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Corona-Schnelltestungen an den Schulen beginnen

09.04.2021 • Daniel Schneider • Aufrufe: 1099

Testpflicht ab kommender Woche: An der Albert-Schweitzer-Grundschule wurden heute die ersten Selbsttests für die Schüler verteilt …

09.04.2021
Daniel Schneider
Aufrufe: 1099

Ab der kommenden Schulwoche darf Präsenzunterricht nur noch mit begleitenden regelmäßigen Schnelltestungen stattfinden. An der Albert-Schweitzer-Grundschule wurden heute die ersten der dafür nötigen Selbsttests ausgegeben.

Schnelltestabholung

Abholung der Schnelltests | Foto: Daniel Schneider

Wunstorf (ds). Während die weiterführenden Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen im Homeschooling sind, da die Corona-Ampel weiterhin Rot zeigt, gehen die Grundschüler im Wechselmodell weiterhin in ihre Klassen. Ab kommender Woche, nach dem Ende der Osterferien, ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nach einem Beschluss des Kultusministeriums jedoch nur noch erlaubt, wenn für die Schüler zweimal pro Woche ein negativer Schnelltest vorliegt. Auch das Kollegium, pädagogische Mitarbeiter und weitere Beschäftigte müssen sich zweimal pro Präsenzwoche auf SARS-CoV-2 testen.

An der Albert-Schweitzer-Schule wurden dafür bereits heute die ersten Selbsttests ausgegeben. Denn die Schüler werden hier nicht primär in der Schule getestet, es soll vielmehr bereits zu Hause getestet werden. Die Eltern sollen unterschreiben, dass der Test vorgenommen wurde und negativ ausgefallen ist. An der Stadtschule hat man sich hingegen für einen Mittelweg entschieden: Hier darf man sich aussuchen, ob sich die Kinder in der Schule oder zu Hause testen sollen. Nur in letzterem Falle bekommen die Schüler dementsprechend zwei Tests pro Woche ausgehändigt.

„Selbsttest-Kiosk“ auf dem Pausenhof

Den Schulen ist dabei freigestellt, wie sie die Ausgabe der Testkits organisieren. Manche Schulen reservieren dafür z. B. den kommenden Montag und geben die Tests während der Unterrichtszeiten aus. An der Albert-Schweitzer-Grundschule hat man sich aus organisatorischen Gründen jedoch gegen einen „Abholtag“ entschieden: Man habe nicht einen Unterrichtstag ausfallen lassen und damit das eingespielte Schema aus dem Takt bringen wollen, sagte Rektorin Sabine Tönsing im Gespräch mit der Auepost. Außerdem behielte man so einen besseren Überblick: Kinder, für die bis morgen noch kein Test abgeholt worden sei, würden direkt auffallen – so dass der Test vor dem nächsten Unterricht ausnahmsweise noch in der Schule nachgeholt werden könne.

[box type=“info“ align=““ class=““ width=““]Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt auf, um einen PCR-Test zu veranlassen. Die Schule informiert das Gesundheitsamt. Bei einem positiven Ergebnis in der Schule müssen die Schüler unverzüglich nach Hause fahren oder abgeholt werden. Auch dann muss ein PCR-Test durchgeführt werden. Die Präsenzpflicht ist aufgehoben. Schüler, die keine Selbsttestung vornehmen bzw. kein negatives Ergebnis vorweisen können, müssen die Lernzeit im Distanzlernen verbringen und werden mit Lernaufgaben versorgt. [/box]

Daher stellten sich bereits am heutigen Vormittag zwei Lehrkräfte ans Fenster des Musikraumes im Erdgeschoss und reichten einen Schnelltest nach dem anderen an die Wartenden auf dem Schulhof. Dort hatte sich schnell eine lange Schlange gebildet. Neben den Eltern kamen auch einige Grundschüler persönlich, ließen Ferien Ferien sein und holten sich ihre Selbsttests ab. Bis zum Mittag waren bereits knapp 100 Tests verteilt – bei rund 260 Schülern. Auch am morgigen Samstag wird die Ausgabestelle noch einmal für zwei Stunden geöffnet sein.

Tests kommen schubweise

Obwohl zweimal wöchentlich getestet werden soll, wurde zunächst jedoch nur ein Test pro Kind ausgegeben – es waren nicht genügend Tests geliefert worden, um gleich die komplette erste Woche abdecken zu können. Ab kommender Woche sollen die Tests nun direkt den Schülern in den Klassen ausgehändigt und mit nach Hause gegeben werden, entsprechend den Gruppenzugehörigkeiten und nach festem Schema, so dass regelmäßig zu vorgegebenen Tagen weitergetestet werden kann.

Antigenschnelltest

Antigen-Selbstschnelltests | Foto: Daniel Schneider

Bei den Schnelltests handelt es sich um die üblichen Antigen-Tests, wie sie auch privat im Einzelhandel erworben werden können. Getestet wird durch Entnahme eines Abstrichs in der Nase, der in Testflüssigkeit gelöst wird, welche wiederum auf eine Testkassette aufzutragen ist, die das Ergebnis liefert. Die Handhabung ist nicht ganz trivial, die Anleitung muss genau befolgt werden, um keine falsch-negativen oder falsch-positiven Ergebnisse zu erzielen. Die Schule stellt deswegen auch selbst ein Erklärvideo bereit, sagte Tönsing: zwei Eltern hätten sich bereiterklärt, ein entsprechendes Video anzufertigen, das noch intern geteilt würde.

Ein weiterer Baustein

Da sich die Schüler selbst zu Hause testen sollen, bürgen die Eltern mit einer Unterschrift für den durchgeführten Test. Befürchtungen, dass dies nicht gewissenhaft gehandhabt und die Unterschrift trotz nicht erfolgtem oder gar positiv ausgefallenem Test geleistet werden könnte, hat man an der Albert-Schweitzer-Grundschule nicht. Die Schulleiterin ist überzeugt, dass die Eltern verantwortungsbewusst handeln. Angst, dafür belangt zu werden, trotz geleisteter Unterschrift ein tatsächlich doch infiziertes Kind in die Schule geschickt zu haben, müssen Eltern übrigens nicht haben: Dass die Tests auch falsch-negativ ausfallen können und ohnehin nur eine Momentaufnahme darstellen, weiß man natürlich auch beim Gesundheitsamt. Daher stellen sie einen weiteren Baustein dar, um Risiken beim Präsenzunterricht zu senken, können die übrigen Maßnahmen wie Abstandhalten, Lüften und geteilte Klassenstärken jedoch nicht ersetzen.

[box type=“info“ align=““ class=““ width=““]Liegt der 7-Tages-Inzidenzwert in der Region mindestens drei Tage durchgängig über 100 Neuinfektionen und ist diese Überschreitung nach Einschätzung der örtlichen Behörden von Dauer, bleiben die weiterführenden Schulen im Fernunterricht oder wechseln in diesen. Nur an Grundschulen, Förderschulen sowie für Abschlussklassen findet Präsenzunterricht im Wechselmodell („Szenario B“) statt. Die Kitas können eine Notbetreuung im Umfang von bis zu rund 50 Prozent der Normalauslastung anbieten. Es bleibt bei entsprechend schlechter Inzidenzlage den Kommunen vorbehalten, schärfere Maßnahmen auszusprechen. Kita- und Schulschließungen sollen hierbei aber erst als letzte Instrumente eingesetzt werden, zuvor sind andere Schritte einzuleiten, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. [/box]

Korrekturhinweis: Die ursprüngliche Angabe zum Testprocedere an der Stadtschule beruhte offenbar auf einem Missverständnis. Die Schulleitung der Stadtschule teilte mit, dass es von Beginn an keine Überlegungen gegeben habe, Testungen in der Schule statt zuhause vorzunehmen. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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Kommentare


  • Bernd-Michael Rosenbusch sagt:

    Diese Test, die zu Hause durchgeführt werden, sind niemals richtig. Wenn, dann müssen Test durch niedergelassene Ärzte oder sonstiges Medzinisches Fachpersonal durchgeführt werden. Alles andere ist nur Augenwischerei und wird nichts bringen.

    • Homberti sagt:

      „…und wird nichts bringen.“ => Doch, wird es! Die sogenannte „Inzidenz“ wird explosionsartig steigen und Merkill kann dann endlich ihren heiß ersehnten „knallhart – Lockdown“ durchsetzen und den Rest der verbliebenen Wirtschaft mit Anlauf an die Wand fahren. Deutschland hat fertig.

      • Rudolf sagt:

        Richtig!
        Die Testbefürworter sollten sich einfach beim rki schlau lesen oder auch bei der WHO. Abet ist wohl zu viel Wissen und zu wenig Glauben !

      • Marc H. sagt:

        Blödsinn – die Schnelltests fließen in keinster Weise in die Statisken mit ein – wie auch?? ist da ein kleiner LTE-Chip drin, der das Ergebnis per Internet an das RKI übermittelt oder wie soll das funktionieren?? Naja, wer glaubt, das wir mit der Impfung gechipt werden und das Kanzlerin Merkel das alles als Vorwand nutzt um eine Diktatur zu errichten, der glaubt natürlich auch sowas.
        In die Statisken fließen nur die beim Arzt gemachten und vom Labor bestätigten PCR-Tests mit ein, nichts anderes.
        Die Schnelltests bieten nur einen Anhaltspunkt, ein negativer Test wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit auch negativer PCR-Test. Wer jedoch einen positiven Schnelltest hat, der sollte seinen Hausarzt aufsuchen um den Test nocheinmal vom Arzt mit einem PCR-Test gegentesten zu lassen.

        • JoBronst sagt:

          #Marc H.: „Blödsinn – die Schnelltests fließen in keinster Weise in die Statisken mit ein – wie auch??“
          Im Artikel vom der Auepost steht „Bei einem positiven Testergebnis … Die Schule informiert das Gesundheitsamt.“
          Ob vom Gesundheitsamt das Ergebnis ans RKI gemeldet wird weiß ich nicht, das ist aber nicht ausgeschlossen.

  • Andreas R. Niepel sagt:

    Dürfen Schüler, die den Schnelltest mit negativem Ergebnis durchgeführt haben, auf Atemschutzmasken verzichten oder müssen sie diese dennoch anziehen?
    Wenn ja: sagt man dann durch die Schlussfolgerungen aus den Schnelltests, dass Masken letztlich gar nichts nützen?

    Meine Verwirrung nimmt zu.

    Der Inzidenzwert – der derzeit ultimative Entscheidungswert – ist kein wissenschaftlich ermittelter Wert, sondern lediglich ein organisatorischer – es geht um die Fähigkeit, eine bestimmte Anzahl von Neuinfektionen nachzuvollziehen und zu verfolgen.
    Mittlerweile scheint eine Umdeutung erfolgt.
    Bei einer bundeseinheitlichen elektronisch zu speisenden Datenbank (statt z.T. Mitteilungen per Fax) und einer tatsächlich funktionierenden „Warn-App“ wären Inzidenzwerte von 300 kein Problem …

    Dass die Schule einen Schnelltest mit positivem Resultat an das Gesundheitsamt meldet, ist für mein Verständnis rechtlich fragwürdig, weil die Fehlerhaftigkeit von Schnelltests, insbesondere durch Handhabungsfehler, unbestreitbar ist.

    Einen (PCR-)Test bei einem (Haus-)Arzt als Folge eines positiven Schnelltests sehe ich jedoch als folgerichtig an (ich würde jedoch anschießend einen zweiten Schnelltest aus einer anderen Herstellcharge des gleichen Anbieters oder den Schnelltest eines anderen Anbieters bemühen).

    Und was bedeutet ein positiver PCR-Test?
    Es bedeutet lediglich, dass Genmaterial gefunden wurde – ohne schlüssige Aussage, ob es sich um passives (abgestorbenes) oder aktives Material handelt; es sagt daher nichts darüber aus, ob der Träger „infiziert“ ist, Symptome ausbildet und andere Menschen kontaminiert.

    Die WHO empfiehlt bei einem positiven PCR-Test ggf. einen weiteren Test:
    „Die Weltgesundheitsorganisation weist hier darauf hin, dass nur schwach positive Covid-19-Befunde vorsichtig bewertet und gegebenenfalls mit einem erneuten Test überprüft werden sollten – vor allem dann, wenn der Getestete keine oder nur schwache Krankheitssymptome zeigt.“

    Eine Meldung an das Gesundheitsamt, das eine Infektion an das RKI und die Johns-Hopkins-Universität meldet, sollte erst dann erfolgen.

    Ich wünsche mir von der „bunten Regierung“ belastbare Aussagen, die Spekulationen / Verschwörungstheorien den Wind aus den Segeln nehmen.
    Mut zur Wahrheit: Leider bin ich davon überzeugt, dass die Verantwortlichen nicht mehr in der Lage sind, den Vertrauensverlust in Aussagen und Maßnahmen zu korrigieren.

    • T. Gilde sagt:

      Hallo Andreas, weder der Schnelltest noch der PCR-Test sind für etwas gut und beide sagen nichts aus.
      Wer in Schulen testet, gefährdet das Kindeswohl und sollte vor ein Gericht gestellt werden.
      Kinder zu traumatisieren, ist ein Verbrechen. Masken für Kinder verstößt gegen das Grundgesetz, gerade von einem bayrischen Gericht festgestellt.
      Hört auf, diesen Hoax zu glauben. Corona ist vorbei, wenn ihr nicht mehr mitmacht.

  • Marc H. sagt:

    „Dass die Schule einen Schnelltest mit positivem Resultat an das Gesundheitsamt meldet, ist für mein Verständnis rechtlich fragwürdig, weil die Fehlerhaftigkeit von Schnelltests, insbesondere durch Handhabungsfehler, unbestreitbar ist.“
    Schüler mit einem positiven Schnelltest werden ja trotzdem noch zum Arzt geschickt, um einen PCR-Test zu machen. Das Gesundheitsamt wird ja nur verständigt, um einen Verdachtsfall anzukündigen – das Gesundheitsamt kümmert sich dann um die weiteren Schritte, wie z.B. dass die betreffenden Schüler auch tatsächlich den PCR-Test beim Arzt machen und dass Gesundheitsamt bei einem positiven Ergebnis gleich weitere Schritte einleiten kann, wie Testung weiterer Kontaktpersonen, Anordnung von Quarantäne oder Schulschließungen. Ansonsten müßte sich die Schule um alles kümmern und die haben ja im Moment genug zu tun. Ich denke mal so ist es gedacht, dass Schulen und Gesundheitsamt da Hand in Hand arbeiten und sich so beide auf Ihre Aufgabengebiete konzentrieren können.

    • Andreas R. Niepel sagt:

      @Marc H.: „Das Gesundheitsamt wird ja nur verständigt, um einen Verdachtsfall anzukündigen – das Gesundheitsamt kümmert sich dann um die weiteren Schritte, wie z.B. …“

      Ihre Erklärung ist plausibel.
      Wenn sich das tatsächlich so verhält und keine sofortige Meldung an das RKI erfolgt, werde ich meine Bedenken beiseite schieben.

      • T. Gilde sagt:

        Wenn 10,9 Millionen Schüler wöchentlich getestet werden, macht das bei einem Fehler von einem Prozent falsch-positiver Tests, 109.000 positive Testungen. 109.000/83.000.000*100.000 macht eine Inzidenz von 131.
        Wohlgemert alleine durch falsch-positive Tests.

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