Hannover (red). Das direkte Eingreifen der Bundespolizei im Bereich des hannoverschen Hauptbahnhofes hat einem 19-jährigen Wunstorfer den Tag gerettet: Am 6. Juni war er mit dem ICE unterwegs gewesen – doch nach dem Halt in Hannover bemerkte er, dass sein Rucksack mit dem darin befindlichen Portemonnaie verschwunden war. Im Geldbeutel hatten sich 1.900 Euro Bargeld befunden.
Zur selben Zeit überprüften zwei Zivilfahnder der Bundespolizei im Bahnhofsbereich eine polizeibekannte Frau. Die Dame war den Beamten aufgefallen, weil sie gerade ein Portemonnaie durchwühlte und einen Rucksack bei sich trug, der nicht ihr zu gehören schien. Die Polizisten nahmen die Frau mit auf die Dienststelle, um den Sachverhalt zu überprüfen.
Eine weitere Ermittlung zur Aufklärung des Falles war jedoch nicht mehr nötig, da der Bestohlene seinen Verlust inzwischen gemeldet hatte: Das Diebesgut mitsamt Portemonnaie und Bargeld konnten dem Wunstorfer noch am selben Tag vollständig zurückgegeben werden.
Für die Sicherheit in Zügen, aber auch Im Bereich von Bahnhöfen und sonstigen Bahnanlagen ist nicht die jeweilige Landespolizei, sondern die Bundespolizei zuständig. Sie übernimmt die Aufgaben einer Bahnpolizei und kann auch bei Straftaten, die sich nicht gegen die Bahn direkt richten, stellvertretend für die örtliche Polizei erste Maßnahmen ergreifen.
Schreibe einen Kommentar