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Hohe Bußgelder für Verstoß gegen Kontaktbeschränkungen

08.04.2020 • Daniel Schneider • Aufrufe: 478
08.04.2020
Daniel Schneider
Aufrufe: 478

Verstöße gegen die Kontaktverbote und sozialen Beschränkungen sollen nun einheitlich geahndet werden. Dienstleister, die die Abstandsregeln vor ihren Geschäften zu lax kontrollieren, werden ebenfalls mit Bußgeldern belegt.

Polizeistreife Lange Straße

Polizei fährt am Kubrunnen in der Wunstorfer Fußgängerzone Streife | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (red). Das Gesundheitsministerium hat einen Bußgeldkatalog veröffentlicht, der als Grundlage für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der sozialen Kontaktverbote dient. Polizei und Ordnungsämter werden sich an diesem Katalog orientieren. Während die Bußgelder für z. B. illegal geöffnete Geschäfte den Ladenbetreiber treffen, zahlt auch jeder Einzelne eine Strafe, der eine solche Dienstleistung nutzt oder sich in der Öffentlichkeit falsch verhält. Ein Friseur, der Haare schneidet, zahlt zwischen 2.000 und 5.000 Euro Bußgeld, und wer abgeholtes Essen mit weniger als 50 Meter Abstand zur Verkaufsstelle verzehrt, 150 Euro. Gruppen bekommen keinen „Rabatt“: Treffen sich mehr als 2 Personen in der Öffentlichkeit, zahlt jeder Einzelne zwischen 200 und 400 Euro Bußgeld.

Im Wiederholungsfalle

Verstöße gegen die Verordnung sollen von den niedersächsischen Ordnungsbehörden konsequent, aber mit dem nötigen Augenmaß geahndet werden. So müsse niemand ein Bußgeld fürchten, wenn es etwa eine Situation im Alltag vorübergehend nicht erlaubt, den vorgeschriebenen Mindestabstand einzuhalten. Bei wiederholten und schweren Verstößen seien jedoch empfindliche Bußgelder möglich, teilt das Ministerium mit.

Beispiele

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[one_half]Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern in der Öffentlichkeit[/one_half][one_half_last]150 € pro Person[/one_half_last]
 
[one_half]Gruppenbildung in der Öffentlichkeit[/one_half][one_half_last]200–400 €[/one_half_last]
 
[one_half]Ordnungswidriges Öffnen von Verkaufsstellen[/one_half][one_half_last]3.000–10.000 €[/one_half_last]
 
[one_half]Nutzung solcher Verkaufsstellen[/one_half][one_half_last]150–400 €[/one_half_last]
 
[one_half]Geöffnete Restaurants[/one_half][one_half_last]4.000–10.000 €[/one_half_last]
 
[one_half]Besuch von geöffneten Restaurants[/one_half][one_half_last]150 €[/one_half_last]
 
[one_half]Verzehr von Speisen/Getränken weniger als 50 Meter entfernt von der Ausgabestelle[/one_half][one_half_last]150 €[/one_half_last]
 
[one_half]Fehlender Sicherheitsabstand in der Warteschlange beim Außer-Haus-Verkauf[/one_half][one_half_last]1.000–3.000 €[/one_half_last]
 
[one_half]Fehlender Sicherheitsabstand in geöffneten Verkaufsstellen/auf Wochenmärkten[/one_half][one_half_last]1.000–3.000 €[/one_half_last]
 
[one_half]Vereinssport, Gottesdienstbesuch [/one_half][one_half_last]150–400 €[/one_half_last]
 
[one_half]Vermietung an Touristen[/one_half][one_half_last]3.000–10.000 €[/one_half_last]
 
[one_half]Ferien in der Zweitwohnung[/one_half][one_half_last]150–400 €[/one_half_last]
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Kommentare


  • Rudolf F. sagt:

    Bin mir nicht sicher, soll ich lachen oder weinen. Wieder einmal soll die polizei vor Ort mit Augenmaß entscheiden, was unsere gewählten Politiker sich nicht trauen präzise zu formulieren. Könnte ja Wählerstimmen kosten.

    • Marc sagt:

      Seien sie doch froh, dass den Beamten von vornherein ein Ermessensspielraum eingeräumt wird und sie dazu angehalten sind diesen auch zu nutzen und je nach Fall und Situation zu entscheiden, denn das ist für uns alle neu und nicht einfach – und es soll ja auch nicht ewig dauern.
      Es ist doch keinem damit geholfen, wenn man mal aus Gewohnheit den Mindestabstand für ein paar Schritte nicht einhält und schon steht da ein Polizist und man ist 150,-€ ärmer, was dann richtig bitter wäre, wenn es auch noch einen Familienvater trifft, der eh gerade in Kurzarbeit ist und mit weniger Gehalt auskommen muss.
      Und mal Hand aufs Herz Lieber Rudolf, sie wären doch der erste, der sich lautstark beschwert, wenn es sie trifft.
      Aber wenn sie sich wünschen, dass man mit aller Härte gegen sie vorgeht und sie vielleicht sogar noch mit Gummiknüppeln niederknüppelt, wenn sie eine Ordnungswidrigkeit begehen, dann steht es Ihnen ja frei, in einen totalitären Staat zu ziehen, wo das so praktiziert wird und wo die Ordnungshüter ihre Gewaltfantasien umsetzen – allerdings werden sie da wohl in de EU nicht fündig werden.

    • Bernd wischhöver sagt:

      Hallo, die Möglichkeit der Polizei die Situation bewerten und danach handeln zu können, ist positiv zu sehen. Die Polizei hat ansonsten nur bei Kleinigkeiten handlungsspielraum und die umfassen nur den Verwarngeldbereich, der hier nicht gegeben ist. Es kann also nach Bewertung der Gesamtsituation sinnvoll vorgegangen werden.
      Es gibt aber Dinge, die sich mir nicht ganz erschließen, so zB. Das Verbot eine Zweitwohnung aufzusuchen. Ich habe also zuhause einen Heinarbeitsplatz und darf dann am Wochende nicht mein Grundstück am See aufsuchen. Wer dabei gefährdet werden kann erschließt sich mir nicht. Ich denke anderen normalen Menschen auch nicht. An solchen Stellen wird wieder über das Ziel hinaus geschossen.
      Ein Zurück liegendes Beispiel waren die geschlossenen grungutannahmestellen. Ich hatte dort noch nie das Problem, mich gegen zuviel Nähe durch helfende Hände erwehren zu müssen. Das war auch so eine überzogene Handlung.

      • Basti g. sagt:

        Genau das gleiche mit autoschaltern diese dürfen offen haben autowaschanlagen aber nicht !

      • G. Decker sagt:

        Mit dem ‚Augenmaß‘ ist das wieder eines der Dinge, die sehr viel an Interpretationen zulassen.
        Jeder hat da seine eigene und ganz insividuelle Lesart des Begriffs.

        In Bezug auf die Wunstorfer Polizei möchte ich sagen, dass die dortigen Beamten*innen sich recht bürgernah zeigen; zumindest haben mir das meine wenigen zufälligen Begegnungen widergespiegelt.

        Ich gebe da den nötigen Vertrauensvorschuss, unterscheiden zu können, was ein eher sich zufällig ergebender Regelverstoß ist und welcher ein grob(!) fahrlässiger oder gar vorsätzlich.
        Ich setze voraus, dass sich bei der Zusammenstellung der Zweierstreifen insofern Gedanken in der Leitungsebene gemacht werden, dass nicht zwei frisch von der Polizeihochschule kommende Kräfte als Duo „auf die Menschheit losgelassen“ :) werden.
        Somit bin ich recht sicher, dass konkret auf den Einzelfall bezogen entschieden werden wird, ob es beim „verbalen Ordnungsgong“ bleibt, oder die „Daumenschrauben angezogen“ werden (müssen).

        Wer hingegen in keiner Weise so etwas wie ‚Augenmaß‘ und Differenzierung zeigt, ist die Leitungsebene des Lidl-Marktes in der Industriestraße.
        Heute zum zweitem Mal erleben müssen.

        Da ich von „180“ runtergekocht bin, hier in Kürze und unter Einhaltung der Regeln des guten Ausdrucks Folgendes:

        Ich bin außer Haus auf die Nutzung eines Rollators angewiesen.
        Bereits am Montag wurde mir der Zutritt in den Markt mit der Begründung „nur mit Einkaufswagen“ seitens des Security-Mitarbeiters verweigert.
        Auf mein Verlangen hin, holte er eine leitende Kraft.
        Das Verhalten der Frau= indiskutabel.

        Heute zweiter Anlauf.
        Der Security-Typ schlicht unmöglich.
        Als ich es wagte zu entgegnen, dass ich kein Interesse an einer Diskussion wie Montag habe, wurde der Typ rotzfrech.

        Zum Glück bleibe ich bei Derartigem sehr ruhig und schob (im wahrsten Sinne des Wortes) ab zur nebenan liegenden Netto-Filiale, wo niemand einen derartigen Zinnober veranstaltet.

        Aus datenschutzrechtlichen Gründen konnte ich das Geschehen leider nicht filmisch dokumentieren.

        Um Missverständnissen vorzubeugen:
        Ich bin sehr für die derzeitigen Regeln, obwohl sie einschränkend sind.
        Im Moment aber alternativlos.
        Was mich brastig macht, sind eben geschilderte Verhaltensweisen *arrrgh*.
        Da die Ruhe zu bewahren, fiel mit zugegebenermaßen nicht leicht.

        Zuviel Text mal wieder, ich weiß.
        Doch das musste raus!

        • Marc sagt:

          Unmöglich sowas @LIDL – in anderen Märkten ist es – zumindest meiner Beobachtung nach – selbstverständlich, dass statt Einkaufswagen auch Rollator und Kinderwagen durch den Markt geschoben werden können. Was soll man auch anderes machen? Das Kind samt Kinderwagen draußen stehen lassen? Und wenn man auf den Rollator angewiesen ist, dann ist dieser doch im Markt, was die Mobilität angeht, besser als ein Einkaufswagen – und dem darauf angewiesenen in jedem Fall eine bessere Hilfe, als der Einkaufswagen. Und der gewünschte Effekt, nämlich das Abstand halten – ist ja auch mit Rollator gegeben.
          Ein anderer Grund für die Einkaufswagenpflicht ist ja auch die Kontrolle über die im Markt befindlichen Kunden anhand der in Nutzung befindlicher Einkaufswagen – aber hier sollte es sich doch verschmerzen lassen, wenn mal ein Einkaufswagen nicht genutzt wird und stattdessen halt ein Rollator im Markt unterwegs ist.
          Sieht meines Wissens nach das Ordnungsamt ähnlich.
          Schade nur, das Security-Mitarbeiter und Verkäufer des LIDL-Marktes hier jede Sensibilität vermissen lassen und die Regelungen anscheinend auch nur halb gelesen und auch nur halb verstanden haben.
          Hier ist es dann wohl tatsächlich besser, nicht lange zu diskutieren und zum Mitbewerber zu gehen, denn diese Filiale hat es dann auch nicht verdient, dass man sein Geld da läßt.
          Aber am wichtigsten ist wohl sich nicht darüber zu ärgern, auch wenn es schwer fällt, denn während einige trotz der ungewohnten Situation gelassen bleiben – drehen andere halt am Rad – was aber dennoch keine Entschuldigung für das respektlose verhalten des LIDL-Personals ist.

        • G. Decker sagt:

          @ Marc
          Ihr/Dein Kommentar zu meinem heutigen Erlebnis der höchst unangenehm Art in dieser Lidl-Filale tut mehr als gut. Danke!

          Das ‚Jungvolk‘ würde es mit einem „sich-selbst-ins-Knie-gef***“ ausdrücken; die Tatsache, dass das mir gegenüber gezeigte Verhalten mächtig nach hinten losgeht.

          Mit Sicherheit werde ich dort auch nach den Maßnahmen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie dort nicht mehr meine Einkäufe machen.

          Wie Du/Sie so treffend bemerkt hast:
          es gibt zahlreiche andere Märkte vor Ort.

          Obwohl:
          es wird kaum im Sinne der Schutzmaßnahmen sein, „durch die Walachei“ mit dem OPVN „zu gurken“, um zum ausgesprochen entgegenkommenden Marktkauf zu kommen.

          Ein Fakt, der in dieser Filiale von #Lidl nicht bekannt ist.

  • G. Decker sagt:

    Ich habe ein grundsätzlich Problem damit, wenn -oft vorschnell-die „Rechtskeule geschwungen“ wird.

    Und ob das erwähnte „Augenmaß“ tatsächlich seitens der Ordnungskräfte gewahrt werden wird?
    Mmmh: da bin ich mir nicht so sicher.

    Andererseits bin ich mir im Klaren, dass so manchen der ewig Uneinsichtigen vermutlich nur damit sowas wie Weisheit gelehrt werden kann, wenn es an deren vermeintlich Bestes geht:
    nämlich an deren Bares.

    So bleibt mir zu hoffen, dass es im günstigsten Fall bei der Androhung einer -empfindlichen- Geldstrafe bleibt und dann begriffen werden wird, dass es im Sinner aller ist, die Regeln, die nicht ganz zu Unrecht als massive Eingriffe in den eigenen Lebensbereich empfunden werden, einzuhalten.

  • Basti g. sagt:

    Hoffe die Polizei kontrolliert auch mal die richtigen Plätze ich sehe immer noch viele Personen an Plätzen rumlungern und keiner reagiert ! Soll man gleich die Polizei rufen oder gibt es eine andere Hotline um so etwas zu melden und nein liebe grit decker das ist keine rechtskeule denn ich meine damit unsere lieben mitrentner die eine so große Gefahr einfach nicht hinnehmen wollen

    • G. Decker sagt:

      Als entsprechend Vorerkrankte finde ich es genau so wenig erfreulich wie Sie #Basti, dass sich noch gerade an exponierten Orten Menschen in Grüppchen aufhalten.
      Doch stehenden Fußes die Polizei auf den Plan rufen, halte ich nicht für wirklich zielführend.

      Ich weiß: die sachliche Auseinandersetzung ist nicht Ihre Welt.
      Doch zumindest ein Versuch, die Leute, die meinen gegen die für ALLE derzeit geltenden Regeln verstoßen zu wollen, über die persönliche Ansprache zu erreichen, BEVOR die Ordnungshüter zur Hilfe gerufen werden, ist es wert.

      • Basti g. sagt:

        Ja aber zur Gruppe hinzugehen wäre in diesem Fall ja nicht schlau denn wenn dann die Polizei um die Ecke kommt bin ich mit dran

        • G. Decker sagt:

          Eine Befürchtung, die ich nicht kleinreden kann und will.
          Auch hier gilt der treffende Ausspruch „Der Ton macht die Musik“.

          Und sollte es für Sie tatsächlich zu einer von Ihnen als bedrohlich wahrgenommene Situation mit den gegen die Regeln Verstoßenden kommen, sind die von Ihnen alarmierten Einsatzkräfte schließlich bereits vor Ort.

  • Cooper sagt:

    Problem ist mal wieder die „Einstellungspraxis“ bei den Sicherheitsfirmen. Jeder , der jetzt berechtigtigter Weise keinen Job hat , weil nicht vermittelbar , darf jetzt Ordnungshüter spielen. Es gilt wieder die alte Weisheit: Gib jemandem ein Amt und Du weisst was für ein Arschloch er ist…..Kaufe bis auf weiteres micht mehr bei Edeka und Rossmann….Lidl war ok , sehr zuvorkommend und nett….

  • G. Decker sagt:

    @ Cooper
    Sie/Du haben/hast bei #Rossmann und #Edeka dem Kommentar nach ähnlich üble Erfahrungen machen müssen wie ich beim #Lidl in dessen Filale in der Industriestraße.

    Deshalb meine Zustimmung zur erwähnten und berechtigten Weisheit.

    Auf die Gefahr der Löschung hin:
    Manch ein A*** auf zwei Beinen kann seine aus den Augen leuchtende Machtg***heit nicht mal ansatzweise händeln. Erschütternde Realität.

    Sorry bitte:
    ansich nicht meine Ausdrucksweise; doch in diesem Fall bin selbst ich derart „satt“, dass ich es beim Namen nennen will.

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