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Unsicherer Spurwechsel kostet 14.000 Euro

17.02.2020 • Daniel Schneider • Aufrufe: 189
17.02.2020
Daniel Schneider
Aufrufe: 189

Hohen Sachschaden verursachten am Wochenende drei Autofahrer bei Verkehrsunfällen.

Unfall

Verkehrsunfall (Symbolbild)

Wunstorf (red). Am Samstag war kurz vor 15 Uhr auf der Alten Bahnhofstraße in Höhe Düendorfer Weg ein Opelfahrer unterwegs. Der 66-Jährige aus Lehrte ordnete sich zunächst auf der Linksabbiegerspur ein, zog dann aber wieder zurück auf die Geradeausspur. Doch dort hatte bereits der Hintermann, ein 39-jähriger Wunstorfer in seinem BMW, aufgeschlossen. Es kam zur Kollision, bei welcher der BMW-Fahrer leicht verletzt wurde. Der Sachschaden beläuft sich nach Angaben der Polizei auf ca. 14.000 Euro.

Teuer wurde auch seine Unachtsamkeit für einen 44-Jährigen in der Barnestraße. Dort fuhr der Skodafahrer um 19.15 Uhr gegen einen geparkten Mercedes. Der Mann verletzte sich dabei leicht. Der Sachschaden wird auf 4.500 Euro geschätzt.

Fahrerflucht nach verursachtem Totalschaden

Schließlich war am Samstag auch noch ein 28-jähriger Mercedesfahrer von Haste in Richtung Kolenfeld unterwegs. Im Einmündungsbereich Reddinger Bruch bog unvermittelt vor ihm ein anderes Auto auf die L 403 ein, so dass der Mercedesfahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte. Es kam zum Zusammenstoß, der Mercedes kam von der Fahrbahn ab, überfuhr einen Leitpfosten und blieb im linken Straßengraben liegen. Der 28-Jährige wurde leicht verletzt und mit dem Rettungswagen in eine Klinik gebracht. Sein Mercedes war nicht mehr fahrbereit und musste mit einem Abschleppwagen geborgen werden.

Der Unfallverursacher hingegen flüchtete von der Unfallstelle. Später meldete sich die Fahrerin des Wagens doch noch bei einer Polizeidienststelle und zeigte den Unfall an.

[box type=“info“ align=““ class=““ width=““]INFO: Fahrerflucht
Wer sich nach einem Unfall dazu entscheidet, nicht eine angemessene Zeit zu warten und ggf. auch danach nichts sofort unternimmt, um seine Personalien feststellen zu lassen, begeht Fahrerflucht (juristisch: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) – eine Straftat, die von Polizei und Justiz entsprechend verfolgt werden muss. Wer sich innerhalb von 24 Stunden zu einem späteren Zeitpunkt z. B. beim Unfallgegner oder der Polizei meldet, beseitigt nicht die Unfallflucht, kann aber auf eine deutlich geringere Strafe oder sogar Straflosigkeit hoffen. Das gilt aber nur, wenn es ein geringer Sachschaden (unter 1.500-1.300 €) war, der abseits des normalen Straßenverkehrs entstanden ist (z. B. beim Parken). Bei höheren Schadenssummen, Personenschäden, Unfällen im fließenden Verkehr oder nach 24 Stunden profitiert der Unfallverursacher nicht von dieser Regelung.
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Kommentare


  • Grit Decker sagt:

    Erfreulich, dass sich die „Flüchtige“ selbst bei der Polizei gemeldet hat.
    Auch für die Dame selbst: darf sie doch dadurch auf milder gestimmte Richtende im eher nicht zu umgebenden Verfahren hoffen.
    Sollten sich andere „Crasher“ zum Beispiel nehmen…

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