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Steinhuder Gastronom verklagt das Land Niedersachsen

15.06.2020 • Daniel Schneider • Aufrufe: 652

Am Freitag beginnt eine Gerichtsverhandlung am Landgericht Hannover, die klären soll, ob einem Gastronomen Schadensersatz aufgrund der Corona-Verfügungen zusteht.

15.06.2020
Daniel Schneider
Aufrufe: 652

Am übernächsten Freitag beginnt eine Gerichtsverhandlung am Landgericht Hannover, die klären soll, ob einem Gastronomen Schadensersatz aufgrund der Corona-Verfügungen zusteht.

Staatsrecht

Deutsche Verwaltungsgesetze (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Hannover/Steinhude (red). Ein Gerichtsverfahren mit bundesweiter Bedeutung bahnt sich an – und in die Wege geleitet hat es ein Gastronom aus Steinhude. Dieser hat das Land Niedersachsen auf Schadenersatz verklagt. Der Gastronom betreibt ein größeres Fischrestaurant am Steinhuder Meer. Infolge des erzwungenen Stillstandes der Geschäftstätigkeit ab dem 18. März musste er für seine siebzehn Mitarbeiter Kurzarbeit anmelden. Er bringt vor, dass er durch die angeordneten Infektionsschutzmaßnahmen der Landesregierung im Zuge der COVID-19-Pandemie unverschuldet in eine existenzielle Notlage geraten sei. Mit der Klage soll erreicht werden, dass das Landgericht feststellt, dass Niedersachsen für die erlittenen Einnahmeausfälle und Gewinneinbußen im März und April 2020 entschädigungspflichtig ist.

Kläger: Land hat zu weitreichend reagiert

Der Kläger vertritt die Rechtsauffassung, als Adressat der auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gestützten „Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ sei ihm das Land als Verordnungsgeber zur Entschädigung verpflichtet. Obwohl das IfSG keine ausdrückliche Entschädigungsregelung enthalte, folge die Ausgleichspflicht aus einer entsprechenden Anwendung derjenigen Vorschriften, die Maßnahmen gegen sogenannte „Störer“ (also Ausscheider eines Virus, Besitzer von verseuchten Gegenständen etc.) ermöglichten. Da vom Restaurant des Klägers keine virusbedingte Gefahr ausgegangen sei, habe das Land eine Ansteckungsgefahr aus generalpräventiven Gründen nur vermuten können. Das hieraus resultierende „Sonderopfer“ des Klägers als Restaurantbetreiber und Anbieter einer personennahen Dienstleistung müsse ausgeglichen werden.

Bundesweite Bedeutung

Die Klage zielt somit auf die ursprünglichen Corona-Allgemeinverfügungen, die zum sogenannten „Lockdown“ und damit zum Öffnungsverbot von Geschäften und Restaurants geführt hatten. Der aktuelle Aspekt, dass es in Steinhude zu teilweisen polizeilichen Sperrungen wegen Überfüllung kommt und auch bei weniger touristischem Verkehr auf Anzeigetafeln von einem Betreten der Ortschaft abgeraten wird, ist nicht Gegenstand der Klage.

Die Verhandlung beginnt am Freitag, den 26.06.2020 um 10 Uhr in Saal 5 H 1 des Landgerichts Hannover. Es ist die erste dieser Art überhaupt am Landgericht Hannover, zu der es bislang noch keine obergerichtlichen Entscheidungen gibt – bislang hatten sich nur Amtsgerichte mit ähnlichen Fragen beschäftigt. Daher dürfte die Verhandlung auch bundesweit mit Spannung beobachtet werden. Bejaht das Landgericht einen Entschädigungsanspruch, könnte dies eine bundesweite Signalwirkung für weitere Klagen haben.

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Kommentare


  • G. Decker sagt:

    Wie dieses Gerichtsverfahren ausgehen wird?
    Das werden selbst die Justiziare nicht vorhersehen können.
    Spannend wird’s auf jeden Fall!
    Und wird von mir- unabhängig von meinem Interesse an bestimmten juristischen Auseinandersetzungen- verfogt werden.

    • Homberti sagt:

      „Wie dieses Gerichtsverfahren ausgehen wird?“ => Da lehne ich mich mal ganz leicht aus dem Fenster ^^
      Der Kläger unterliegt selbstverständlich! Sonst käme eine gigantische Forderungswelle auf das Land zu! Und da unsere Justiz nicht wirklich unabhängig ist wird der zuständige Richter vermutlich schon gesagt bekommen haben wie das Verfahren ausgehen soll.

  • Georg GERDES sagt:

    H o m b e r t i
    Ich bin genau Deiner Meinung und Befürchtung

  • G. Decker sagt:

    Die von #Homberti geäusserte und von #G. Gerdes geteilte Befürchtung kann sich leider bestätigen.

    Die Justiz hat unabhängig zu sei; doch derat naiv, nichts zu wissen, dass auch die von Lobbyisten zu beeinflussen ist, bin ich dann doch nicht…

  • Bernd-Michael Rosenbusch sagt:

    In guten Zeiten die Gewinne mitnehmen und alle steuerlichen Vorteile ausschöpfen und in schlechten Zeiten nach dem Staat rufen. Wieder einmal typisch. So sehr ich den Kläger auch vom menschlichen Standpunkt verstehen kann, muss man doch feststellen, dass die Monate des sogenannten Lockdowns nicht ausdgeglichen werden können. Das sind eben die Nachteile des Selbständigen. Der Staat kann sehr wohl aufgrund des Grundgesetzes eine Massnahme ergreifen, um die Bevölkerung zu schützen. Meines Erachtens hat der Kläger keine Chancen auf Erfolg. MAn sollte aus dieser Krise lernen, dass man auch Rücklagen bilden muss, um eine solche Durststrecke einigermassen zu überstehen. Ausserdem gab und gibt es staatliche Hilfen.
    Von den Mitarbeitern der werten Firma, die jetzt Kurzarbeitergeld beziehen spricht kein Mensch. Nicht sehr Sozial. Warum sollte dann der Klage stattgegeben werden. Außerdem muss die soziale Notlage erst einmal nachgewiesen werden. Hier dürfte sich der Kläger schwer tun.
    Auch die Mitarbeiter sind in einer sozialen Notlage, ohne dass dafür etwas getan wird.

    • Homberti sagt:

      „In guten Zeiten die Gewinne mitnehmen…“ => Sie kennen den Gastronom? Hat er Ihnen erzählt dass er Gewinne gemacht hat? Oder kennen Sie seine Steuererklärung?
      „…alle steuerlichen Vorteile ausschöpfen…“ => Wer das nicht macht ist selbst schuld! Wer das anderen zum Vorwurf macht zahlt wohl selbst keine Steuern…??
      „MAn sollte aus dieser Krise lernen, dass man auch Rücklagen bilden muss…“ => Sie kennen den Gastronom? Hat er Ihnen erzählt dass er Gewinne gemacht hat? Waren seine Gewinne so hoch das er Rücklagen bilden konnte? Oder kennen Sie seine Steuererklärung?
      „…die jetzt Kurzarbeitergeld beziehen spricht kein Mensch.“ => Um die geht es im Artikel auch nicht. Denn die bekommen Kurzarbeitergeld, der Gastronom nichts.
      „Außerdem muss die soziale Notlage erst einmal nachgewiesen werden. Hier dürfte sich der Kläger schwer tun.“ => Sie kennen den Gastronom? Oder kennen Sie seine Steuererklärung?
      „Auch die Mitarbeiter sind in einer sozialen Notlage, ohne dass dafür etwas getan wird.“ => Doch, es wird etwas getan, nennt sich Kurzarbeitergeld!
      Typischer Kommentar eines Linken der… den Rest schenke ich mir hier lieber… wegen der Netiquette

  • G. Decker sagt:

    So sehr wie mir die kritikübenden Zeilen von #B.-.M. Rosenbusch verständlich sind, so sind mir die Einwendungen von #Homberti durchaus nahe:
    Ich finde es ausgesprochen schwierig, einen Menschen mit Kritik „zu beglücken“, den und dessen Situation einem selbst persönlich nicht bekannt sind.

    Wie jeder andere auch bin auch ich ein ’schnöder‘ Mensch, der unbestritten gelegentlich über das Ziel hinaus schießt.
    Davon will sich ernstlich niemand freisprechen.

    So ergibt es Sinn, vor „dem Klappe aufreißen“, sich- egal ob im 1:1-Leben oder im (zumeist anonymisierten Netz)- Gedanken zu machen, ob Kritik tatsächlich angebracht ist.
    @B.-M. Rosenbusch: bitte nicht auf sich persönlich beziehen.

  • Homberti sagt:

    Vielleicht ist es möglich dem betroffenen Gastronom diese Links zukommen zu lassen, damit eine mögliche Insolvenz abgewendet werden kann:
    https://www.youtube.com/watch?v=JcvPV6_uMiA
    https://www.corona-schadensersatzklage.de/

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