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Betrunkener Autofahrer wird von nüchterner Ehefrau „verfolgt“

06.10.2024 • Redaktion • Aufrufe: 2371

Ungewohnte Situation für die Polizei: Ein betrunkener Autofahrer wird von der nüchternen Ehefrau in einem zweiten Wagen „verfolgt“. Statt sich wie ursprünglich geplant abholen zu lassen, war der Ehemann doch selbst gefahren – und geriet prompt in eine Polizeikontrolle. Die familiäre Verstärkung half nichts: der Führerschein musste trotzdem abgegeben werden.

06.10.2024
Redaktion
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Polizeikontrolle
Polizeikontrolle (Symbolbild) | Foto: Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg

Hagenburg (red). Eigentlich war der Hagenburger auf einem guten Wege: Als er am zurückliegenden späten Samstagabend bemerkte, dass er nach dem Besuch bei einem Bekannten zu betrunken war, um noch selbst mit dem Auto zurück nach Hause zu fahren, bat er seine Ehefrau um Hilfe. Er bat sie darum, ihn bei dem Bekannten abzuholen.

Kurz darauf erschien die Gattin auch im eigenen Wagen und wollte ihren 47 Jahre alten Mann einsammeln – doch ab diesem Moment ging alles schief. Es kam zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen den Eheleuten, so dass sich der Mann nun doch noch dazu entschloss, sich selbst ans Steuer zu setzen und im ursprünglich genutzten Auto nach Hause zu fahren. Seine Frau fuhr im anderen Auto hinterher.

Das berichtete der 47-Jährige jedenfalls den Polizisten, die ihn schließlich um 0.26 Uhr am frühen Sonntagmorgen für eine Verkehrskontrolle in Hagenburg stoppten. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,32 Promille – zu viel, um noch um ein Strafverfahren herumzukommen. Der Führerschein wurde sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

1,32 Promille

Bereits das Überschreiten der Promillegrenze von 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration führt zu einem Bußgeld und einem oder mehreren Punkten in der Verkehrssünderkartei. Bei Trunkenheit im Verkehr, die in der Regel spätestens bei 1,1 Promille oder unsicherer Fahrweise erreicht ist, bleibt es nicht bei Punkten in der Verkehrssünderkartei oder Führerscheinverlust: Wer aufgrund Alkoholkonsums nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu steuern, und dennoch am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu einem Jahr Gefängnis. Fast gefürchteter: Der sogenannte Idiotentest, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vor Wiedererlangung des Führerscheins. Dieser könnte dem Hagenburger jedoch womöglich erspart bleiben – bei Delikten, bei denen weniger als 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration im Spiel ist, wird er nicht zwingend angeordnet.

Dass seine Frau bei der Polizeikontrolle gleich mit vor Ort war und hätte weiterfahren können, war dann aber leider auch kein Vorteil mehr: Ihr Ehemann musste für die Entnahme einer Blutprobe zunächst mit zur Polizeidienststelle.

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