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Viele Auto- und Radfahrer mit Lichtmängeln unterwegs

07.11.2019 • Daniel Schneider • Aufrufe: 196
07.11.2019
Daniel Schneider
Aufrufe: 196

Diverse Verwarnungen und Mängelmeldungen hatte die Wunstorfer Polizei bei ihrer Schwerpunktaktion zur Fahrzeugbeleuchtung auszustellen.

Beleuchtungskontrolle

Verkehrskontrolle der Polizeidirektion Hannover (Symboilbild) | Foto: Polizeidirektion Hannover

Wunstorf (red). In der letzten Woche beobachtete die Polizei in Wunstorf den Straßenverkehr verstärkt auf funktionierende Fahrzeugbeleuchtung. Am 29. und 30. Oktober wurden dabei zahlreiche Autofahrer und Radfahrer angehalten. Bei den Kraftfahrzeugen waren es vor allem falsch eingestellte Scheinwerfer, die den Grund für das Tätigwerden der Beamten darstellten. Insgesamt waren mehr als 100 Fahrzeuge überprüft worden. 14 Autofahrer wurden wegen gravierenderer Mängel gebührenpflichtig verwarnt, 21 Mängelmeldungen wurden ausgestellt.

Nebenbei TÜV-Sünder erwischt

Aber auch Radfahrer wurden kontrolliert. Dabei wurden bei 17 Fahrrädern Mängel an der Lichtanlage festgestellt. Bei einer der Fahrzeugkontrollen bemerkten die Beamten jedoch nicht nur defektes Licht am Auto, sondern auch eine abgelaufene Prüfplakette: der Halter hatte den fälligen Termin zur Hauptuntersuchung bereits um 6 Monate überschritten.

INFO: Mängelmeldung
Sowohl Fahrer als auch Halter eines Fahrzeuges sind dafür verantwortlich, dass sich ihr Gefährt auf der Straße in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Ist das nicht der Fall und kann der Mangel nicht sofort behoben werden, stellt z. B. die Polizei bei einer entsprechenden Kontrolle eine sogenannte Mängelkarte aus. Das Dokument verpflichtet gemäß § 5 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) aber nur den Fahrzeughalter oder Eigentümer, den Mangel an seinem Fahrzeug unverzüglich zu beheben oder beheben zu lassen – und dies der ausstellenden Behörde nachzuweisen. Auf der Meldung ist z. B. vermerkt, was an welchem Fahrzeug beanstandet wurde, wo und wann es beanstandet wurde und wo man die Beseitigung des Mangels nachzuweisen hat. Auch die Frist, in welcher der Mangel zu beseitigen ist (in der Regel einige Tage), ist angegeben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist dies normalerweise quasi ein kostenloser Service zur Verkehrssicherheit. Wird der Mangel nicht fristgemäß beseitigt oder die Behörde nicht über die Behebung des Mangels informiert, kann eine Verwarnung folgen und ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. In letzter Konsequenz kann die Nichtbeseitigung des Mangels auch zur Stilllegung des Fahrzeugs führen; es wird dann zur Fahndung ausgeschrieben und die Plaketten werden vom Kennzeichen entfernt.
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Kommentare


  • Basti g. sagt:

    Jeden Morgen und Abend fahren mindestens 40 Fahrradfahrer ohne Licht von der Innenstadt Richtung Bahnhof oder zurück und es sind nicht nur Jugendliche es sind alle Altersklassen vertreten und werden viel zu selten kontrolliert am besten mal einige grosskontrollen durchführen damit diese Gefahr ein Ende hat

  • Grit Decker sagt:

    Bezüglich der „lichtlosen Velos“ hatte/habe ich als Fußgängerin meine unerfreuliche Erlebnisse reichlich.

    Das Problem beschränkt sich nicht alleine auf rund um den Bahnhof und den Innenstadtbereich.
    Auch in meinem Wohnviertel beobachte ich immer wieder, dass die Fahrradfahrenden im „Blindflug“ unterwegs sind.
    Kommt dann dunkle Bekleidung -in den Herbst-/Wintermonaten Uso- hinzu, bin ich bereits die eine und andere Situation gekommen, die höchst unerfreulich für mich wurde.

    Unabhängig davon, dass ich als erkrankungsbedingt Mobilitätseingeschränkte mit Rollator unterwegs sein muss:
    ohne ausreichende Beleuchtung an seinem „Gefährt“ die für alle da seienden Wege zu benutzen, ist neben riskant auch rücksichtslos.

    Bitte an die „Missetäter“:
    Vor Abfahrt die Verkehrssicherheit -und dazu gehört natürlich auch die Beleuchtung- vorm Start prüfen. Danke.

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