Region (red). „Ich freue mich, dass das Beteiligungsverfahren nun dazu geführt hat, dass dieses Verbot für das Schutzgebiet entbehrlich ist“, sagt Regionsabgeordnete Frauke Meyer-Grosu zur nun vorliegenden Verordnung. Die Vernunft habe sich durchgesetzt. Sie wird der jetzt vorliegenden Verordnung zustimmen. Bis dahin war es ein langer Weg mit vielen Gesprächen und viel Aufklärungsarbeit. „Wir mussten Missverständnisse ausräumen. Angelvereine sind auch Naturschutzvereine, das ist bis heute nicht allen bewusst“, erklärt Meyer-Grosu.
Sie habe sich aber gerne mit vielen anderen in der SPD für eine andere Regelung eingesetzt, weil es eben keine Phantomdiskussion war, wie das Thema von anderen teilweise diskreditiert worden sei. Für die Verordnung zum Schutzgebiet sei es nur nur eine Regelung unter vielen gewesen, für viele Angelvereine aber entscheidend.
Das Angeln zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang an der nördlichen Leine sollte entgegen jahrelanger Praxis untersagt werden. Es war nur eines von 19 Verboten und weiteren vielfältigen Einschränkungen im Entwurf der Landschaftsschutzverordnung LSG-H 76 „Leineaue zwischen Hannover und Stöckendrebber“ zum Schutz des dortigen FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Gebietes.
Das zu schützende FFH-Gebiet an der Leine werde durch das Nachtangeln nicht nachteilig gestört, aber die naturschutzfachliche Hege der Ufer durch die Angelvereine wird der Natur im Schutzgebiet nutzen. Ein Erfolg für alle Seiten, findet die Abgeordnete. Meyer-Grosu forderte alle anderen Fraktionen in der Regionsversammlung auf, diesem Kompromiss nun zu folgen.
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