Wunstorf (red). Die Wunstorfer Polizei schien selbst Mitleid zu haben: Heute Morgen, am frühen Sonntag um 6 Uhr, kontrollierten Beamte einen Golffahrer in Wunstorf und ließen den 40-Jährigen „ins Röhrchen pusten“.
Der Atemalkoholtest ergab dabei das Ergebnis von 1,14 Promille. Die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat verläuft bei 1,10 Promille Alkoholkonzentration im Blut. Die 0,04 Promille machen hier also den Unterschied zwischen strafbarem Verhalten und „Glück im Unglück“, wie die Polizei anmerkte.
Der Führerschein des Autofahrers wurde sichergestellt und eine Blutprobe entnommen. Nun kann der Mann nur noch darauf hoffen, dass deren Ergebnis niedriger ausfällt als der Atemalkoholtest. Dann drohen ihm „nur“ ein Monat Fahrverbot, 500 Euro Geldbuße und 2 Punkte in Flensburg.
Bestätigt sich hingegen das ursprüngliche Ergebnis, wäre die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit verwirklicht gewesen – was in der Regel ein Jahr Führerscheinentzug plus einkommensabhängige Geldstrafe und 3 Punkte in der Verkehrssünderdatei bedeutet.
Einfach nix Trinken wenn man Fährt und gut ist.
Einfacher gesagt als getan ! Die Polizei kontrolliert viel zu wenig
Sehr guter Info Kasten im Artikel. Habt ihr sehr gut geschrieben.
Ali Nssr
Glück oder Pech ist da relativ. Selbst bei „nur“ einem Promille dürften sich die Meisten ziemlich betrunken und nicht mehr in der Lage fühlen ein Fahrzeug sicher zu beherrschen.
Wer es nicht glaubt sollte an einem sog. „Trinktest“ teilnehmen.
Wer -mit was und wie viel auch immer- meint, sich „berauschen“ zu wollen, soll das meinetwegen tun.
Das liegt schließlich in der eigenen Verantwortung.
Im Wissen, mir (vielleicht) „Feinde zu machen“:
Für mich schließt das aus, sich dann hinter ein Steuer zu setzten. Punkt.
In England werden Alkoholsünder, also Menschen, die bewusst Alkohol zu sich nehmen, am Straßenverkehr teilnehmen und einen Unfall verursachen, nicht milde bestraft. Dort herrscht die Meinung, dass es sich um „grob fahrlässig“ handelt. Verursacht jemand alkoholisiert im Straßenverkehr einen Todesfall, so wandert der ins Gefängnis! Gäbe es diese Gedanken bei der deutschen Justiz und in der Rechtsprechung wäre etliches anders!
Don’t drink and drive!!!
@ Susanne V.
Keine wirkliche Freundin des „Schwingen der Rechtskeule“ würde ich es bei „Herrn/Frau Besoffski“ durchaus begrüßen, dass- da alles andere als ein „Kavaliersdelikt“- wie in England auch in deutschen Landen strafrechtlich die „volle Breitseite“ die Konsequenz sein würde.
Jeder soll und darf tun und lassen, was er/sie will:
Sich berauscht an das Steuer eines Fahrzeugs zu setzen geht gar nicht!
Und zwar gänzlich unabhängig davon, ob sich selbst subjektiv als noch fahrtüchtig eingeschätzt wird.
der Fehler war das voreilige Pusten, jetzt ist der Lappen erstmal weg,aber wer reagiert in solcher Position schon anders