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Kind droht aus dem 2. Stock zu stürzen

28.08.2019 • Daniel Schneider • Aufrufe: 256
28.08.2019
Daniel Schneider
Aufrufe: 256

Ein in der Wohnung allein gelassenes 2-jähriges Kind spielte am offenen Fenster im 2. Stock. Eine Passantin in der Langen Straße wählte sofort den Notruf.

Feuerwehr

Feuerwehrfahrzeug in Wunstorf (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (red). Am Dienstagabend bemerkte eine aufmerksame Wunstorferin, dass ein Kleinkind allein an einem offenen Fenster stand. Das 2 Jahre alte Kind befand sich gegen 20 Uhr im 2. Stock eines Hauses in der Langen Straße.

Kind allein in Wohnung

Die Feuerwehr rückte an, setzte die Drehleiter ein und holte das Kind so vom Fenster weg. Das Kind war allein in der Wohnung gewesen, es wurde von der Polizei in Obhut genommen.

Die 20 Jahre alte Mutter konnte ihr Kind später auf dem Kommissariat wieder in Empfang nehmen. Der Vorfall wurde an das Jugendamt gemeldet, das nun den Sachverhalt prüfen wird.

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Kommentare


  • Grit Decker sagt:

    Das der Sachverhalt von der Jugendschutz-Behörde überprüft werden wird, ist in Fällen wie diesem üblich und durchaus angebracht.
    Ob nun tatsächlich eine Verletzung der Aufsichts- und Fürsorgepflicht seitens der noch sehr jungen Mutter vorlag, muss sich erweisen.

    Jede Frau -jeder Mann, wer ein derart kleines Kind unter „seine Fittiche hat“, wird wissen, dass es oft ein Vielfaches einfacher ist, den berühmt-berüchtigten „Sack Flöhe zu hüten“.

    Ein Kind ist und bleibt wie jeder andere auch, nicht immer und in Allem „berechenbar“.

    In keinster Weise will ich auch hier dem Leichtsinn das Wort reden:
    doch zutiefst menschliches Verhalten, wie gerade das von (kleinen) Kindern ist eben de facto nicht vorauszusehen.

    Und so schmerzlich wie es ist:
    leider sind Unglücke wie dieses nicht gänzlich vermeidbar.
    Denn „Übermenschlichkeit“ ist keinem gegeben.

    • Grit Decker sagt:

      ERGÄNZUNG meines bei eingen Lesenden auf Widerspruch stoßenden Kommentars:

      Sollten die Ermittlungen ergeben, dass die Mutter das Kind TASÄCHLICH alleine -also gänzlich unbeaufsichtigt- in der Wohnung gelassen hat, wäre das natürlich ein grober (und in meinen Augen nicht zu entschuldigend und nicht zu rechtfertigend mit was auch immer) Verstoß gegen sämtliche zu Recht gegebenen Pflichten.

      Doch bevor ich oder ein anderer hier irgendwelche Vorverurteilungen trifft, sollten doch bitte die Ergebnisse der Ermittlungen abgewartet werden.

      Vielen Dank an die Leserschaft für diese Selbstverständlichkeit.

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