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Trunkenheitsfahrten in Bokeloh und Steinhude

23.10.2016 • Daniel Schneider • Aufrufe: 599
23.10.2016
Daniel Schneider
Aufrufe: 599

Am vergangenen Samstag, den 22. Oktober, beschädigte ein betrunkener Autofahrer in Bokeloh einen am Straßenrand parkenden Wagen stark, ohne anzuhalten. Nach der Fahrerflucht kehrte er jedoch zur Unfallstelle zurück. In Steinhude fuhr ein Fahrer mit über 3 Promille Auto.

Symbolbild: Polizeibeamter mit Anhaltekelle | Foto: Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg

Symbolbild: Polizeibeamter mit Anhaltekelle | Foto: Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg

Ein Verkehrsunfall unter dem Einfluss alkoholischer Getränke mitsamt unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ereignete sich am 22.10.16 kurz vor Mitternacht in Bokeloh. „An der Kreuzkirche“ beschädigte ein unter Alkoholeinfluss stehender 51-Jähriger ein am linken Fahrbahnrand geparktes Auto erheblich, sodass ein Schaden von ca. 10.500 Euro entstand. Anschließend entfernte er sich unerkannt vom Unfallort.

Unfallflüchtiger stellt sich selbst

Doch während der Unfallaufnahme durch die Polizei erschien der Autofahrer wieder vor Ort und gab sich den Beamten als Unfallverursacher zu erkennen. Die Polizei ließ ihn „pusten“ und ermittelte einen Atemalkoholwert von 1,54 Promille.

Der Mann wurde daraufhin zur Dienststelle gebracht, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Der Führerschein wurde sichergestellt und ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort eingeleitet.

Info: Warum die Polizei ein Verfahren wegen Unfallflucht einleitet, obwohl der Verursacher zur Unfallstelle zurückgekehrt ist
Um die Unfallflucht ranken sich viele Legenden. Man habe 24 Stunden Zeit, sich bei der Polizei zu melden. Ein Zettel an der Windschutzscheibe würde reichen usw. Die Wahrheit ist: Wer sich nach einem Unfall dazu entscheidet, nicht eine angemessene Zeit (kann zwischen 15 Min. und 2 Std. liegen) zu warten (und es keinen äußerst wichtigen Grund gibt, warum er nicht warten kann) und auch danach nichts sofort unternimmt, um seine Personalien feststellen zu lassen, begeht Unfallflucht. Auch wer sich zu einem späteren Zeitpunkt oder ohne ausreichend gewartet zu haben z. B. beim Unfallgegner oder der Polizei meldet, beseitigt nicht die Unfallflucht, kann aber auf eine geringere Strafe oder Straflosigkeit hoffen. Das gilt aber nur, wenn es ein geringer Sachschaden (unter 1.500-1.300 €) war, der abseits des normalen Straßenverkehrs entstanden ist (z. B. beim Parken). Dies muss dann tatsächlich innerhalb von 24 Stunden geschehen. Bei höheren Schadenssummen, Personenschäden oder Unfällen im fließenden Verkehr profitiert der Unfallverursacher nicht von dieser Regelung.

Noch mehr Alkohol: Mit über 3 Promille am Steuer

Kurz davor war der Polizei bereits ein weiterer Verkehrssünder ins Netz gegangen. In Steinhude kontrollierten die dortigen Beamten am Abend ein Auto in der Bleichenstraße. Dabei nahmen sie den alkoholhaltigen Atem des 49-jährigen Fahrers wahr. Auch hier durfte der Verdächtige pusten – was zu einem Ergebnis von sage und schreibe 3,08 Promille führte, einem Wert, bei dem bei manchen Menschen bereits Bewusstlosigkeit oder der Tod eintreten.

Auch diesem Fahrer wurde auf der Dienststelle von einem Arzt eine Blutprobe entnommen. Die Sicherstellung des Führerscheins und die Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr waren hier die unmittelbaren Folgen.

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