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Autofahrer flüchtet nach Abladen von Abfallsäcken auf B441-Parkplatz

09.01.2022 • Redaktion • Aufrufe: 2565

Ein Umweltsünder ergriff am Samstag mit quietschenden Reifen die Flucht, als er auf sein Verhalten angesprochen wurde. Doch der Zeuge hatte sich bereits das Kennzeichen notiert …

09.01.2022
Redaktion
Aufrufe: 2565
Polizeifahrzeug Wunstorf
Fahrzeug der Wunstorfer Polizei (Symbolbild) | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (red). Eine illegale Müllentsorgung meldete ein Zeuge der Polizei am gestrigen Samstag. Kurz nach 18 Uhr hatte ein Autofahrer diverse Müllsäcke in den Grünstreifen auf einem Parkplatz an der B441 geworfen.

Mit durchdrehenden Reifen

Der Zeuge versuchte noch, den Umweltsünder auf sein Fehlverhalten anzusprechen. Dieser stieg jedoch zügig zurück in sein Fahrzeug und entfernte sich mit durchdrehenden Reifen. Der Zeuge hatte sich jedoch das Kennzeichen des Fahrzeuges gemerkt und konnte es der Polizei weitergeben. Nun ermittelt das Wunstorfer Kommissariat in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Das kann richtig teuer werden: Bei unsachgemäßer Müllentsorgung droht eine Ordnungswidrigkeitenanzeige: § 69 KrWG sieht für wild entsorgten Müll Bußgelder im Extremfall bis zu 100.000 Euro vor. Bei kleineren Vergehen bleiben die Bußgelder in der Praxis meist unter 100 Euro. Kommen aber Sperrmüll oder gar gefährliche Stoffe hinzu, sind auch vierstellige Bußgelder nicht ungewöhnlich. Noch teurer wird es, wenn sich die Gemeinde die Entsorgungskosten zurückholt: Das niedersächsische Abfallgesetz verpflichtet die Kommunen zwar, wilden Müll auf eigene Kosten zu entfernen, wenn sich der Verursacher nicht feststellen lässt. Wird der illegale Müllentsorger jedoch ermittelt, werden ihm nicht nur die Kosten für die Müllentsorgung, sondern ggf. auch die Reinigungs- und Verkehrssicherungskosten in Rechnung gestellt, die sich je nach Mitarbeitereinsatz schnell aufsummieren können.
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Kommentare


  • Grit D. sagt:

    Mit Sicherheit bin ich alles andere als ein Fan davon, einem anderen den Damen und Herren der Polizei zu melden.
    Hier jedoch hätte ich genauso gehandelt- ohne Wenn und Aber.

    Dass manche meinen, ihren Restmüll am zu meinem Wohnhaus gehörenden Platz entsorgen zu müssen, ärgert mich zwar, kann aber damit leben.

    Wird aber Müll in der freien Natur wild entsorgt, ist bei mir Ende- sowas von!

    Der Zeuge kann froh darüber sein, dass der Frevler sein Heil in der Flucht suchte und nicht als „Sahnehäubchen oben drauf“ seine Faust oder Fuß ausfuhr.

    Ich hoffe, dass dieses Menschen habhaft wird und der eine empfindliche (!) Geldstrafe zu zahlen haben wird!

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