Wunstorf (as). Ohne lange Debatte und einstimmig hat der Bauausschuss des Rates am Donnerstagabend für die südliche Variante der Ausbaustrecke der Deutschen Bahn gestimmt. Sollte die Bahn ihr Groß-Projekt wirklich in die Tat umsetzen, die Strecke zwischen Hannover und Bielefeld auszubauen, dann nur auf der Südseite der Autobahn. Alle übrigen Varianten, so Stadtverwaltung und Ausschuss in Übereinstimmung, seien aus Wunstorfer Sicht nicht akzeptabel. Die Trassenführung nördlich bedeute hohe Lärmbelastung für die Stadtteile im Süden der Stadt, beanspruche wertvolle Landschaftsteile und könne nur gebaut werden, wenn großflächige Eigentumsveränderungen in Kauf genommen werden. Das wollen Rathaus und Politik nicht.
Mehrere Ortsräte haben bereits ihre Bedingungen zum Bau der Strecke formuliert. Baudezernent Alexander Wollny hat die Forderungen gebündelt und im Bauausschuss erläutert. Seine Vorschläge wurden von allen Ausschussmitgliedern akzeptiert. Weder im „Bestandsnetz“ noch entlang des Mittellandkanals soll das Projekt verwirklicht werden. Wunstorf stimmt nur zu, wenn der Ausbau entlang der Autobahn erfolgt. Verwaltung und Kommunalpolitiker wollen auch unbedingt, dass das Projekt in einem Raumordnungsverfahren geprüft wird.
Dabei haben Betroffene und die sogenannten Träger öffentlicher Belange das Recht, Anregungen und Beschwerden einzubringen. Das ebenfalls diskutierte „planbeschleunigende Planverfahren“ lehnen die Ausschussmitglieder ab. Sie folgten auch damit einer Empfehlung Wollnys. Kirsten Riedel, ehemalige SPD-Fraktionsvorsitzende und nach wie vor Vorsitzende des Bauausschusses, brachte die Position der Stadt auf einen knappen Nenner: Die Belastung für die Wunstorfer müsse so gering gehalten werden wie möglich.
Wenn die Bahn ihr Großprojekt umsetz, dann wird nach den Kosten gesehen. Das Wunstorf das Argument Lärm anführt, ist ein Hohn. Schon bei leichtem Wind aus östlicher Richtung ist der Autobahnlärm unerträglich. Dazu kommt das hohe Verkehrsaufkommen auf der L392 und der Wunstorfer Straße, wobei hier die Reifengeräusche durch die bis zu einem Meter erhöhte Fahrbahn gegenüber dem Wohngebiet und der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 70 km/Std zu Schallpegeln über die Schmerzgrenze führen.