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Autofahrer verfolgt Fahrerflüchtige

29.01.2023 • Redaktion • Aufrufe: 1210

Als ein Autobesitzer am Samstag in der Langen Straße bemerkte, dass ihm ein anderes Auto gerade den Außenspiegel am geparkten Wagen beschädigt hatte, nahm er die Verfolgung auf.

29.01.2023
Redaktion
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Spiegel-sichern-Schild
Die Lange Straße bleibt bekannt für gefährdete Außenspiegel (Archiv) | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (red). Am gestrigen Samstagnachmittag gegen 13.30 Uhr beging eine Verkehrsteilnehmerin Fahrerflucht in der Langen Straße. Die Fahrerin eines roten VW Caddy hatte im Vorbeifahren den Außenspiegel eines geparkten Volvo XC 60 beschädigt. Der 69-jährige Halter des geparkten Volvo bemerkte den Zusammenstoß und verfolgte den Caddy. Nach kurzer Zeit verlor er das Fahrzeug jedoch aus den Augen.

Kennzeichen erkannt

Das Kennzeichen hatte er zuvor jedoch noch erkennen können, der Fahrer verständigte nun die Polizei. Diese ermittelt jetzt wegen Unfallflucht.

Wer sich nach einem Unfall dazu entscheidet, nicht eine angemessene Zeit zu warten und ggf. auch danach nichts sofort unternimmt, um seine Personalien feststellen zu lassen, begeht Fahrerflucht (juristisch: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) – eine Straftat, die von Polizei und Justiz entsprechend verfolgt werden muss. Wer sich innerhalb von 24 Stunden zu einem späteren Zeitpunkt z. B. beim Unfallgegner oder der Polizei meldet, beseitigt nicht die Unfallflucht, kann aber auf eine deutlich geringere Strafe oder sogar Straflosigkeit hoffen. Das gilt aber nur, wenn es ein geringer Sachschaden (unter 1.500–1.300 €) war, der abseits des normalen Straßenverkehrs entstanden ist (z. B. beim Parken). Bei höheren Schadenssummen, Personenschäden, Unfällen im fließenden Verkehr, nach 24 Stunden – oder falls die Polizei vorher an der Haustür klingelt – profitiert der Unfallverursacher nicht von dieser Regelung.
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