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Feuerwehrmann bei Einsatz beleidigt

23.01.2018 • Redaktion • Aufrufe: 432
23.01.2018
Redaktion
Aufrufe: 432

Beim Rindertransport-Unfall am vergangenen Sonnabend wurde die Polizei gegen Schaulustige tätig. Es wurde nicht nur die Unfallstelle gefilmt/fotografiert, sondern auch ein Feuerwehrmann beleidigt.

Einige Autofahrer bremsten beim Vorbeifahren an der Unfallstelle ab, um besser fotografieren oder filmen zu können |
Foto: Feuerwehr Wunstorf

Wunstorf (red). Dass die Wunstorfer Feuerwehr am Sonnabend bei der Bergung des Rindertransportes, der bei Bad Nenndorf in die Leitplanke gefahren war, auch ihre sogenannte „Gafferplane“ einsetzte, gefiel mindestens einem Autofahrer offenbar nicht. Er filmte bzw. fotografierte und zeigte einem Feuerwehrmann den Mittelfinger. Gegen den Fahrer wurde neben der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren eine Anzeige wegen Beleidigung geschrieben.

„Gafferplane“

Die Plane, die als Sichtschutz für die Einsatzstelle dient, ist mit der Aufforderung versehen, statt zu gaffen Feuerwehrmitglied zu werden. Seit Smartphones mit Kameras zur alltäglichen Standardausstattung gehören, haben auch die Wunstorfer Retter an Unfallstellen verstärkt mit dem Phänomen zu kämpfen, dass Schaulustige ihre Fahrt verlangsamen, um Bilder und Videos machen zu können – und dadurch nicht nur ggf. in die Sphäre von Unfallopfern eindringen, sondern selbst weitere Unfälle provozieren.

Info: Schaulustige und Strafbarkeit
Das Anschauen einer Unfallstelle ist nicht strafbar, es kann jedoch seit 2017 schnell zu einer Straftat werden, wenn durch das Gaffen Einsatzkräfte behindert werden. Gemäß § 323c StGB drohen dann Geld- oder Haftstrafe. Wer sogar Fotos/Videos von Unfallopfern macht, kann gemäß § 201a StGB noch härter bestraft werden. Falls die Einsatzkräfte nicht behindert und beim Fotografieren/Filmen keine Opfer abgelichtet werden, wird keine Straftat begangen, es kann sich jedoch dann um eine Ordnungswidrigkeit handeln, wenn z. B. ein Fahrer mit dem Smartphone hantiert. Bis zu 1.000 Euro Geldbuße sind dann fällig.

Noch ein weiterer Autofahrer fuhr langsam an der Unfallstelle vorbei und filmte oder fotografierte dabei. Auch hier leitete die Polizei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

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Kommentare


  • Grit Decker sagt:

    Fotografieren und Filmen an einem Unfallort, an dem keine Opfer zu beklagen sind und keine Einsatzkräfte beim Ausüben ihres Jobs behindert werden, mag gerade noch akzeptabel sein.

    Völlig inakzeptabel hingegen ist ganz klar, wenn die am Einsatzgeschen beteiligte Damen und Herren als „Dank“ für ihre Bemühungen beleidigt werden.

    Und da ist es völlig unerheblich in welcher Form sich diese Beleidigungen darstellen:
    ob „Stinkefinger“, Verbalattacken oder gar ein körperlicher Übergriff.

    Für solches (Un-) Verhalten gibt es keinerlei Rechtfertigung und Begründung!

    Ich Frage mich bei solchen Vorkommnisse jedes mal auf’s Neue, was da in den Köpfen vor sich gehen mag:
    Vernünftiges und Überlegtes mit Sicherheit nicht!

    BEVOR Ihr das nächste Mal zu Angriffen jeglicher Coleur übergehen wollt, macht Euch bitte bewusst, dass auch Ihr jederzeit in die Situation kommen könnt die Hilfen dieser Rettungskräfte zu bedürfen.

    Diese Menschen opfern viele, viele Stunden ihrer Zeit, um allzeit für andere Menschen in Notsituationen zur Verfügung zu stehen.

    Und da ist Respekt nicht zuviel verlangt!

    • Horst sagt:

      Manchmal wünsche ich mir die gute alte Respektschelle wieder, damit das Hirn solcher Menschen wieder auf Kurs kommt.

      • Grit Decker sagt:

        Mal davon abgesehen, dass „Backpfeifen“ und ähnliches in der Erziehung grundsätzlich nicht zielführend sind, wird bei solchen Zeitgenossen das „Resthirn hinter der Stirn“ vermutlich nur noch mehr ver-rückt“ werden. Leider.

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