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Oberverwaltungsgericht stoppt Wunstorfer Nordumgehung

27.08.2019 • Daniel Schneider • Aufrufe: 1867
27.08.2019
Daniel Schneider
Aufrufe: 1867

Die Umgehungsstraße in Wunstorf darf nicht wie geplant gebaut werden – noch nicht, denn beim Naturschutz muss nachgebessert werden. Grundsätzlich sieht das Gericht das Projekt aber als zulässig an.

Nordumgehung

Der künftige Verlauf der B 441 | Bild: Stadt Wunstorf

Wunstorf/Lüneburg (red). Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat heute letztinstanzlich entschieden, dass der Bau der Nordumgehung in Wunstorf noch nicht begonnen werden darf. Der Planfeststellungsbeschluss ist rechtswidrig.

Kläger erreichen ihr Ziel nicht

Gegen den Planfeststellungsbeschluss hatten drei Personen aus Wunstorf geklagt, deren Grundstücke in Zukunft für den neuen Verlauf der B 441 genutzt werden sollen. Ihr eigentliches Ziel, den Bau der Nordumgehung insgesamt zu verhindern, haben die Wunstorfer Grundstücksbesitzer damit jedoch nicht erreicht, da ihren Klagen nur teilweise stattgegeben wurde. Denn das Gericht stellte die Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Beschlusses nur deswegen fest, weil ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vorliegt.

Schutz von Vogelarten sicherstellen

Verstoßen würde gegen den artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Der Paragraph schützt besonders gefährdete wild lebende Tierarten. Die beklagte Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr habe nicht rechtsfehlerfrei davon ausgehen können, dass das Risiko von betriebsbedingten Tötungen der Vogelarten Rotmilan, Turmfalke, Rauchschwalbe und Star durch Kollisionen mit dem Straßenverkehr nicht in signifikanter Weise erhöht wird, so das Gericht.

Bau der Nordumgehung verzögert sich

Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr kann den Planfeststellungsbeschluss jedoch nachbessern in Form eines Planergänzungsverfahrens. Es kommt dann zur sogenannten Heilung der Rechtswidrigkeit.

Turmfalke

Der Schutz des Turmfalken und anderer Vogelarten muss rechtsfehlerfrei nachwiesen sein | Foto: Małgorzata Miłaszewska, komprimiert, unter CC-Lizenz BY-SA 3.0

Weitere Hinderungsgründe gegen die Nordumgehung sah der 7. Senat aber nicht: Der Planfeststellungsbeschluss sei im Übrigen rechtlich nicht zu beanstanden. Er weise keine Verfahrensfehler auf. Verstöße gegen das europäische Habitatschutzrecht lägen nicht vor; sonstige Naturschutztatbestände seien nicht betroffen. Ein Verstoß gegen die Wasserrahmenrichtlinie liege nicht vor, auch sei das fachplanerische Abwägungsgebot nicht verletzt.

Kein alternativer Streckenverlauf

Einer der Gutachter vor Gericht hatte einen alternativen Streckenverlauf im Süden von Wunstorf als vorzugswürdiger eingestuft. Hätte sich das Gericht dieser Ansicht angeschlossen, wäre die Nordumgehung verhindert gewesen – und die Planungen hätten ganz von vorn beginnen müssen. Die Variantenprüfung sei jedoch nicht zu beanstanden, stellte der Senat nun fest, eine Südumgehung sei nicht eindeutig vorzugswürdig. Auch käme es nicht zur Existenzgefährdung des landwirtschaftlichen Betriebs von zweien der Kläger. Auch der Hochwasserschutz sei ausreichend berücksichtigt worden.

Der Rechtsweg ist für die Kläger damit ausgeschöpft. Bessert die Behörde nach, indem sie den Wildtierschutz künftig rechtsfehlerfrei nachweist, kann die Nordumgehung auf verwaltungsrechtlichem Weg nicht mehr gestoppt werden.

INFO: Die Nordumgehung
In der Innenstadt von Wunstorf treffen die Bundesstraßen B 441 (Uchte – Hannover) und B 442 (Coppenbrügge – Neustadt am Rübenberge) zusammen. Die geplante Ortsumgehung soll einer nördlichen und östlichen Umfahrung von Wunstorf dienen. Es wird eine Entlastung der Ortsdurchfahrt von Wunstorf sowie der Ortsdurchfahrten Luthe und Blumenau vom regionalen und überregionalen Durchgangsverkehr verfolgt. Zugleich soll die Planung der Schaffung eines leistungsfähigen überregionalen Straßenzugs dienen. Die Länge des Bauvorhabens beträgt 6,545 km. Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen dem vordringlichen Bedarf zugeordnet.

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Kommentare


  • Grit Decker sagt:

    Bis mir „die Hörner wachsen“ braucht es eine ganze Menge:
    doch hier -herzlichen Glückwunsch für diesen höchst zweifelhaften Erfolg *grrr & knurr*…

    Ich will mit Sicherheit die sehr angebrachten Interessen zum Schutz von bedrohten Tierarten in keinster Weise in Misskredit bringen und ebenfalls nicht in Abrede stellen.
    Eas mich hingegen so richtig in Harnisch zu bringen vermag, ist der Fakt, dass es bis heute nicht möglich gewesen ist, die unterschiedlichen Interessen „unter einen Hut zu bringen“!

    Seit inzwischen über 30 Jahren lebe ich am Ort; das gesamte Thema der Nordumgehung jedoch ist seit nahezu vier Jahrzehnten immer wieder ein aktuelles.

    Und hier maße ich mir an, dass nicht persönliche „Begriffstutzigkeit“ der Grund dafür ist, dass mir das Verständnis für das in meinen Augen zur Provinz-Posse mutierete ansich diskussionswürdige Anliegen sämtlicher unterschiedlichen Einstellungen abhanden gekommen ist.

  • der luther sagt:

    Ich hoffe das Projekt wird nie fertig. Ich befürchte es sind ähnliche Planer, wie sie auch die Ausfahrtstrasse von luthe nach Blumenau und diverse Radwege im Ort geplant haben, an dem Projekt beteiligt. Mit teuren Brücken statt preiswerteren Kreiseln, die überall in Europa benutzt werden, sieht es aus als würde es auch noch eine Gewinnmaximierung Maschine für die Bauindustrie.

    • Georg Braunroth , C D U Butteramt sagt:

      Die Brücken — und 8-förmigen Anschlüsse sind in den neusten Plänen schon lange Kreiseln und Ampelkreuzungen gewichen. Wobei ich in jedem Falle den Kreiseln den Vorzug geben würde. Durch Ampelkreuzungen kommt es nur zum belastenden Stop- und Go- Verkehr.

      • Grit Decker sagt:

        Ich bin selbst nicht motorisiert und somit bezüglich Nutzung des ÖPNV „Intensiv-Täterin“.

        Als Nur-Beifahrerin sollte ich mich in Zurückhaltung üben, möchte jedoch #Georg Braunroth weitestgehend zustimmen:
        die Verkehrslenkung über Kreisel habe ich als deutlich angenehmer wahrgenommen als über Ampelschaltungen.

        Schwierig könnte -nicht zwingend muss- es bei hohem bis sehr hohem Verkehrsaufkommen mit der Lenkung über den Kreisverkehr werden.
        Insofern als dann diejenigen, die sich in der ‚Warteschleife‘ zwecks Einfädeln in den im Allgemeinen gut fließenden Verkehr befinden, verständlicherweise ungeduldig und ziemlich missmutig werden (können).

        Mit Sicherheit besitze ich nicht „den Stein der Weisen“.
        Dennoch: da muss ganz klar bereits im Vorfeld eine praktikable und für ALLE zu akzeptierende Lösung erarbeitet werden.

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