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Wettbewerb: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“

30.05.2018 • Redaktion • Aufrufe: 141
30.05.2018
Redaktion
Aufrufe: 141

Zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes im kommenden Jahr ruft die Region Hannover alle Schulen in der Region zum kreativen Umgang mit Artikel 1 des Grundgesetzes auf.

Wettbewerb:

Die Region Hannover ruft alle Schulen in der Region zum kreativen Umgang mit Artikel 1 des Grundgesetzes auf. | Foto: Region Hannover

Region Hannover (red). Wissen Schülerinnen und Schüler heute noch, was das Grundgesetz ist, was in ihm steht und was das bedeutet? Im kommenden Jahr feiert das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 70-jähriges Bestehen. Die richtige Zeit für die Region Hannover, einen Wettbewerb zum Artikel 1 des Grundgesetzes auszurufen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.

Mitmachen können alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in der Region Hannover, Klasse 5 bis Klasse 13. Egal ob als Klasse, als Kurs, in Arbeitsgemeinschaften, Projekt-, Fach- oder Themengruppen, als ganze Schule oder auch als einzelner Schüler oder Schülerin: Ziel des Wettbewerbs ist die kreative Auseinandersetzung mit dem Begriff der Menschenwürde und dem Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Münden soll der kreative Prozess in ein Kunstobjekt, das in einen DIN-A0-Rahmen passt.

Einsendeschluss der Werke ist der 1. Dezember 2018. Eine Jury bewertet die eingereichten Kunstobjekte sowie die dazugehörigen Konzeptbeschreibungen. Zu gewinnen gibt es 8.000 Euro (Platz 1), 5.000 Euro (Platz 2), 2.000 (Platz 3) sowie weitere Geld- und Sachpreise.

Alle Infos und die Bewerbungsunterlagen sind auch online zu finden auf www.hannover.de/schulwettbewerb. Fragen zum Wettbewerb beantwortet Desislava Tzvetkova-Gerken vom Fachbereich Schulen der Region Hannover: telefonisch unter (0511) 616 27180 oder per E-Mail an desislava.tzvetkova-gerken@region-hannover.de.

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