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Zoll entdeckt illegalen Arbeiter auf Wunstorfer Großbaustelle

23.05.2019 • Mirko Baschetti • Aufrufe: 367
23.05.2019
Mirko Baschetti
Aufrufe: 367

Bei einer Kontrolle auf einer Baustelle erwischten Zollfahnder einen illegalen Arbeiter auf einer Wunstorfer Baustelle.

Baustellenzufahrt

Baustellenzufahrt am Bauprojekt „Wassermühle“ in Wunstorf | Foto: Mirko Baschetti

Wunstorf (red). Am 9. Mai führten Beamte des Hauptzollamtes Hannover eine Kontrolle auf mehreren Baustellen in der Region durch. Darunter war auch ein Objekt in Wunstorf. Die sogenannte generalisierte Fahndungsmaßnahme fand an vier Orten in der Region Hannover statt. Insgesamt 64 Beamte waren im Einsatz, um schwerpunktmäßig Baustellen auf illegale Arbeitsaktivitäten hin zu überprüfen. Die kontrollierten Baustellen wurden zufällig ausgewählt, es gab im Vorfeld keine Hinweise auf illegale Aktivitäten, sagte der Pressesprecher des Hauptzollamtes, Oliver Keuck, auf Nachfrage der Auepost.

Illegaler Arbeiter in der Mühlenaue

Die historische Mühle Langhorst wurde zu einen Komplex mit Eigentumswohnungen umgebaut | Foto: Daniela Stefanie Hauf

Unter den kontrollierten Objekten war auch das Bauprojekt „Wassermühle“ in Wunstorf, bei dem zurzeit Luxuswohnungen neben dem Bürgerpark errichtet werden. Zur Mittagsstunde rückten 25 Zollfahnder mit mehreren Fahrzeugen dort an und inspizierten die Baustelle. Bei der Überprüfung der Papiere der dort Arbeitenden stellten die Beamten fest, dass ein Ausweis eines Arbeiters gefälscht war: Der 20-jährige Mann hatte sich als griechischer Staatsangehöriger ausgegeben, um innerhalb der EU arbeiten zu können. In Wirklichkeit kam der Arbeiter jedoch aus Albanien.

Mit falscher Identität auf der Baustelle

Der Albaner hielt sich illegal in Deutschland auf, hätte ohne Arbeitsvisum nicht auf der Baustelle tätig sein dürfen und hatte sich seine Arbeitserlaubnis mit dem falschen griechischen Pass erschlichen. Der Zoll leitete Ermittlungsverfahren wegen illegalem Aufenthalt und Urkundenfälschung ein.

Ermittlungen aufgrund Schwarzarbeit laufen generell sowohl gegen ertappte illegale Arbeiter als auch gegen deren Arbeitgeber, so Keuck. Arbeitgeber können aber in der Regel auf die Korrektheit von Ausweispapieren vertrauen. Im Falle falscher Papiere, wenn auch die Arbeitgeber von den Beschäftigten getäuscht wurden, werden diese Ermittlungen daher in der Regel eingestellt. Nur der illegal Arbeitende selbst hat sich dann rechtlich zu verantworten.

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Kommentare


  • Na sowas aber auch. Völlig ungewöhnlich.

  • Schreibe einen Kommentar zu Thorsten Mues Antworten abbrechen

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