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Polizei erwischt Fahrerflüchtigen

03.03.2019 • Daniel Schneider • Aufrufe: 497
03.03.2019
Daniel Schneider
Aufrufe: 497

In Kolenfeld verursachte ein Autofahrer in der letzten Nacht gleich 2 Unfälle hintereinander, ohne sich um die Folgen zu kümmern. Die Polizei ermittelte den Fahrerflüchtigen jedoch nach einer schnellen Fahndung.

Fahrzeug der Wunstorfer Polizei (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Kolenfeld (red). In der vergangenen Nacht krachte es gleich zweimal hintereinander in Kolenfeld, als ein betrunkener 37-Jähriger aus Wunstorf die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Gegen Mitternacht stieß er mit seinem Suzuki an der Kreuzung Bültenstraße/Schwalenbergstraße gegen einen Opel aus Bad Nenndorf. Der Wunstorfer fuhr jedoch einfach weiter, ohne sich um den Schaden zu kümmern.

Aus der Kurve geflogen

Doch schon ca. 3 Minuten später knallte es erneut, als der nun Fahrerflüchtige in einer Kurve in der Straße „Zur Maate“ nach rechts von der Fahrbahn abkam. Danach prallte der Wagen gegen ein Scheunentor, eine Hauswand und einen Zaun. Auch jetzt stoppte der 37-Jährige nicht, sondern flüchtete erneut. Die alarmierte Polizei leitete eine Nahbereichsfahndung ein und konnte dank Zeugenbeschreibungen den Suzuki als auch den Fahrer ausfindig machen.

Verletzt wurde bei den Unfällen niemand. Zur Schadenshöhe machte die Polizei keine Angaben. Der Wunstorfer stand nach aktuellen Erkenntnissen der Polizei unter Alkoholeinfluss. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

INFO: Fahrerflucht
Wer sich nach einem Unfall dazu entscheidet, nicht eine angemessene Zeit zu warten und ggf. auch danach nichts sofort unternimmt, um seine Personalien feststellen zu lassen, begeht Fahrerflucht (juristisch: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) – eine Straftat, die von Polizei und Justiz entsprechend verfolgt werden muss. Wer sich innerhalb von 24 Stunden zu einem späteren Zeitpunkt z. B. beim Unfallgegner oder der Polizei meldet, beseitigt nicht die Unfallflucht, kann aber auf eine deutlich geringere Strafe oder sogar Straflosigkeit hoffen. Das gilt aber nur, wenn es ein geringer Sachschaden (unter 1.500-1.300 €) war, der abseits des normalen Straßenverkehrs entstanden ist (z. B. beim Parken). Bei höheren Schadenssummen, Personenschäden, Unfällen im fließenden Verkehr oder nach 24 Stunden profitiert der Unfallverursacher nicht von dieser Regelung.

Bislang nicht ermittelt werden konnte dagegen ein Fahrerflüchtiger, der am Freitag oder Samstag in der Wunstorfer König-Ludwig-Straße einen auf dem Parkplatz eines Mehrfamilienhauses abgestellten Mercedes beschädigte. Die Polizei bittet mögliche Zeugen, sich unter Telefon (05031) 95300 zu melden.

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Kommentare


  • Ines Scholl sagt:

    Jennifer Pape-Lange

  • Fahrerflucht scheint in Mode zu kommen. Am Freitag beschädigte ein Fahrer vor der Kinderarztpraxis in der Georgstr. ein anderes Fahrzeug und fuhr einfach weg. Dreist war jedoch, er fuhr nochmal vorbei und scherrte sich nicht weiter um den Schaden. Dank einer aufmerksamen Mitarbeiterin in den unteren Büroräumen konnten die Kennzeichen der Polizei mitgeteilt werden, da die geschädigte den Schaden nicht bemerkte und leider nicht mehr vor Ort informiert werden konnte.

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