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Viel Blechschaden nach Autounfällen

09.12.2018 • Daniel Schneider • Aufrufe: 127
09.12.2018
Daniel Schneider
Aufrufe: 127

Zum Ende der Woche hatten offenbar mehrere Autofahrer Probleme, die Spur zu halten.

Symbolbild Polizeifahrzeug

Beschriftung auf einem Streifenwagen der Wunstorfer Polizei (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (red). Am frühen Samstagmorgen, um etwa 3.15 Uhr, war ein 31-jähriger Wunstorfer unter Alkoholeinfluss stehend mit seinem Auto unterwegs. Auf der B 441 zwischen Luthe und Wunstorf kam er von der Fahrbahn ab und kollidierte mit mehreren Verkehrsschildern. Die Polizei stellte den Führerschein sicher und leitete ein Strafverfahren ein.

Fahrerflucht

Bereits am Freitag wurde in der Zeit zwischen 10 und 13 Uhr auf der Kolenfelder Straße der geparkte VW T5 einer 57-Jährigen Wunstorferin beschädigt, vermutlich durch ein vorbeifahrendes Auto. Genau einen Tag später, zu ähnlicher Stunde, nämlich zwischen 9.15 und 11.30 Uhr, wurde ein weiterer VW eines ebenfalls 57-jährigen Wunstorfers ebenso beschädigt. Der Touran, der “ Am Strande“ in Großenheidorn geparkt war, wurde offenbar ebenfalls durch einen anderen vorbeifahrenden Wagen in Mitleidenschaft gezogen.

INFO: Fahrerflucht
Wer sich nach einem Unfall dazu entscheidet, nicht eine angemessene Zeit zu warten und ggf. auch danach nichts sofort unternimmt, um seine Personalien feststellen zu lassen, begeht Fahrerflucht (juristisch: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) – eine Straftat, die von Polizei und Justiz entsprechend verfolgt werden muss. Wer sich innerhalb von 24 Stunden zu einem späteren Zeitpunkt z. B. beim Unfallgegner oder der Polizei meldet, beseitigt nicht die Unfallflucht, kann aber auf eine deutlich geringere Strafe oder sogar Straflosigkeit hoffen. Das gilt aber nur, wenn es ein geringer Sachschaden (unter 1.500-1.300 €) war, der abseits des normalen Straßenverkehrs entstanden ist (z. B. beim Parken). Bei höheren Schadenssummen, Personenschäden, Unfällen im fließenden Verkehr oder nach 24 Stunden profitiert der Unfallverursacher nicht von dieser Regelung.

In beiden Fällen begingen die Verursacher Fahrerflucht und kümmerten sich nicht um die entstandenen Schäden. Die Wunstorfer Polizei bittet mögliche Zeugen, sich unter Telefon (05031) 95300 zu melden.

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