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Coronaampel wird rot: Regeln der Warnstufe 3 in Kraft getreten

24.12.2021 • Redaktion • Aufrufe: 2095

Ab heute gilt bis mindestens Mitte Januar die höchste Warnstufe. Der Weihnachtsmarkt muss endgültig schließen. Das Wunstorfer Impfangebot zieht in die Hölty-Sporthalle um.

24.12.2021
Redaktion
Aufrufe: 2095
Corona-Testzentrum Wunstorf
Die Impfteams der Region impfen in der kommenden Woche in der Hölty-Sporthalle (Archiv) | Foto: Daniel Schneider

Hannover/Wunstorf (red): Die Inzidenzen in der Region sinken derzeit – für Wunstorf lag sie gestern noch bei 113,8 bei aktuell 129 bekannt Infizierten. Ab heute gilt nun jedoch die niedersächsische Weihnachts- und Neujahrsruhe – allerdings nicht wie ursprünglich geplant nur bis zum 2. Januar, sondern gleich bis zum 15.1.2022.

Das bedeutet: Die Regeln der Warnstufe 3 – der höchsten Warnstufe – werden unabhängig von tatsächlichen Warnwerten angewendet. Die Vorgabe, dass sich maximal 10 Personen treffen dürfen, wird dabei nur heute und an den Weihnachtsfeiertagen gelockert, so dass in Innenräumen auch 25 Personen zusammenkommen dürfen. Für Ungeimpfte gilt das nicht, sie unterliegen strengen Kontaktbeschränkungen: Sie dürfen sich abgesehen vom eigenen Haushalt nur mit zwei anderen Personen eines anderen Haushaltes treffen.

Weihnachtsmarkt dicht, Impfstelle zieht um

Der Weihnachtsmarkt in Wunstorf ist mit dem heutigen Tag ebenfalls geschlossen und wird somit auch nicht wieder öffnen. Zu Wochenbeginn waren die Schausteller noch davon ausgegangen, am 3. Januar wieder öffnen zu dürfen – und hatten dies auch geplant. Stattdessen ist der Weihnachtsmarkt für dieses Jahr nun beendet.

Das Wunstorfer Impfangebot, das zuletzt in der Abtei eingezogen war, ist wieder ab dem 27. Dezember geöffnet und wird dann ins Hölty-Sportforum verlegt. Bis zum 30. Dezember und auch in den ersten Januartagen vom 3. bis 7.1. wird man sich dort in der Zeit von 10 bis 16 Uhr impfen lassen können. Für Auffrischungsimpfungen muss dabei nur noch ein Abstand von 3 Monaten zur Grundimmunisierung eingehalten werden.

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Kommentare


  • Grit D.aus sagt:

    Zwar gehe ich davon aus, dass die Vorschriften bezüglich der privaten Treffen in Innenräumen eingehalten werden, doch bei denjenigen, denen auch diese Vorgabe am Allerwertesten vorbeigeht, bin ich davon alles andere als überzeugt.

    Schlicht unmöglich, die Einhaltung seitens Polizei, Ordnungsamt und der diversen Security-Unternehmen zu überprüfen.

    Nicht gänzlich „für die Katz“, doch einmal mehr „mit heisser Nadel gestrickt“ worden…

  • Begerow, Joachim sagt:

    Nachdem das OVG Lüneburg der von der niedersäschsichen Gesundheitsministerin Behrens im Zusammenwirken mit dem Ministerpräsidenten Weil verkündeten „Weihnachtsruhe“ seinen Segen erteilt hatte, sah sich dieses Führungsduo sogleich veranlasst, der „Weihnachtsruhe“ nahtlos ineinander übergehend eine „Neujahrsruhe“ bis zum 15. Januar anzufügen. Die in deren eigener CoronaVO statuierten Grenzwerte für die Warnstufen 1, 2 und 3 werden mit einem Federstrich zu Makulatur. Eigentlich könnte man die 20 (in Worten: zwanzig) sehr klein und engst beschriebenen Seiten der Nds. CoronaVO jetzt gleich der „großen runden Ablage“ (also dem Papierkorb) zuführen und selbige durch eine, maximal zwei Seiten umnfassende Neufassung ersetzen, in der schlicht und ergreifend verordnet wird, dass ab sofort bis zunächst 15. Januar 2022 die nachfolgend aufgezählten Kontaktformen verboten sind (oder alternativ: was denn noch erlaubt sei – positive Formulierungen kommen immer besser bei dem/der Leser*in an als negative!).
    Ab dem 16. Januar 2022 folgt dann die „Faschingsruhe“ bis zum Aschermittwoch, an dem keineswegs alles vorbei ist, sondern die dann nahtlos übergeht in die „Osterruhe“ usw.!
    Wenn denn die drei (bisherigen) Richtwerte (7-Tages-Inzidenz, Hospitalisierungsquote und Anteil der Covid-Patienten an der Gesamtbelegung der Intensivbetten in den Kliniken)am 29. oder 30.12.2021 „dank“ der Omikron-Variante tatsächlich so hoch sein sollten, dass die bisherigen Kriterien für die Warnstufe 3 erreicht werden oder zumindest bei steigender Tendenz absehbar darauf zusteuern, wäre ich der Letzte, der die Verordnung einer „Neujahrsruhe“ kritisieren würde, aber zum jetzigen Zeitpunkt ohne jedwede erkennbare Verschlimmerung der Lage und ohne fundierte Erkenntnisse über das Ausmaß der sogenannten „5. Welle“ kommt diese Verlängerung der Maßnahmen schlichtweg zur Unzeit. Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass das Duo Weil/Behrens vor allem darum bemüht ist, den bayerischen Moinisterpräsidenten Söder medienwirksam rechts zu überholen. Auf dass demnächst kein(e) Talkshowmoderator*in mehr auf diesen Hardestliner-Ministerpräsidenten verzichten möge!

    • Grit D.aus sagt:

      @Joachim Begerow

      Zumindest ich möchte Deinen/Ihren Einwänden, Kritiken und zahlreichen „Abers“ in den meisten Teilen zustimmen.

      Ein kleines „Contra“:
      Niemand- inklusive Epidemiologen und Virologen (auf das Gender-* verzichte ich)- vermag vorauszusagen, was die neue Omikron-Variante an unangenehmen Überraschungen für unser aller Leben noch mit sich bringen wird.

      Von daher ist mir nachzuvollziehen, dass seitens der Politik bereits jetzt auf die Bremse getreten wird, anstatt erst, wenn „das Kind in den Brunnen gefallen“ ist.

      • Begerow, Joachim sagt:

        Hallo Grit,
        zunächst vielen herzlichen Dank für Deine/Ihre Antwort.
        Zwei kleine Anmerkungen:
        – Ich bin nicht – wie man(n)/frau vermuten mag – ein Freund des Genderns in der deutschen Sprache, sehr wohl aber für Gleichberechtigung der Geschlechter im täglichen Leben! Dass ich trotzdem hier stets um das Gendern (auch in der Sprache) bemüht bin, resultiert daraus, dass ich meine (und hoffe!), dass ein Text, in dem unter Beachtung der „Gender-Regeln“ überdurchschnittlich viel zu gendern ist, diesen Genderwahn als Realsatire erscheinen lässt!
        – Die (inhaltliche) Kritik in Deiner/Ihrer Antwort ist einerseits für mich durchaus nachvollziehbar, jedoch meine ich, dass – anders als an den Feiertagen – jedenfalls am 28.12., spätestens aber am 29.12.2021 wieder „reale“ Zahlen zu den Inzidenzen, Hospitalisierungsquoten und zur Intensivbettenbelegung mit Covid-Patienten vorliegen müssten. Wenn diese dann derart besorgniserregend sein sollten, dass wir auch auf die an sich maßgeblichen Werte der Warnstufe 3 zusteuern oder diese gar erreicht sein sollten, dann (und erst und nur dann!) würde ich eine „Neujahrsruhe“ für gerechtfertigt halten. Ein derart umtriebiger Ministerpräsident wie Herr Weil und die von ihm extra für das Amt der Gesundheitsministerin aus Berlin zurück geholte Frau Behrens dürften heutzutage problemlos in der Lage sein, am Donnerstag, 30.12. (Arbeitstag!) eine am 03.01.2022 in Kraft tretende Verordnung zu erstellen, die sich im Zweifel ja sogar auf einen einzigen Satz beschränken könnte, nämlich denjenigen, dass die „Weihnachtsruheregelung“ (vorerst) bis zum 15.01.2022 verlängert wird. Oder ist mir da jetzt als „altem Verwaltungshasen“ etwas „durchgerutscht“, das ich hätte beachten müssen?

    • Marc H. sagt:

      Warum immer erst warten, bis irgendwelche Grenzwerte erreicht sind und sich das Unheil nicht mehr aufhalten läßt, weil das Kind ab erreichen des Grenzwertes nämlich schon in den Brunnen gefallen ist, weil der Grenzwert noch weiter überschritten wird, während die Maßnahmen erstmal angeordnet werden, ausgeführt werden und wirksam werden. Auf diese Weise eiern wir nun schon seit über anderthalb Jahren durch die Pandemie – alles kommt immer irgendwie zu spät und immer erst wenn die Zahlen schon wieder explodieren.
      Warum also nicht einfach mal vorsorglich und frühzeitig genug reagieren – was übrigens auch durchaus mit einer gewissen Fürsorgepflicht der Regierenden für die Bürger im Einklang steht.
      Und jetzt ist es doch gerade ideal, viele haben eh zwischen den Jahren und oder Anfang Januar Urlaub und frei – und Corona / Omikron hat wegen Winter und niedriger Temperaturen ideale Bedingungen und somit Hochsaison.
      Warum also nicht einfach mal den Arsch zusammenkneifen, die Beine stillhalten und mit dem Arsch zu Hause bleiben, wenn man nicht unbedingt weg muss. Alles richtig gemacht.

      • Begerow, Joachim sagt:

        @Marc H.
        Im Prinzip liegen wir mit unseren Meinungen ja gar nicht so weit auseinander, wie es erscheinen mag. Nur frage ich mich, warum Sie eine etwaige Anordnung der Verlängerung der Weihnachtsruhe am 29. oder 30.12. als nicht frühzeitig genug ansehen, denn diese galt und gilt ja ohnehin (nach der ursprünglichen Regelung) noch bis zum 2. Januar 2022. Das wäre dann immer noch mit drei bzw. vier Tagen Vorlaufzeit. Warum sollte zu jenem Zeitpunkt eine etwaig notwendige Verlängerung zu spät kommen?

      • Bernd-Michael Rosenbusch sagt:

        guten Morgen Marc. H.
        Ich stimme Ihnen in IHREN AUDFÜHRUNGEN ZU TEILWEISE ZU; HABE ABER AUCH EInige kritische Anmerkungen dazu.
        1. Haben wir keine Verantwortlichen, die den Mumm haben Massnahmen, so unbequem sie auch sind durchzusetzen.
        2. Selbst das RKi kann keine verlässlichen Zahlen abgeben, weil über die Feiertage kaum jemand verläassliche Zahlen meldet und unsere Gesundheitsämter und Ordnungskräfte heillos (wie immer in solchen Fällen) heillos überfordert sind.
        3. der berühmte Förderalismus der einzelnen Länder gegen über dem Bundnicht funktioniert und einer die Schuld auf die anderen abwälzt.
        4. In Zeichen der Pandemie muss nur einer das Sagen haben. Und das ist Katastrophenfällen (Grundgesetz) nunmal der kanzler.
        5. Die Medien sich mit Sehnsationhaschenden Zahlenversuchen zu ünertreffen. Immer nach dem Motto werde die höchsten Zahölen hat, hat auch die Auflage.
        Und so ist es kein Wunder, dass viele Menschen nicht mehr wissen, was sie glauben sollen und tun was sie wollen.
        6. Das Demokratieverständnis und die Eigenverantwortung der Menschen ist seit dem 2. Weltkrieg noch immer, hauptsächlich im Süden und Osten unseres wunderschönen Landes anscheinend immer noch nicht angekommen zu sein.
        7. wie soll bei all den Medien und den Apps, die unserer Leben erleichtern sollen, eine eigene Entscheidung der Bevölkerung zustande kommen?
        Die örtlichen Ordnungskräfte werden bei Coronademonstrationen mit Flaschen, Steinen und Böllern beworfen, dürfen aber nicht einschreiten, weil hochbezahlte Führungskräfte derselben, keinen Arsch in der Hose haben und endlich einmalmit aller Härte durhreifen.
        Wer diese Kräfte mit diesen Massnahmen angreift, musssich nicht wundern,wenn (was wir nicht hoffen wollen) auch mal Waffen eingesetzt werden.
        Wir sind in Deutschland wieder mal soweit, wie wir in der heillosen Weimarer Republick waren.
        Chaos überall!!!
        Es zeigt sich auch, dass die Privatisierung der Krankenhäuser und des Gesundheitswesen der Pandemie hilflos gegenüberstehen. Gwinnstreben geht über Gesundheit.
        Nationale Interessen, wie sicherheit, Post, Fernmeldewesen, Bahn, Polizei gehören niht privatisiert. Das war der große Fehler der vergangen Jahre.
        Die aktuelle Lage auf dem Energiemarkt zeigt, dass uns Konzerne mit ihrer Macht uns voll im Griff haben. Und der doofe Bürger zuckt mit den Schultern und sagt: Da kann man nichts machen, dann ist das ebenso so, und zahlt.

  • Begerow, Joachim sagt:

    Auch auf die Gefahr hin, dass ich nerve, sei mir noch eine kleine delikate Randnotiz als „Nachklapp“ erlaubt: Vielfach wird ja vehement von diversen Landesregierungen beklagt, dass auf Bundesebene die Forderung nach der erneuten Feststellung einer „epidemischen Lage von nationaler Bedeutung“ von den Regierungsparteien so strikt abgelehnt wird.
    Was kaum jemand weiß, aber zumindest im nioedersächsischen Gesundheitsministerium bekannt sein sollte: § 3a Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD)ermächtigt den Landtagauf Antrag der Landesregierung eine „epidemische Lage von landesweiter Tragweite“ festzustellen, wenn „1. die medizinische Versorgung der Bevölkerung in Niedersachsen aufgrund der Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit(§ 2 Nr. 3a Infektionsschutzgesetz – IfSG -) gefährdet ist und 2. nicht eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 IfSG festgestellt ist.“
    Warum sehr geehrter Herr Weil und sehr geehrte Frau Behrens machen Sie denn von dieser Option keinen Gebrauch, wenn Sie gebetsmühlenartig immer und immer wieder auf die uns drohenden Gefahren der sogenannten „5. Welle“ hinweisen?
    Ach ja, in Söder´s Freistaat habe ich trotz intensiver Recherche keine vergleichbare Regelung ausfindig machen können, aber dort gehen die Uhren ja bekanntlich auch noch etwas anders….

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