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Strafanzeige nach privaten „Fahrstunden“ für die Ehefrau

08.07.2018 • Redaktion • Aufrufe: 161
08.07.2018
Redaktion
Aufrufe: 161

Fahrlehrer spielen, sogar ohne selbst einen Führerschein dabei zu haben: Private Nachhilfe im Straßenverkehr wird für ein Wunstorfer Paar nun unangenehm: Die Polizei erstattete Strafanzeige, nicht nur gegen die Fahrerin.

Fahrzeug der Wunstorfer Polizei (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (red). Ein 38-jähriger Wunstorfer gab am späten Freitagabend seiner 30-jährigen Ehefrau in Luthe private „Fahrstunden“: für Nachhilfe beim Autofahren wurde jedoch nicht Privatgelände genutzt, sondern der öffentliche Wunstorfer Straßenraum. Die Frau war jedoch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis – und auch der Ehemann konnte keinen Führerschein vorzeigen. Ob er überhaupt einen besitzt, ermittelt nun die Polizei.

Strafanzeige gegen beide

Sowohl gegen die Frau als auch den Mann als Beifahrer wurden Strafverfahren eingeleitet: gegen die Frau wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, gegen den Ehemann als Halter des Wagens wegen Überlassen des Wagens und Duldung der Fahrt.

INFO: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Das Autofahren, ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu haben, ist keine Bagatelle, sondern eine Straftat. Dabei spielt es keine Rolle, ob überhaupt nie ein Führerschein erworben wurde oder, z. B. wegen einem Verkehrsverstoß, gerade ein Fahrverbot besteht und der Führerschein deswegen vorübergehend abgegeben ist. Die Tat wird mit maximal einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe bestraft. Wenig bekannt: Ein Fahrzeughalter, der wissentlich jemand anders ohne gültige Fahrerlaubnis seinen Wagen benutzen lässt, wird genauso bestraft, als hätte er selbst den Wagen ohne gültigen Führerschein gefahren.

Nächste Straftat einen Tag später

Nur einen Tag später, am Samstagabend, traf die Wunstorfer Polizei erneut auf einen „Schwarzfahrer“: Ein 30-Jähriger, auch aus Wunstorf, wurde kontrolliert, als er mit seinem Auto in der Bäckerstraße fuhr. Doch nicht nur dort hätte er nicht fahren dürfen, sondern überhaupt nicht, denn ihm war der Führerschein bereits rechtskräftig entzogen worden. Auch ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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Kommentare


  • Grit Decker sagt:

    Im ersten Fall möchte ich sagen:
    Pech gehabt!- und zwar beide.

    „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“:
    auch das trifft zu.
    Da wird’s auch nichts bringen, wenn einer oder beide versuchen, sich mit Dimm-stellen aus der Nummer rausziehen zu wollen…

    Dem Mann im zweiten Fall gilt die Ansage, dass sein Verhalten nicht frech war, sondern dreist; genau genommen sogar kack***dreist:
    niicht grundlos wird der Fahrer den „Lappen“ entzogen bekommen haben.
    Da wäre Nachdenken mit Sicherheit ein Vielfaches angebrachter, als sich hinter’s Steuer zu setzen -ohne Fahrerlaubnis.

    Nun haben alle drei ein zusätzliches Problem.

    Zu sagen, dass sie mir Leid tun, trifft es nicht so ganz. Vielleicht ein bisschen gemein- ich weiß. Doch manchmal stört mich das überhaupt nicht.

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