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Längere Anspruchsdauer für Kinderkrankengeld

28.01.2021 • Redaktion • Aufrufe: 222

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Caren Marks macht auf eine Neuregelung aufmerksam, die Bundestag und Bundesrat beschlossen haben. Rückwirkend zum 5. Januar können gesetzlich versicherte Eltern aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr doppelt so viele Kinderkrankentage in Anspruch nehmen.

28.01.2021
Redaktion
Aufrufe: 222

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Caren Marks macht auf eine Neuregelung aufmerksam, die Bundestag und Bundesrat beschlossen haben. Rückwirkend zum 5. Januar können gesetzlich versicherte Eltern aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr doppelt so viele Kinderkrankentage in Anspruch nehmen.

Symbolfoto: Längere Anspruchsdauer für Kinderkrankengeld wegen Corona

Symbolfoto: Längere Anspruchsdauer für Kinderkrankengeld wegen Corona

Berlin/Region Hannover (red). „Pro Elternteil und Kind können 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragt werden“, erläutert Marks. „Für Alleinerziehende steigt der Zeitraum pro Kind von 20 auf 40 Tage.“ Das Kinderkrankengeld beträgt dabei 90 Prozent vom Nettolohn.

Der Anspruch kann laut Gesetz in diesem Jahr auch dann geltend gemacht werden, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder Kitas pandemiebedingt geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt wurde. Diese Regelung gilt auch, wenn Einrichtungen nicht geschlossen sind, Eltern aber aufgefordert werden, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Eine Krankschreibung vom Arzt ist nicht nötig.

45 Arbeitstage pro Elternteil, 90 Arbeitstage für Alleinerziehende

Insgesamt sind die Kinderkrankentage auf 45 Arbeitstage pro Elternteil beziehungsweise 90 Arbeitstage für Alleinerziehende begrenzt. Die zusätzlichen Kinderkrankengeld-Tage sollen Eltern mit einer einfachen Bescheinigung von Schulen und Kitas bei ihrer Krankenkasse einreichen können. „Wir wollen Familien helfen, die besonders von der Pandemie betroffen sind. Die Ausweitung des Kinderkrankengeldes ist für viele Familien eine wichtige Unterstützung“, so Marks.

Gesetzlich versicherte Eltern können in diesem Jahr das Kinderkrankengeld auch dann beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten. Weitere Voraussetzung auch für die erweiterte Leistung ist, dass das Kind unter zwölf Jahre alt, ebenfalls gesetzlich versichert ist und es im Haushalt keine andere Person gibt, die es betreuen kann. Zudem müssen Schule oder Kita bescheinigen, dass zu Hause betreut werden muss. Für ältere betreuungsbedürftige Kinder mit Behinderung gilt die Ausweitung ebenso. Neben den zusätzlichen Kinderkrankentagen gibt es für Eltern auch die Möglichkeit, eine staatliche Entschädigung zu bekommen, wenn sie wegen pandemiebedingter Einschränkungen an Schulen und Kitas nicht zur Arbeit können. Der Staat zahlt dann über den Arbeitgeber 67 Prozent Lohnersatz, maximal 2016 Euro pro Monat. Beide Leistungen gleichzeitig können jedoch nicht in Anspruch genommen werden.

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Kommentare


  • Grit D. sagt:

    Mal eine den guten und richtigen Entscheidungen, zumindest die an und über ihre Belastungsgrenzen gehenden Eltern bzw. eines Elternteils finanziell etwas (!) abzusichern.

    Es sei dahingestellt, ob die finanzielle Unterstützung staatlicherseits auch die emotionalen und psychischen Belastungen der Betreuenden und die der Kinder zu reduzieren vermag.

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