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Die Innenstadt schottet sich ab: Mobile Verkaufsstände werden nicht mehr genehmigt

04.01.2023 • Redaktion • Aufrufe: 1969

Die Stadt hält den örtlichen Händlern nun die Eingänge frei: Verkäufer, die abseits von Wochenmärkten oder besonderen Veranstaltungen Waren in Steinhude und Wunstorf anbieten wollen, sind nicht mehr erwünscht. Künftig sollen keine entsprechenden Standgenehmigungen mehr erteilt werden.

04.01.2023
Redaktion
Aufrufe: 1969
Mobile Händler werden es künftig schwer haben in Wunstorf und Steinhude (Archiv)

Wunstorf (red). Zuletzt hatte die Verwaltung noch selbst für die Belebung der Innenstadt mit zusätzlichen Angeboten gesorgt – künftig soll Entsprechendes im Grundsatz nicht mehr möglich sein: „Fliegende Händler“ soll es abseits der Marktzeiten am Dienstag und Freitag in der Fußgängerzone nicht mehr geben. In der entsprechenden Anlage („Richtlinie über die städtebauliche Ausgestaltung von Sondernutzungen in der Innenstadt Wunstorfs und im Stadtteil Steinhude“) der zugrundeliegenden Sondernutzungssatzung wurde ein neuer Punkt aufgenommen. Dort heißt es nun:

„Außerhalb der wöchentlich stattfinden Wochenmärkte sollen keine weiteren Verkaufsstände genehmigt werden; ausgenommen hiervon sind Veranstaltung und Gewerbetreibende in der Umgebung zu ihrem Gewerbebetrieb.“

Die samt Schreibfehlern so vom Stadtrat im Dezember beschlossene Änderung betrifft damit nicht nur die Wunstorfer Fußgängerzone, sondern auch die stark frequentierten Bereiche von Steinhude.

Weniger Konkurrenz für die örtlichen Geschäfte

Die Stadt stärkt somit die ortsansässigen Gewerbetreibenden, für die eine Ausnahmeregelung mitaufgenommen wurde. Die Stadt hält den Geschäften sozusagen die Eingänge frei und verhindert konkurrierende Angebote: Ansässige Händler können sich eigene zusätzliche Stände vor ihren Läden weiterhin genehmigen lassen, andere Interessenten bleiben außen vor. Nur im Rahmen von größeren Veranstaltungen, wie sie vor allem die Werbegemeinschaften veranstalten, können dann auch Händler von außerhalb wieder willkommen sein. Weihnachtsmärkte & Co. kann es damit in Wunstorf natürlich auch weiterhin geben.

Ein Hintertürchen bietet allerdings die Formulierung „es sollen …“, die Ausnahmen zulässt. Andernfalls hätte dort „es dürfen keine weiteren …“ gestanden. Die Stadt erhält sich damit einen gewissen Ermessensspielraum, der unabhängig davon auch durch eine Extra-Regelung in der Richtlinie festgeschrieben bleibt – womit auch in Zukunft ein Foodtruck auch außer der Reihe legal in die Fußgängerzone gestellt werden könnte. Bereits erteilte Genehmigungen sind von der Änderung z. B. auch nicht betroffen.

Vor allem für Steinhude wird die Änderung in der Sondernutzungssatzung wohl deutliche Auswirkungen haben: Das touristische Flair, das bislang auch von mobilen Verkäufern mitgeprägt wurde, wird sich entsprechend ausdünnen.

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Kommentare


  • Rudolf sagt:

    Ich bin irritiert.
    Die soziale Marktwirtschaft gibt es schon lange nicht mehr.
    Nun wird auch die freie Marktwirtschaft wieder etwas unfreier? Was verstehe ich nicht richtig?

  • G. Taro sagt:

    Ortsfremde Anbieter von Waren sind in W’torf – mit Ausnahme der Wochenmärkte – künftig unerwünscht. Die Stadt betreibt eine „closed-shop“-Ökonomie, die der gepamperten Werbegemeinschaft die als lästig empfundene Konkurrenz vom Leibe hält. Der Kampf um das Geld der Kunden wird auch mit nicht koscheren Mitteln geführt: Protektionismus von Seiten der Stadt, Aushebeln von Wettbewerb usw. … Frei nach dem Motto: Kauft nicht bei Fremden, diese Stadt gehört UNS.

    Vielleicht ist diese Entwicklung auch nur eine konsequente Weiterentwicklung der Stadtverwaltung, öffentliche Aufgaben an private Träger outzusourcen, konkret, auf den privatrechtlichen Verein „Werbegemeinstaft Wunstorf e.V.“? Einige Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit:

    Im Aufsichtsrat der Stadtsparkasse Wunstorf (als öffentlich-rechtliche Körperschaft in Gewährträgerschaft der Stadt) wird ein Sitz für einen Repräsentanten des Vereins „Werbegemeinschaft Wunstorf e.V.“ neu geschaffen (s. Auepost v. 12.12.2022). Was soll das? Werden Entscheidungen von öffentlichen Interesse jetzt von Vereinen, die spezifische Eigeninteresse verfolgen, mitverhandelt und -entschieden?

    Zur Finanzierung diverser Prestigeprojekte hat die Stadt die Grundsteuer ab 2023 um mehr als 21 v.H. angehoben; die Gewerbesteuer wurde hingegen nicht erhöht (s. Auepost v. 15.12.2023). Offensichtlich ein Erfolg für die „gute“ Lobbyarbeit der Gewerbetreibenden.

    Die Verwaltung der „schönste Innenstadt der Region“ scheint nicht willens zu sein, für seine Bürger einen ansprechenden Weihnachtsmarkt zu organisieren. Was in anderen Gemeinden möglich ist, einen Markt, unter breiter Einbindung der örtlichen Vereine, seinen Bürger ein für Kinder und Erwachsene gleichermaßen attraktives vorweihnachtliches Erlebnis zu ermöglichen, scheint in W’torf nicht möglich. Auch beim Weihnachtsmarkt wird die Federführung an den Verein „Werbegemeinschaft Wunstorf e.V.“ outgesourct. Mit dem bekannten Ergebnis: langweilig, jedes Jahr der gleiche Aufbau, überhöhte Preise …

    Es bleibt die Frage: Wem gehört die Stadt?

  • Bernd-Michael Rosenbusch sagt:

    Schade, Schade!!!! Die angeblich schönste Stadt der Region schottet sich ab. Was will der örtliche handel denn anbieten: Schuhe und Bekleidung? Gerade die Vielfalt der ambulanten Händler verleitet den einen oder anderen in die sonst öde und langweilige Gußgängerzone zu gehen. Dann brauchen sich die örtlichen Händler nicht wundern, wenn die Kunden ausbleiben und bei Amzone bestellten, weil sie viele Dinge, die Wichtig sind, im örtlichen Handel nicht bekommen. Nur weiter so!!

    • M. Bergmann sagt:

      Herr Rosenbusch
      was sie da schreiben ist Blödsinn.
      Bitte nennen sie mir die „ambulanten Händler“ die nach der neuen Regelung nicht mehr in der Wunstorfer Fußgängerzone zu finden sein sollen.
      Mir fallen keine ein und ich bin jeden Tag in der Fußgängerzone unterwegs.
      Die Händler die an Markttagen, Weihnachtsmarkt, Aktionstagen der Werbegemeinschaft u.s.w. die Stadt beleben betrifft doch diese Regelung gar nicht. Sie werden nach wie vor vor Ort sein können.
      Außerdem haben die örtlichen Händler die sie hier so angreifen gar nichts mit der Entscheidung der Stadt zu tun.

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