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Feuer in Steinhuder Apartmentanlage

17.04.2020 • Daniel Schneider • Aufrufe: 442
17.04.2020
Daniel Schneider
Aufrufe: 442

Am frühen Morgen brannte eine Wohnung in der Ferienpark-Anlage in Steinhude. Die Feuerwehr löschte unter schwierigen Bedingungen.

In der Wohnanlage brannte es im 5. Stock (Archibild) | Foto: Mirko Baschetti

Steinhude (red). In der Ferienpark-Wohnanlage in der Bleichenstraße brach am Morgen kurz vor 6 Uhr ein Feuer aus. Im 5. Stock schlugen die Flammen aus einer Einzimmerwohnung. Für die Feuerwehr gab es Vollalarm in Steinhude, die Feuerwehren Wunstorf, Großenheidorn und Klein Heidorn rückten ebenso wie die Einsatzleitungsgruppe zur Unterstützung an. Die Wohnung stand bei Eintreffen der ersten Kräfte bereits in Vollbrand. Die eigentlich wegen der Corona-Krise aufgeteilten Einheiten, die sogenannten Alarmgruppen, waren wegen der Schwere des Einsatzes schließlich beide im Einsatz. Mehrere Atemschutztrupps brachten den Brand unter Kontrolle.

Bewohner unter Verdacht

Der 20-jährige Bewohner des Apartments hielt sich während des Brandes nicht in der Wohnung auf. Der Mann kehrte während der Löscharbeit aber zum Wohnhaus zurück. Die Kriminalpolizei geht derzeit davon aus, dass der 20-Jährige das Feuer verursacht hat – ob vorsätzlich oder fahrlässig, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Der 20-Jährige wurde auf der Polizeidienststelle vernommen und durfte diese anschließend wieder verlassen. Menschen kamen durch das Feuer nicht zu Schaden. Die Einzimmerwohnung wurde erheblich in Mitleidenschaft gezogen und ist nicht mehr bewohnbar. Den entstandenen Sachschaden schätzt die Polizei auf 10.000 Euro.

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Kommentare


  • G. Decker sagt:

    Ob der Brand vom der Tat beschuldigten jungen Mann nun gezielt mit Vorsatz gelegt worden ist, oder „nur“ fahrlässig durch ihn verursacht wurde, werden die polizeilichen Ermittlungen ergeben.

    Für den/die Eigentümer der Wohnung ist das Feuer aus welchen Ursachen auch immer, ein Desaster: finanziell selbst bei einer bestehenden Versicherung.

    Weil die Vermietung an Touristen derzeit noch immer untersagt ist- von einer recht zeitnahen Änderung ist eher nicht auszugehen-, wiegt der erlittene Schaden wirtschaftlich/finanziell noch schwerer:
    mangels Einnahmen durch mietende Gäste gestaltet sich eine Kompensation schwierig- sehr schwierig.

    Ob meine ehrlichen guten Wünsche dem/der Eigentümer da ein Trost sein können? Vermutlich nicht.

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