Wunstorfer Auepost
[Anzeige]

Wunstorfer Ratsherr kämpft weiter gegen Asbest-Handhabung an Kreisel-Baustelle

17.12.2018 • Daniel Schneider • Aufrufe: 547
17.12.2018
Daniel Schneider
Aufrufe: 547

Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren eingestellt, das Ratsherr Rüdiger Hergt mit seiner Strafanzeige wegen des Umgangs mit Asbestfunden auf der Industriegebiet-Verkehrskreisel-Baustelle angestrengt hatte. Hergt legte am Donnerstag Widerspruch gegen die Entscheidung ein.

Asbesthaufen

Asbestfunde bei Straßenbauarbeiten | Foto: privat

Wunstorf (ds). Anfang November hatte der Wunstorfer Ratsherr Rüdiger Hergt (fraktionslos) Strafanzeige gestellt, nachdem ein Sturm aufgeschüttete asbesthaltige Erde freigelegt hatte, die zur Baustelle gerufene Polizei keine unmittelbaren weiteren Maßnahmen ergriff und die Zuständigkeiten offenbar unklar waren. Die Anzeige richtete sich gegen die Stadt Wunstorf, die Region Hannover, die Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Wunstorf-Süd (EGW) und die Baufirma, die diese Baustelle betreibt.

Auch auf politischem Wege bemühte sich Hergt um Aufklärung: Auf seine in der Stadtratssitzung am 7. November an Bürgermeister Eberhardt gerichtete Frage, wie mit der Situation in Zukunft weiter umgegangen würde, wieso die Stadt z. B. keine sogenannten „Big Bags“ zum sicheren Transport von asbesthaltigem Material bereithalte oder ob weiteres Material gefunden wurde, wurde er auf eine schriftliche Antwort vertröstet. Nach 14 Tagen folgte dann die Information, dass man sich wegen des laufenden Verfahrens nicht dazu äußern werde.

Verfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Hannover konnte unterdessen keine ausreichenden Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat erkennen. In einem Schreiben, das der Auepost vorliegt, teilte sie dem Wunstorfer Ratsherr die Einstellung des Verfahrens mit, da kein fahrlässiges strafrechtliches Handeln von an der Baustelle beteiligten Personen gegeben sei. Das Vorhandensein von asbesthaltiger Erde im Bereich der Adolf-Oesterheld-Straße sei den Beteiligten bekannt gewesen, lediglich im Bereich der jetzigen Baustelle habe man nicht damit gerechnet. Daher sei es zunächst zu einem zweimonatigen Baustopp gekommen, währenddessen nach Lösungen gesucht wurde. Daraufhin habe man die Asbesterde mit Folie abgedeckt und diese mit Sandsäcken beschwert. Ein Sturm habe zwar Teile des Asbesthaufens freigelegt, da es gleichzeitig auch geregnet hätte, habe aber keine Gefahr bestanden, dass „Asbestteile herumwehen“ – und somit auch keine Gefahr für die Bevölkerung.

„Wie soll ich eigentlich meinen Wählern für die Region und den Rat in Wunstorf klarmachen, dass sie ihren privaten Asbestabfall nur unter ganz klar geregelten bestimmten Bedingungen und nach Entrichtung von Gebühren an die aha Abfallwirtschaftsgesellschaft liefern dürfen, dass aber die Region Hannover und die Stadtverwaltung Wunstorf mit dem Asbest machen können, was sie wollen, um möglichst billig davonzukommen?“Rüdiger Hergt

Stadt: Keine Gefahr

Stadtsprecher Alexander Stockum bestätigte das Vorgehen gegenüber der Auepost: Die zuständige Entwicklungsgesellschaft EGW, an der die Stadt Wunstorf zu 50 % beteiligt ist, hatte als Gutachter die Altlasten- und Entsorgungsfirma Ukon beauftragt. Mit diesem und dem Gewerbeaufsichtsamt sowie der Unteren Bodenschutzbehörde der Region Hannover war die Lagerung der Asbestscherben vor Ort abgestimmt worden. Das Abdecken mit einer Plane und die Sicherung mit Sandsäcken wurde dabei als sach- und fachgerecht eingestuft. Bei dem Sturm am 30. Oktober sei ein Drittel des Aushubes freigelegt worden, obwohl sich die Straßenbaufirma vor dem Verlassen der Baustelle noch davon überzeugt hatte, dass die asbesthaltigen Böden ordnungsgemäß abgesichert waren. Am nächsten Werktag, 2 Tage später, brachte die Straßenbaufirma eine neue Plane auf. Da der Asbest in Form von Scherben, also in Zement gebunden, vorliegt und zudem in einer Matrix aus lehmigem Boden enthalten ist, geht die Stadt davon aus, dass keine Gefahrenlage bestand, da außerdem entsprechend der behördlichen Vorgaben beim Aufschichten der Asbestbodenhügel das Material aktiv befeuchtet worden war, um eine Faserfreisetzung beim Abnehmen der Plane zu vermeiden. Diese Ansicht teilt auch der Gutachter Ukon.

Asbestscherben

Freiliegende Asbestscherben an der Baustelle, die nicht abgedeckt werden | Foto: privat

Hergt legt Widerspruch ein

Dabei will es Rüdiger Hergt jedoch nicht bewenden lassen. Am Donnerstag legte Hergt Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens ein. In seinem Widerspruch schreibt der Ratsherr und Regionsabgeordnete, dass man knapp 500 Meter vom ehemaligen Produktionsstandort des Asbestzementwerks Fulgurit mit derartigen Funden rechnen müsse. Zudem seien die Aussagen von Stadt und Staatsanwaltschaft widersprüchlich. Im Bauausschuss habe Hergt vom Leiter des Bauamtes den Hinweis erhalten, dass man mit Asbestfunden an dieser Stelle durchaus gerechnet und sich darauf vorbereitet habe, die Staatsanwaltschaft wiederum geht davon aus, dass die Stadt an der Baustelle nicht mit Asbestfunden gerechnet hatte. Auch sei die Asbesterdeaufschüttung nicht durchgehend mit Sandsäcken beschwert gewesen, sondern auch mit scharfkantigen Steinen und Paletten. Bei Entdeckung des Schadens durch ihn habe außerdem die Sonne geschienen, die trockenen Asbestfaserzementbruchstücke hätten freigelegen, was die Verwehung von Asbestfasern als möglich erscheinen ließe, da es eben nicht um herumwehende Teile, sondern winzigst kleine Fasern ginge. Das asbesthaltige Material habe 2 Monate frei herumgelegen und sei erst danach notdürftig abgedeckt worden.

Unterschiedliche Asbestmengen

Neben der abgedeckten, asbesthaltigen Erdaufschüttung gibt es an der Baustelle entlang des Feldwegs noch eine weitere, nicht abgedeckte Aufschüttung, Grund für die fehlenden Sicherungsmaßnahmen ist, dass diese Erde keinen ungebundenen Asbest, sondern nur wenige Asbestscherben enthält. Diese müssen entsprechend der Vorgaben des Gutachters sowie der Unteren Bodenschutzbehörde nicht abgedeckt werden. Derartige Asbestscherben befinden sich auch gelegentlich auf den umliegenden Ackerböden, für die keine besonderen Maßnahmen ergriffen werden.

Bauarbeiten noch bis Mitte Februar

Nach derzeitigem Planungsstand werden die Bauarbeiten am Kreisel noch bis Mitte Februar 2019 dauern. Die derzeitige Verkehrsregelung mit einer Baustellenampel wird noch bis Weihnachten bestehen. Am 9. Januar kommt dann für 4 bis 5 Wochen eine Vollsperrung, wie der Stadtsprecher mitteilte. Spielt die Witterung mit, wäre danach die Durchfahrt am künftigen Kreisel zunächst wieder freigegeben. Kleinere Einschränkungen wird es anschließend noch geben, wenn z. B. die neue Erschließungsstraße am Kreisel gebaut wird.

INFO: Gefährliche Asbestfasern
U. a. wegen seiner ausgezeichneten Hitzebeständigkeit wurde Asbest im letzten Jahrhundert als Bestandteil in vielen Baumaterialien verwendet. Obwohl die Gefährlichkeit des Stoffes schon lange bekannt ist (von Erkrankungen wusste man schon um 1900, als krebserregend gilt Asbest seit 1970), wurde Asbest in Deutschland erst 1993 komplett verboten, in der EU ist die Verwendung und Herstellung seit 2005 nicht mehr erlaubt. Die besondere Gefährlichkeit entsteht durch kleinste Fasern, die sich auch aus verarbeitetem Asbest lösen und als Staub in die Luft gelangen. Wenn diese Fasern eine bestimmte Form und Größe haben, setzen sie sich in der Lunge fest und lösen schwere Lungenerkrankungen und Tumore aus.

[Anzeigen]
Auepost wird unterstützt von:

Kommentare


  • Na dann mal schnell alles an Asbest da hin gebracht, für die Stadt ist es ja nicht gefährlich. Gleiches Recht für alle……

  • Aber wenn bei uns ein alter Asbest Blumenkasten rumliegt, bekommt man Post von der Stadt, mit Fristgerecht Entsorgung und angedrohter Strafen bei nicht Erfüllung.

  • Schreibe einen Kommentar zu Annette Hartmann-Lange Antworten abbrechen

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Kontakt zur Redaktion

    Tel. +49 (0)5031 9779946
    info@auepost.de

    [Anzeigen]

    Artikelarchiv

    Auepost auf …