Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen
06.02.2018 • Redaktion • Aufrufe: 247
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Interessierte Personen im Alter zwischen 25 und 69 Jahren, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und über Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen, können sich bis zum 23. Februar 2018 beim Fachdienst Recht der Stadt Wunstorf melden.
Eine Darstellung über die Aufgaben und das Anforderungsprofil kann über die Internetseite www.schoeffenwahl.de abgerufen werden.
Für Rückfragen steht Herr Begerow von der Stadt Wunstorf unter der Telefonnummer (05031) 101 201 bzw. unter der E-Mail-Adresse Joachim.Begerow@Wunstorf.de zur Verfügung.
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