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Oberverwaltungsgericht: Ungeimpfte dürfen wieder in die Geschäfte

16.12.2021 • Redaktion • Aufrufe: 2920

Die 2G-Regelung im Einzelhandel ist Geschichte: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das entsprechende Verbot der Landesregierung am heutigen Donnerstag vorläufig aufgehoben.

16.12.2021
Redaktion
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Anstehen für die 2G-Kontrolle in den Geschäften | Foto: Daniel Schneider

Lüneburg (red). Der Landesregierung von Niedersachsen fliegen gerade die Coronaregeln um die Ohren: Ministerpräsident Stephan Weil hatte sich zuletzt an die Spitze der Länderchefs gesetzt, die mit besonders weitreichenden Regelungen der Coronausbreitung frühzeitig etwas entgegensetzen – etwa mit der Weihnachts- und Neujahrsruhe, die ab dem 24. Dezember gelten soll. Aber auch der Zutritt zum Einzelhandel wurde am vergangenen Montag stark eingeschränkt: Es galt seitdem 2G für Geschäfte, die nicht dem alltäglichen Bedarf zuzurechnen waren.

Dabei gehört Niedersachsen nicht zu den Bundesländern, die besonders stark von der sogenannten vierten Welle betroffen sind. Das fällt auch den Verwaltungsrichtern auf: Schon zum zweiten Mal kippt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg nun eine Coronamaßnahme der Landesregierung. Nachdem schon die 2G-Plus-Regelung bei körpernahen Dienstleistungen am 10. Dezember einkassiert wurde, die Ungeimpfte z. B. vom Friseurbesuch ausschloss, fällt nun auch die generelle 2G-Regelung für den Einzelhandel

Vorläufige Außervollzugsetzung der 2G-Regelung im Einzelhandel

Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat heute beschlossen, die entsprechenden Abschnitte der Coronaverordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen. Damit haben ab sofort auch wieder Ungeimpfte Zutritt zu allen Geschäften.

2G-Pflicht an den Schaufenstern der Fußgängerzone | Foto: Daniel Schneider

Gegen das Betretungsverbot hatte sich ein Unternehmen, das auch in Niedersachsen Filialen mit einem sogenannten Mischsortiment betreibt, mit einem Normenkontrolleilantrag gewehrt und geltend gemacht, die Infektionsschutzmaßnahme sei nicht notwendig und auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar. Dem ist der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichtes im Wesentlichen gefolgt. Die 2G-Regelung im Einzelhandel ist nach Ansicht der Richter derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme.

„Maßnahmen auf Verdacht“

Das Gericht sieht eine Ungleichbehandlung, da im Lebensmitteleinzelhandel sehr viel mehr Kundenkontakte stattfinden und die Wirksamkeit der Maßnahme in den übrigen Geschäften allein daher schon fraglich ist. Auch wird in Zweifel gezogen, ob Infektionen im Einzelhandel überhaupt relevant sind für das Infektionsgeschehen: Wissenschaftliche Beweise fehlen. Die Landesregierung habe keine Forschung intensiviert, um Schutzmaßnahmen präziser auf das Infektionsgeschehen zuschneiden zu können. Erkenntnisse aus dem Sportbetrieb ließen sich nicht einfach auf den Einzelhandel übertragen. „Zudem könnten die Kunden, wie in vielen anderen Alltagssituationen, auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen“, beschreibt das Gericht eine Alternative zum Ausschluss Ungeimpfter und verweist zugleich auf die Strategien des Robert-Koch-Institutes, das selbst bei höchster Warnstufe keinen Ausschluss ungeimpfter Kunden vom Einzelhandel vorsieht.

Die Werbegemeinschaft hatte sich ein Bändchen-System für den vereinfachten Zutritt zu den teilnehmenden Geschäften ausgedacht | Foto: Achim Süß

Niedersachsen habe die 2G-Regelung jedoch bereits ab Warnstufe 1 angeordnet, also bei mildem Infektionsgeschehen, obwohl das Ziel – die Reduzierung des Infektionsgeschehens – auch mit dem milderen Mittel einer FFP2-Pflicht erreicht werden könnte. Die 2G-Pflicht sei dem gegenüber ein erheblicher Grundrechtseingriff für betroffene Kunden und Firmen. Auch den Gleichheitsgrundsatz sieht das Gericht berührt, da z. B. Reparaturbetriebe, Buchhändler und Garten- und Blumengeschäfte zum täglichen Bedarf gezählt wurden, für die kein 2G galt.

Aufwand der Händler für Personalabstellung und Einrichtung der Kontrollen war umsonst

Die Umsetzung der Regelungen, die sich die Geschäfte in den vergangenen Tagen schnell ausgedacht und teils auch hastig improvisiert hatten – bei manchen Geschäften wurde jeder Kunde einzeln kontrolliert, andere nahmen Stichproben vor, und die Werbegemeinschaft Wunstorf hatte für ihre Mitglieder sogar ein gemeinsames Kontrollkonzept mit vergebenem Armbändchen geschaffen – sind damit zunächst hinfällig. Zu rechnen ist damit, dass die Landesregierung in Kürze eine angepasste Verordnung erlässt, die Kritikpunkte des Oberverwaltungsgerichtes in die Maßnahmen einfließen lässt – oder, wahrscheinlicher, schlicht zum Status quo der zuvor geltenden Regeln zurückkehrt.

Die Außervollzugsetzung der 2G-Regelung im Einzelhandel wirkt nicht nur zugunsten der Firma, die den Beschluss vor Gericht herbeigeführt hat, sondern gilt allgemeinverbindlich und unanfechtbar für ganz Niedersachsen.

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Kommentare


  • Steinhuder sagt:

    Möglicherweise ein Pyrrhussieg für die Geschäftsleute.

    Die 2G Einkäufer halten sich überlichweise an Vorgaben, wie Abstand oder Masken Pflicht.

    Diejenigen, die bisher bewusst ungeimpft sind, hinterfragen diese Maßnahmen häufig kritisch.
    Diese Debatten dürften auch auf Geschäftsleute zukommen.
    Nach meiner Beobachtung werden zur Konfliktvermeidung viele einfach wegschauen.

    Die genervte Reaktion der hannoverschen Bundespolizei zeigt diese Problematik recht deutlich.
    Aufgrund der erforderlichen ständigen Diskussionen erklärten sie jüngst über die Presse „Eure Meinung interessiert uns nicht, wir machen nur unsere Arbeit.“

  • Bernd-Michael rosenbusch sagt:

    Das Urteil ausLüneburg war ein krasses Fehlurteil. Seit wann sind die Richter aus Lüneburg Experten in Sachen Corona? Es zeigt uns doch, dass unsere wertvolle Demokratie nicht funktioniert, in dem sich eine ungeimpfte Minderheit erdreistet den Rest der Republick zu terrorisieren. Die Demos zurCoronalage haben nichts mit Freiheitsrechten zu tun, sondern zeigen nur eines: Die Dummheit der Ungeimpften. Warum solldiese dann überall auftreten können? Man kann leider nur mit massiven Druck auf Impfgegener arbeiten, da diese Leute nicht nur mit ihrem Leben spielen, sondern die Gesundheit und das Leben
    anderer gefährden. Und unsere Demokratie hat keine Mittel, um dieseLeute zu zwingen? Dabei sind es die Impfgegener und andere Gestalten, die unsere Demokratie absurdum führen. Ich weiss, dass jetzt wieder ein Aufschrei der Impfgegener erfolgen wird. Lasst euch einfach impfen und alles ist gut.

    • Dieter Bückmann sagt:

      Sie können und wollen es nicht begreifen, hier geht es einzig und allein um unsere Demokratie. Reicht es ihnen nicht, das weit über 50 Millionen Menschen in den letzten beiden Diktaturen in Deutschland für Diktatoren sterben mussten? Weltweit waren es allerdings über 400 Millionen.
      Und so etwas möchten sie wieder haben, scheint mir. Anscheinend freuen sie sich über jede Deppenregierung.
      Wenn man ihre hier abgegebenen Kommentare liest und noch einigermaßen bei Verstand ist, kommt man unweigerlich zu der Erkenntnis, das sie ein sehr dummer Mensch sind.

      • Bernd-Michael Rosenbusch sagt:

        Ich glaube,HerrBückmann, das Sie den Artikel gar nicht verstanden haben, so wie Sie es anscheinend nicht verstehen, dass wir es mit einem tödlichen Virus zu tun haben. Ihr Vergleich mit der Nazidikatatur hat hier weder etwas zu suchen, noch tut es etwas zur Sache. Auch scheinen Sie die Demokratie absichtlich missverstehen zu wollen. Ihre Freiheiten, die Sie glauben sich nehmen zu wollen, hört da auf, wo Sie andere gefährden. Das Impfgegner samt ihrem Anhang der Querdenker, von vielen Dingen des Lebens ausgeschlossen werden, ist nicht mehr als richtig. Statt dummer Kommentare empfehle ich: einfach Impfen lassen“. Für alle anderen Ihrer werten Kommentare, gibt es gut Ärzte.

  • Steinhuder sagt:

    Das Urteil zeigt, dass bei uns die Gewaltenteilung sehr gut funktioniert.
    Und dafür müssen die Richter auch keine Corona Experten sein sondern stumpf gute Juristen. Denn die entscheiden schlussendlich darüber, ob etwas rechtlich verhältnismäßig ist.

    Und das ist gut so. Das Urteil muss mir inhaltlich nicht gefallen.

    Im Übrigen hat es Herr Bückmann auf den Punkt gebracht.

  • Basti g. sagt:

    Bändchen System ! Jetzt werden also Leute wieder gekennzeichnet echt lächerlich ! Anstatt die impfgegner zu kennzeichnen und wenn sie das Bändchen abmachen gleich eine satte Geldstrafe

  • Gilbert sagt:

    Naja, die üblichen Feinde von Gleichberechtigung und Demokratie äussern sich hier mal wieder ;-) M.R und B.G. Statt Sternen war der Plan, jetzt Bändchen zu verteilen… Pustekuchen !!! UND: Das ist gut so. Die Gewaltenteilung funktioniert zum Glück noch in unserem Land.

  • Dieter Bückmann sagt:

    @ Steinhuder:

    Da nehme ich keinen aus, auch nicht die Frauen. Add 1 können sie nix, haben nix gelernt und wenn sie einen der Pfründe erreicht haben, zählt nur noch die Verteidigung desselben. Ausser man kann sich höher stellen, d,h. verbessern. Dann zählt nur noch der Mainstream, um das „tumbe Stimmvieh“ verschwenden sie keine Gedanken.

  • Steinhuder sagt:

    Lesen Sie das eigentlich noch mal durch, bevor Sie sowas losschicken?

    Das ist ja zum fremdschämen.

    • Dieter Bückmann sagt:

      Sie schämen sich fremd? Wofür? Dafür das sie unseren letzten Deppenregierungen „hinter her Hecheln“?

      Nennen sie mir doch einen Politiker, welcher Probleme – in den letzten 20 Jahren – wirklich mal gelöst und abgestellt hat, oder noch besser, nehmen sie eine Politikerin?

      Und nein, ich lese nichts mehr durch und wenn sie einen Tippfehler finden, den können sie behalten, den schenke ich ihnen.

  • Begerow, Joachim sagt:

    Ich möchte mich jetzt nicht in die voraus gegangene hitzige Diskussion einmischen, sondern nur aus brandaktuellem Anlass auf ein Wortzitat des Präsidenten des Weltärzteverbandes, Prof. Dr. Montgomery,hinweisen, der es oofenbar angemessen findet, drei der höchsten Richter des Landes Niedersachsen als „kleine Richterlein“ zu titulieren. Abgesehen davon, dass diese Ausdrucksweise eines promovierten und habilitierten Akademikers in seiner Funktion absolut unwürdig ist – völlig egal, wie er sich in der Sache positioniert – ,dokumentiert sie doch eindrucksvoll, wie weit der Verfall des Anstandes und Respektes in diesem unseren Land bereits voran geschritten ist.
    Und: Vielleicht geht es ja auch anderen so, aber jedenfalls ich musste bei den „kleinen Richterlein“ sogleich an die „zehn kleinen Menschen mit dem verbotenen „N-Wort“ denken…
    Last not least: Die „kleinen Richterlein“ des 13. Senats des OVG Lüneburg werden in Zukunft nicht mehr befugt sein, solche „skandalösen“ Entscheidungen zu treffen, denn ihnen wurde nunmehr kurzerhand im Wege einer Änderung des gerichtsinternen Geschäftsverteilungsplans die Zuständigkeit für die Corona-Fälle entzogen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt!

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