Wunstorfer Auepost
[Anzeige]

Zahl der Spiegelunfälle geht weiter zurück

26.04.2021 • Daniel Schneider • Aufrufe: 336

Spiegelunfälle und Fahrerflucht werden weniger – aber die Aufklärungsquote sinkt ebenfalls …

26.04.2021
Daniel Schneider
Aufrufe: 336

Ein Drittel weniger Spiegelunfälle in der Langen Straße – doch die Hälfte der Unfallverursacher beging weiterhin Fahrerflucht.

Spiegel-sichern-Schild

Empfehlungen der Polizei an den Straßenlaternen | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (ds). Die Verkehrsunfallstatistik der Wunstorfer Polizei für das vergangene Jahr verzeichnet auch einen Rückgang der „Spiegelunfälle“ in der Langen Straße. Die Engstelle auf dem Weg zur Barnestraße gilt bekanntermaßen als Risikogebiet für Fahrzeugaußenspiegel – vor allem im ruhenden Verkehr.

Für 2020 verzeichnet die Polizei nun 18 entsprechende Unfälle in der Langen Straße. Was weiterhin nach nicht wenig klingt, stellt jedoch einen Rückgang um 33 % zum Vorjahr dar. 2019 hatte es noch 27 „Spiegelunfälle“ gegeben. Auch die Fahrerfluchten sind dementsprechend zurückgegangen, doch machte sich immer noch die Hälfte der Unfallverursacher aus dem Staub, ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern. 9 Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht kamen daher zustande.

Fahrerflucht auch generell rückläufig

Auch bei sonstigen Fahrerfluchten verzeichnete die Polizei im vergangenen Jahr einen leichten Rückgang. Während 2019 noch 263 Unfallfahrer eine Straftat begangen, indem sie nicht an der Unfallstelle blieben oder unmittelbar die Polizei informierten, waren es 2020 insgesamt 236 Fälle, die eine Anzeige nach sich zogen. Allerdings sank dabei auch die Aufklärungsquote, die nun nur noch 38,14 % betrug. Im vorletzten Jahr lag die Wahrscheinlichkeit, von der Polizei als Fahrerflüchtiger ermittelt zu werden, noch bei 41,83 %. In effektiven Zahlen bedeutet dies, dass im vergangenen Jahr nur 90 der 236 Fahrerflüchtigen noch zur Rechenschaft gezogen werden konnten.

[box type=“info“ align=““ class=““ width=““] Fahrerflucht: Wer sich nach einem Unfall dazu entscheidet, nicht eine angemessene Zeit zu warten und ggf. auch danach nichts sofort unternimmt, um seine Personalien feststellen zu lassen, begeht Fahrerflucht (juristisch: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) – eine Straftat, die von Polizei und Justiz entsprechend verfolgt werden muss. Wer sich innerhalb von 24 Stunden zu einem späteren Zeitpunkt z. B. beim Unfallgegner oder der Polizei meldet, beseitigt nicht die Unfallflucht, kann aber auf eine deutlich geringere Strafe oder sogar Straflosigkeit hoffen. Das gilt aber nur, wenn es ein geringer Sachschaden (unter 1.500–1.300 Euro) war, der abseits des normalen Straßenverkehrs entstanden ist (z. B. beim Parken). Bei höheren Schadenssummen, Personenschäden, Unfällen im fließenden Verkehr oder nach 24 Stunden profitiert der Unfallverursacher nicht von dieser Regelung. Das richtige Verhalten nach einem Unfall ohne Anwesenheit des Geschädigten ist, an der Unfallstelle zu warten oder gleich die Polizei zu informieren, dass ein anderes Fahrzeug beschädigt wurde.[/box]

[Anzeigen]
Auepost wird unterstützt von:

Kommentare


  • Grit D. sagt:

    Mmmh:
    Ob sich hier ausnahmsweise Corona positiv auswirkt?
    Nicht gänzlich von der Hand zu weisen:
    durch Homeoffice, Kontaktbeschränkungen etc. dürfte sich das Verkehrdaufkommen reduziert haben.

    Der größte Sch** hat meistens auch was Gutes… ;)

  • Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Kontakt zur Redaktion

    Tel. +49 (0)5031 9779946
    info@auepost.de

    [Anzeigen]

    Artikelarchiv

    Auepost auf …