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FDP erinnert an Unverhältnismäßigkeit des Nachtangelverbots

08.07.2021 • Redaktion • Aufrufe: 1202

Die FDP-Regionsfraktion zeigt sich erleichtert, dass das Nachtangelverbot nicht kommt.

08.07.2021
Redaktion
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Nachtangelverbot abgefangen
Das Nachtangelverbot ist abgefangen: Daniel Farnung (li.) und Jan Schiffers | Foto: privat

Region (red). Auch die FDP-Fraktion Region Hannover begrüßt die Streichung der Nachtangelverbote an der Leine zwischen Hannover und Stöckendrebber (Neustadt): Nach langen und zähen Diskussionen im Umweltausschuss aber auch guten Gesprächen mit dem niedersächsischen Anglerverband und den betroffenen Angelvereinen scheine es jetzt eine vernünftige Lösung in der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet LSG-H 76 zu geben.

Der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Daniel Farnung, zeigte sich erleichtert, dass nach langem Ringen endlich eine für die Angler vernünftige Lösung gefunden wurde. „Wir waren die ersten, die bereits bei der Verordnung zum Naturschutzgebiet Leineaue zwischen Hannover und Ruthe (NSG-HA 239) darauf hingewiesen haben, dass die Nachtangelverbote nicht verhältnismäßig seien. Dieses NSG wurde damals vor allem mit den Stimmen der GroKo angenommen.“

Verdienst der Angelvereine

Die Streichung des Nachtangelverbots nördlich Hannover sei vor allem ein Verdienst des Sprechers der vor Ort betroffenen Angelvereine, so Jan Schiffers vom ASV Luthe, mit dem sich Farnung und die FDP-Fraktion in Hinblick auf die Ansprache der Fraktionen in der Region eng abgestimmt habe. Farnung betonte weiter, dass nun zu prüfen sei, ob mit dem Wegfall der angedrohten Nachtangelverbote an der nördlichen Leine nicht auch die Nachtangelverbote an der südlichen Leine noch einmal überprüft werden müssen, gegen die eine Klage des Anglerverbandes Niedersachsen vorbereitet wird.

Dazu meint die FDP-Fraktionsvorsitzende Christiane Hinze: „Wir haben einen langen Atem, wissen die Anglerinnen und Angler hinter uns und werden tun was nötig ist, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Wir stehen immer ein für einen Naturschutz mit den Menschen.“

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Kommentare


  • Birgit sagt:

    Mit Befremden ist zu lesen, dass die Wunstorfer Parteien gegen das Nachtangelverbot trotz eindeutiger Verordnung der EU vorgehen wollen.
    Es ist nicht nachvollziehbar, dass die vorgebrachten Gründe hinsichtlich Tier-, Natur- und Umweltschutz akzeptiert werden können und somit eine EU-Verordnung gekippt wird.
    Die Gründe für eine Aufhebung sollen ein guter Hegeschutz sein und dass Möglichkeiten zum Schutze der bedrohten Fledermäuse geschaffen werden sollen.
    Beide Vergleiche hinken und entsprechen keiner Logik. Auch taucht hier die Frage auf, ob demnächst Angelvereine im Naturschutz das Sagen haben.
    Ein Hegeschutz, wie hier behauptet, ist ohnehin nur Fachkundigen, wie Pächter, vorbehalten und nicht jedem Hobbyangler. Auch ist wohl kam die gestörte Nachtruhe mit Hegeschutz kompatibel.
    Generell unterliegt die Hege von Fischbeständen in Bächen, Flüssen und Seen dem Fischereirecht der einzelnen Bundesländer; Hegemaßnahmen dürfen in der Regel nur Fischereiberechtigte oder Fischereipächter durchführen, also Eigentümer oder Pächter von Gewässern und nicht irgendein Hobbyangler, der unbedingt das Mittagessen aus dem Wasser fischen muss, obwohl er dieses eigentlich finanziell nicht nötig hätte..
    Auch die Möglichkeiten zum Schutz der Fledermäuse – nur um eine Tierart zu nennen – ist lächerlich und entspricht nicht dem Natur- und Tierschutz.
    Unabhängig davon: Wer Fische angelt und tötet, greift automatisch in den natürlichen Kreislauf ein. Einige Hobbyfischer ignorieren nachweislich dabei sogar gesetzliche Bestimmungen wie Mindestmaße, Schonzeiten und Fangverbote, wie man besonders hier im Steinhuder Meer Gebiet sehen kann.
    Hier wird geangelt überall und zu allen Zeiten. Macht man die Angler darauf aufmerksam oder verweist auf Ge- oder Verbote, riskiert man üble Widerreden sogar Androhungen von Körperverletzung.
    Wieso Angeln überhaupt ein Sport sein kann, ist nicht nachvollziehbar. Es wird auch nicht mit Speeren nach Weidetieren geworfen. Pardon, aber der Vergleich scheint durchaus passen, denn selbst wenn Angler alle gesetzlichen Regelungen einhalten: Fische sind Wirbeltiere, die bereits seit mehr als 400 Millionen Jahren in den Gewässern dieser Erde leben. Da Wirbeltiere über ein Gehirn und ein zentrales Nervensystem verfügen, leiden sie unter den qualvollen Schmerzen bis zum Schluss.. Ihre Schmerzrezeptoren ähneln denen von Säugetieren, so dass Fische, ähnlich wie Menschen, sehr wohl Schmerz empfinden, auch wenn das mancher Angler bestreitet.

  • Heinz Pyka sagt:

    Es ist schon erstaunlich mit wenig Sachverstand und Wissen manche Leserbriefe abgefasst werden. Nirgendwo verlangt.die EU Angel oder Jagdverbote, dies hat uns der zuständige Beamte Herr Just aus Brüssel eindeutig bestätigt, auch verlangt.die EU im Zuge der Schutzgebietsausweisung nicht das zwingend die Form des Naturschutzgebietes umgesetzt wird sonder auch eine Landschaftsschutzgebietsausweisung ist auch möglich. Jeder der etwas anderes behauptet lügt oder hat sich mit der Materie nicht beschäftigt. Ich bin 1970 nach Hannover gezogen, da gab es in der Leine gerade noch 4 Fischarzen, heute über 40.,viele davon sind einzig und allein durch Angler wieder angesiedelt worden, darunter Fische mit hohen Artenschutz, wie Lachs, Meerforelle, Barbe, Qualle und andere. Von dieser Artenvielfalt profitiert der Eisvogel, Gänsesäger,Kormoran,Zwergtaucher und viele, viele andere. Wir Angler tun das was seit tausenden von Jahren Menschen tun, die Natur nutzen. Für mich ist und war Angeln nie Sport,sondern Passion, so sehen es die Angler welche ich kenne auch.Natürlich ist der Mensch manchmal auch ein Störfaktor in der Natur,und es gibt Arten die sensibel auf Störungen reagieren. Aber erstens gibt es diese Arten dort nicht,und zweitens müsste dies dann für alle gelten, KanutenWanderer,Hundehalter, Hobbyvogelbeobachter und andere, und nicht nur für Angler. Und alls letztes, ein Leben ohne Sterben gibt es nicht.

  • Birgit sagt:

    Anmerkung: Es geht bei den erwähnten EU-Richtlinien natürlich nicht um großräumig erlassene Angelverbote. Es geht um die Auweisung der Schutzgebiete, deren Missachtung mit hohen Strafen beordert wird. Naturlich wird das Angeln als Polularitätsvielfalterhalt immer wieder propagandiert, ohne Respekt für Leben der Tiere. Auch im ethischen Zusammenhang ist Angeln einfach nur Tiermord. Angeln zu rechtfertigen mit Geschenk an die Natur ist hinsichtlich mit dem entstandenen Schaden für die Fischarten absurd. Auch, bitteschön, was tut der Angler mit den Fischen deer hoch geschützten Arten? Werden die dann samt Angelhaken zurück in die Fluten befördert? Verständnis dafür zu haben, nein danke. Und die Natur zu nutzen, indem Tiere tötet und womöglich da noch in oft gepriesener, toller Gesellschaft, in Clubs und Vereinen, das ist kein Nutzen der Natur. Manchmal ist es besser, die Natur zu belassen wie sie ist, wie es vor vielen Jahren einmal war, bevor der Mensch drastisch eingriff. Angeln ist Tierfang und Tierverwertung, genau wie das Schlachten der sogenannten Nutztiere. Wie traurig, einfach nur traurig.

  • Birgit sagt:

    Ja, die Menschen nutzen die Natur durch Angeln seit tausenden von Jahren, aber sicherlich war das nicht immer aus sogenannter Passion. Nahrungsknappheit zwang sicherlich dazu. Man mag es nicht mehr lesen, hören und sehen, die Verabsolutierung von Tiertötungen als „Passion“ oder als „Sport“. Man kann nur noch den Kopf schütteln. Und, wo bitte schützt Angeln die Natur? Eine Rechtfertigung, die nur von Anglern kommen kann, aber nicht von Tier- und Naturschützern. Und mit den EU-Richtlinien sollten sich manche mal mehr befassen.

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