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„Taxi Schaller“ geht in die vorläufige Insolvenz

03.02.2018 • Nadine Rochlitzer • Aufrufe: 1413
03.02.2018
Nadine Rochlitzer
Aufrufe: 1413

Die Funktaxen Schaller GmbH & Co. KG aus Wunstorf hat einen Insolvenzantrag gestellt. Nun läuft das sogenannte vorläufige Insolvenzverfahren.

Oliver Bertram

Das Wunstorfer Taxiunternehmen von Oliver Bertram hat am 29.01.2018 Insolvenz angemeldet.

Wunstorf (nr). Unter dem  Motto „zuverlässig – pünktlich – freundlich” sind die Taxifahrer des Wunstorfer Traditionsunternehmens Funktaxen Schaller GmbH & Co. KG weit über die Stadtgrenzen bekannt. Am 15.04.1967 wurde das  Unternehmen unter dem damaligen Namen Funk-Taxen Schaller  mit nur einem Taxi in Kolenfeld gegründet. Nach 50 Jahren musste das Unternehmen nun Insolvenz anmelden. Die  vorläufige Verwaltung des Taxiunternehmen-Vermögens wurde am 29.01.2018 durch das Amtsgericht Hannover angeordnet.  Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf aus Hannover bestellt worden. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sei Ende März zu rechnen, erklärte die  vorläufige Insolvenzverwalterin auf Nachfrage der Auepost.

Was ist der Grund der Insolvenz?

Der Geschäftsführer des Taxiunternehmens Oliver Bertram war auf Anfrage der Auepost zu keiner Stellungnahme bereit.

„Was soll ich denn sagen? Es wird sowieso alles falsch ausgelegt.“ Oliver Bertram

Ob eine akute Zahlungsunfähigkeit oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit durch Überschuldung der Insolvenzgrund sei, konnte die vorläufige Insolvenzverwaltung auf Nachfrage derzeit nicht sagen, da sie sich zurzeit erst einen Überblick verschaffe. Ferner sei sie damit befasst, die Fortführung des Unternehmens zu organisieren, so  Rechtsanwältin Dr. Zulauf.

Wie geht es weiter?

Die Belegschaft wurde bereits über die Beantragung der Insolvenz informiert. In einem Telefonat am 31.01.2018 erklärte die Insolvenzverwaltung gegenüber der Auepost, dass der aktuelle Betrieb gewährleistet sei, auch die Lohnfortzahlung sei durch das „Ausfallgeld“ gesichert. Alle Mitarbeiter sollen so weiterarbeiten wie bislang. In enger Zusammenarbeit mit Herrn Bertram werde derzeit nach einer tragfähigen Lösung gesucht, so die Insolvenzverwaltung. Derzeit solle es auch zwei  potentielle Käufer geben. Im Gespräch seien Taxiunternehmen, die die  Funktaxen Schaller GmbH & Co. KG übernehmen könnten.

Info: Was ist eigentlich das vorläufige Insolvenzverfahren?
Das vorläufige Insolvenzverfahren findet in der Zeit zwischen der Insolvenzantragsstellung und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens statt. Es wird vom zuständigen Insolvenzgericht angeordnet und soll eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage des Schuldners verhindern. Nicht selten kommt es nach Bekanntwerden der Insolvenz eines Unternehmens zu einem sog. „Wettlauf der Gläubiger“. Dies bedeutet, dass Gläubiger aus Angst vor Verlusten ihre Forderungen mit Maßnahmen der Zwangsvollstreckung durchsetzen wollen. Die Folge eines solchen Vorgehens sind meist eine starke Minderung des Schuldnervermögens. Dieses verminderte Vermögen benachteiligt wiederum Gläubiger, die nicht an dem „Wettlauf“ teilgenommen haben. Das vorläufige Insolvenzverfahren dient aber auch der Verbesserung der Sanierungschancen des insolventen Unternehmens. Die Mitarbeiter des Unternehmens können ihre Arbeit wie gewohnt verrichten. Damit werden  Kundenbeziehungen des Schuldners aufrechterhalten, lukrative Geschäfte abgewickelt und ein überzeugendes Sanierungskonzept kann entwickelt werden.

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