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Achtung beim Silvesterfeuerwerk

29.12.2016 • Mirko Baschetti • Aufrufe: 193
29.12.2016
Mirko Baschetti
Aufrufe: 193

Wer zum Jahresabschluss gerne Silvesterfeuerwerk zündet, sollte sich einige Regeln der Stadt Wunstorf näher anschauen.

Der Jahreswechsel steht vor der Tür. Und damit es nicht zu ungewünschten „Knalleffekten“ kommt, weist die Stadt Wunstorf zum Erwerb und Gebrauch von pyrotechnischen Gegenständen insbesondere auf Folgendes hin:

  • Der Gebrauch von Feuerwerkskörpern ist lediglich am 31.12. und 01.01. gestattet.
  • Silvesterfeuerwerk der Klasse II darf nur von Erwachsenen benutzt werden.
  • Das Verwenden von nicht zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen („Polenböller“ etc.) kann zu schweren Unfällen und Verletzungen führen.
  • Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten. Dies betrifft ganz besonders den Innenstadtbereich, in dem diese Einrichtungen dicht nebeneinander liegen. Ebenso gilt das Verbot in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern.
  • Nehmen Sie insbesondere beim Zünden von Knallkörpern Rücksicht auf Stallungen. Tiere sind sehr empfindlich bei knallenden Geräuschen.
  • Halten Sie für den Notfall Löschmittel (z.B. Feuerlöscher oder Wassereimer) bereit. Sollte es zu einem Feuer gekommen sein, das mit eigenen Mitteln nicht zu löschen ist, alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112.
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