit SHG-Kennzeichen den VW Touran eines Seelzers. Dabei wurde der vordere rechte Kotflügel am Touran beschädigt, der Schaden wird hier ebenfalls auf 500 Euro geschätzt. Auch dieser Unfallverursacher entfernte sich im Anschluss unerlaubt von der Unfallstelle, doch aufmerksame Zeugen merkten sich das Kennzeichen des Flüchtigen und notierten es.

Tausende Euro Schaden

Ebenfalls am Samstag, um viertel vor zwölf, streifte eine 49 Jahre alte Fahrerin mit ihrem BMW beim Vorbeifahren einen korrekt abgestellten VW einer 60-jährigen Steinhuderin. Die BMW-Fahrerin fuhr ohne anzuhalten weiter. Ein Zeuge hatte den Unfall jedoch beobachtet und meldete ihn der Polizei. Hier war ein Gesamtschaden in Höhe von 1.600 Euro entstanden.

Noch ungeklärt ist außerdem eine Fahrerflucht, die sich am Samstagabend im Zeitraum von 18.00 bis 20.15 Uhr zutrug: In Großenheidorn, am Bordenauer Weg, wurde dabei ein geparkter Audi einer 39-jährigen Hannoveranerin beschädigt. Der Schaden in Höhe von etwa 1.000 Euro entstand am vorderen linken Fahrzeugbereich.

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